Zollabwicklung Dreiecksgeschäft

ich habe eine sehr wichtige Frage zur Zollabwicklung mit folgender Konstellation. Wir sind ein Fertigungsunternehmen in Deutschland und verkaufen unsere Waren in die Schweiz. Die Güter werden von Deutschland in alle Welt verschickt, z.B. Mexico. Wie gestalte ich da die Zollabwicklung richtig, mir liegt nur die Rechnung an den schweizer Kunden vor. Ich weiß wo die Sendung hingehen soll, mir liegt der Lieferschein an den Endkunden vor. Mit welchem Wert kann ich die Ware ausführen? Wir sind zugelassener Ausführer. Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Lg evi0606

Hallo
Die Fragestellung ist nicht klar verständlich.

Wenn Ihr Ware in die Schweiz und oder Mexiko verkauft … wo bitte ist hier das Dreieckgeschäft.

Ein 3-Eck-Geschäft liegt vor, wenn mehrere Länder oder Partner einbezogen sind.

Allgemein kann ich aber sagen, dass die Ausfuhr-Unterlagen wertmäßig EURER Rechnung ensprechen müssen, zumal diese Werte (sofern keine Rechnungen mit der Sendung laufen) der Empfänger gar nicht sieht. Das ABD muß also den Wert beinhalten, den ihr dafür bekommt.

Ihr seit Zugelassener Ausführer. Bedenkdet aber, dass sich die Ware an Eurer gemehmigten Verladestelle befinden muss !!! Ansonsten ist Ärger vorprogrammiert, da die Ware der Zollaufsicht entzogen wird und KEINE Beschau möglich ist.

mit freundlichen Grüßen

  • Peter Weyer -

Guten Morgen Herr Weyer,

erst einmal vielen Dank für die schnelle Antwort. Das Dreiecksgeschäft begründet sich darin, dass immer der Verkauf in die Schweiz erfolgt der körperliche Versand jedoch von Deutschland an einen anderen Endkunden in aller Welt statt findet. (wir sind Prodiktionsstätte in Deutschland + Schweiz ist der Vertrieb) Ich hoffe es ist jetzt etwas deutlicher geworden… Wir stehen eigentlich nur mit den Schweizern im vertraglichen Verhältnis. Die Transporte führen wir aber größtenteils in deren Auftrag durch. Transporte wo keine Rechnung mitgegeben werden sind mir jetzt auch klar, dort werden wir den Wert den wir berechnen angeben. Aber wie sieht es mit Transporten aus wo Rechnungen mitgeführt werden müssen, z.B. nach Norwgen oder Rußland, darf ich da mit einer Rechnung die die Schweiz an den Endkunden ausstellt die Ware ausführen?
lg evi0606