Zollabfertigung in Polen

Hallo zusammen,

habe ein zoll rechtliches Problem bzw. ein Problem beim Handling der Zollabfertigung in Polen.

Wir beabsichtigen ab Anfang nächsten Jahres, Waren bei einem polnischen Unternehmen zu kaufen. Die Vereinbarungen lt. INCOTERMS werden „Ex Works“ sein. Wir möchten unsere Kunden wiederum direkt, also ohne Umweg über Deutschland, beliefern. D.h., dass wir Ware direkt von Polen bspw. nach Russland, Frankreich oder Norwegen versenden möchten und dafür einen Spediteur beauftragen. Wir werden also sowohl innergemeinschaftliche Lieferungen, als auch Exporte (auch EFTA-Länder) tätigen.

Für uns stellt sich jetzt das Problem des zollrechtlichen Handlings.

Wir werden in kürze das elektronische Zollmeldeverfahren ATLAS starten und sind zudem „Zugelassener Ausführer“, so dass zurzeit eine Gestellung bei der Ausfuhrzollstelle nur nach Aufforderung dieser nötig ist. Lt. Zollkodex (Art. 161 Abs. 5) muss die Ware, die zur Ausfuhr aus dem Gemeinschaftsgebiet verbracht werden soll, aber „…bei der Zollstelle abzugeben, die für den Ort zuständig ist, an dem der Ausführer ansässig ist oder die Waren zur Ausfuhr verpackt oder verladen werden. Ausnahmeregelungen werden nach dem Ausschußverfahren festgelegt.“ Jetzt befindet sich der Sitz unserer Gesellschaft in D und der Ladeort wird PL sein.

Meine Fragen zu diesem Fall:
Wie haben wir zu Verfahren, wenn wir die Waren „Ex Works“ in Polen abholen und die Ware ausführen möchten (bspw. direkt nach Russland; ohne Umweg über Deutschland)?
In Deutschland haben wir, wie o.a., eine Bewilligung als „Zugelassener Ausführer“, so dass wir die Ware nicht gestellen müssen, sondern der Zoll nur stichprobenartig Kontrollen durchführt. Zumal mit Hilfe der elektronischen Zollanmeldung (ATLAS) noch nicht einmal ein Mitarbeiter von uns, zu der für uns zuständigen Zollstelle fahren muss. Gibt es solch eine Vereinfachung auch in Polen? Wenn ja, wie können wir diese Beantragen?
Gibt es vielleicht noch weitere oder andere Möglichkeiten die Zollbehandlung durchzuführen? Vielleicht sogar direkt von Deutschland aus?

Leider haben es diverse polnische Behörden nicht geschafft mir eine Antwort zu geben. Bzw. leider lesen die meisten die E-Mail gar nicht erst.

Daher erhoffe ich mir von Euch mehr Hilfe.
Danke schon einmal im voraus.

Grüße
Marc

Hallo,

Ihr braucht „Einzige Bewilligungen“ und die Sache läuft (oder auch nicht… :smile:): http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/a0_zoelle/h0_…

Gruß,

MecFleih

Hallo,

wenn ich die „Einzigen Bewilligungen“ richtig verstehe, sind diese aber nur für:

  • Zolllagerverfahren,
  • Aktive Veredelung,
  • Passive Veredelung,
  • Vorübergehende Verwendung,
  • Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr,
  • Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr zur besonderen Verwendung

Wir wollen aber einerseits das Versandverfahren (für die EFTA-Länder) und andererseits einen klassischen Export (für alle anderen Drittstaaten) durchführen.

Habe mir jetzt sagen lassen, dass man ggf. die bestehenden Bewilligungen (zugel. Versender und zugel. Ausführer) „nur“ um den Verladeort (also der in Polen) erweitern lassen muss!?
Schonmal was davon gehört?

Danke für die Antwort.
MfG
Marc

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