Zoll - Wert oder Preis

Hallo liebe Zoll Experten,

ich habe mal eine Frage bezüglich des Zolls. Und zwar bekommt man vom Zoll ja eine Bescheinigung, dass man einen Nachweis über den gezahlten Kaufpreis (Kontoauszug) und die Rechnung mitbringen soll. Doch worauf wird denn Zoll- und Einfuhrgebühr berechnet, wenn Rechnungs- und Überweisungsbetrag unterschiedlich sind (beispielsweise, weil mit dem gezahlten Betrag nicht nur die im Paket befindliche Ware, sondern auch eine Dienstleistung o.ä. gezahlt wurde)?

Gruß
Alexander

Hallo,

maßgeblich ist der Wert der Ware. Normalerweise nimmt man hier das, was auf der Rechnung steht. Sollte der Betrag dort aber augenscheinlich völlig vom anzunehmenden Warenwert abweichen, gibt es verschiedene Stufen der Zollwertermittlung (Wert gleicher Ware, Wert vergleichbarer Produkte, allgemeiner Marktpreis, Rückschluß aus den Investitions-/ Herstellungskosten, Schätzung). Siehe auch http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/a0_zoelle/d2_…

Da sowieso jede Position einzeln nach ihrem Zollwert kalkuliert werden muß ist es theoretisch egal wenn noch andere Kosten auf der Rechnung stehen, man kann es ja trotzdem für die einzelne Ware ausrechnen.
Problem wäre wenn die Dienstleitung im Zusammenhang mit der Sendung zu sehen ist, dann ist sie nämlich ein Plusfaktor, der den Warenwert sozusagen verteuert, denn die Dienstleistung wäre dann ja sowas wie ein notwendiger Bestandteil der Ware. Ähnlich läuft es beispielsweise bei Versandversicherungen.

Ich würde übrigens gar nicht erst Papiere vorlegen, die unnötig sind. Im Klartext: wozu Kontoauszug UND Rechnung vorlegen? Die Rechnung würde doch reichen… wenn man dich tatsächlich auffordert kannste auch einen Kontoauszug vorlegen, würde ich aber erstmal nicht machen.

Gruß,

MecFleih