Zollanmeldung mit holländischer MRN?

Hallo zusammen,
wir sind eine deutsche Firma, die Ware über Amsterdam nach Fernost versendet.
Darf mein holländischer Spediteuer meine Ausfuhrerklärung (mit vorhandener Vollmacht) mit holländischer MRN erstellen? Oder bekommen wir dann langfristig Probleme.
Danke JooZoo

Hallo,
es kommt drauf an. Wenn ihr ihm die Waren direkt verkauft,dann ja. Ist ja sein Problem.

Aber wenn ihr die Waren an Empfänger in Fernost verkauft, dann muss die Ausfuhranmeldung bei einer deutschen Zollstelle eingereicht werden! Denn:

Ausfuhrzollstelle ist die Zollstelle, in deren Bezirk der Ausführer seinen Sitz hat oder in deren Bezirk die Ware verladen oder verpackt wird. Unter Verlade- bzw. Verpackungsort ist der Ort zu verstehen, an dem die Beförderung der Waren zur Ausfuhr beginnt. Ein späteres Umladen, z.B. auf ein anderes Beförderungsmittel, gilt nicht als neues Verladen.

Das kann der Spediteur in Holland zwar als Vertreter machen, er würde aber einen Zugang zum deutschen ATLAS System benötigen.

Die Ausfuhr muss immer an dem für den Warenort zum Zeitpunkt der Ausfuhr zuständigem Zollamt angemeldet werden.
Wie Du schreibst seit Ihr eine deutsche Firma. Ich nehme an, Ihr versendet ab Firmensitz in DE. Damit ist die Ausfuhr an dem für Euren Firmensitz zuständigem Zollamt anzumelden.
Die Anmeldung an einem nicht DE Zollamt kann nur erfolgen, wenn die Ware nicht in DE produziert wird und der Versand direkt ab Subunternehmer erfolgen soll, oder wenn Ihr beispielsweise in NL ein Konsignationslager betreibt. Dann muss die Anmeldung an dem für den Subunternehmer oder das Konsignationslager zuständigem Zollamt erfolgen.
Speditionslager sind üblicherweise keine Konsignationslager, es sei denn, es besteht ein Lagervertrag mit der Spedition und der Versand soll ab Konsignationslager erfolgen.
Gruß Wolfgang

Hallo joozoo,

das geht. Lass dir aber ein Kopie der des Ausfuhrbegleitdokuments und vor allem nachher eine Kopie des Ausgangsvermerks zukommen. Die brauchst du als Ausfuhrnachweis.

Gruß
André

Hallo,

da brauch ich etwas mehr Details um eine vernünftige Antwort zu geben:

Habt Ihr ein Lager in Holland ab dem der Transport startet ? Oder erfolgt verpacken/verladen in Deutschland und der Holl. Spediteur holt die Waren ab und erstellt in Holland das Ausfuhrbegleitdokument (ABD) mit MRN-Nr. beginnend mit 12NL (12 für Jahr 2012 und NL für Niederlande)oder hat das vom holl. Spediteur erstellt MRN eine Nummer beginnend mit 12DE? Falls MRN Nummer (bei Barcode rechts oben anders bitte mal eine MRN Nummer nennen.

Bekommt hier das MRN mit Ausgangsbestätigung vom holl. Zoll als steuerlichen Ausfuhrnachweis zugesandt? In Deutschland erstellte MRN haben dann quer über das MRN den Andruck „Ausgangsbestätigung“.
Habt ihr als dt. Firma eine holl. Umsatzsteueridentnummer beginnend mit NL…?

Erst wenn ich diese Details habe kann ich deinen Fall prüfen und fachlich beurteilen.

LG

Danke für die Antwort.
Das habe ich befürchtet …

Hallo,

das Lager und damit auch die Verpackung/Verladung findet alles in Deutschland statt.

Der holländische Spediteur holt die Ware ab und erstellt das ABD mit einer 12NL… MRN.

Ja, das MRN bekommen wir als Ausfuhrnachweis zugesendet.

Nein, eine holländische USt ID haben wir nicht.

Vielen Dank für die Rückinfo.

Hallo,

Sofern die Verladung für den Export in DE erfolgt, bist du sauber. Allerdings müsste dann auch das ABD in Deutschland eröffnet werden - und zwar bevor der Transport beginnt. Das Zollrecht sieht vor, dass ABD am ersten Ort verpacken und verladen für den Export zu erstellen ist. Zudem kanns du in NL ein Problem bekommen weil über dei holl. MRN der Staat auf die Idee kommen kann das du in NL ein Geschäft machst und dann in NL steuerpflichtig wirst. Dem ist zwar nicht so, aber weiß das mal nach.

Empfehle dir die Abwicklung umzustellen:

Suchj dir einen dt. Zollagent, der das ABD mit MRN 12DE… (in 2013 dann 13DE…) erstellt bevor der LKW aus deinem Dtz. Lager fährt. Dann bist sdu zu100% sicher.

LG