Guten Morgen ihr Rechtskundigen,
Frankfurt/Oder ist ja bekanntlich eine Grenzstadt (zu Polen). Da mein Hübscher dort lebt fahre ich häufig die Strecke Berlin - Ff/O. Mit der Bahn und mit dem PKW. Das Erlebnis einer Zollkontrolle während einer Bahnfahrt, die Beobachtung, dass polnische PKWs zur Kontrolle angehalten wurden und ein kürzlich gesehener Fernsehbericht über Zollfahnder im Gebiet Ff/O haben dazu geführt, dass ich mich näher mit den Zollbestimmungen befasst habe. Dabei bin ich auf etwas gestossen, dass meiner Ansicht nach eine Umkehrung der Unschuldvermutung darstellt. Da ich das nicht glauben möchte, bitte ich euch mir aufzuzeigen wo mein Irrtum/Denkfehler liegt.
Person A weilt zehn Tage bei einem Hübschen, sie machen jeden Tag einen Ausflug in die schöne polnische Republik. Bei der Einreise nach Deutschland hat Person A jedesmal 200 Zigaretten dabei. Dies wird vom Zoll auch nicht beanstandet (dass es auch nicht kontrolliert wird ist hier völlig unerheblich).
Am elften Tag reißt Person A sich schweren Herzens vom Hübschen los, setzt sich ins Auto und fährt Richtung Berlin. Ein PKW vom Zoll überholt sie, schaltet das Schild „Bitte folgen“ ein, kurz danach steuern beide PKWs einen Parkplatz an. Die Zollbeamten teilen Person A mit, dass sie eine Routinekontrolle durchführen. Sie fordern sie auf sich auszuweisen, danach möge sie bitte Kofferraum und sämtliche Gepäckstücke öffnen. Person A kommt beiden Bitten nach, öffnet dabei auch guten Gewissens die Tasche in der zehn Stangen Zigaretten sind.
So, und hier kommt eine der Vorschriften, auf die ich bei meiner näheren Beschäftigung mit dem Thema gestoßen bin, zum Tragen.
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Anmerkung: Ich benutze hier sicher falsche Begriffe für die verschiedenen Regelwerke, die mit dem Zoll im Allgemeinen zu tun haben. Sooo groß war mein Interesse dann doch nicht, dass ich mir alles, was ich gelesen habe in den Feinheiten (was ist Gesetz, was Ausführungsvorschriften und was da an Unterscheidungen noch so möglich ist) gemerkt hätte. Ihr dürft gern korrigieren, wo ich mich ungenau ausdrücke, aber haut mir meine Unwissenheit bitte nicht um die Ohren.
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Es geht um den Unterschied zwischen „Verbringung zum gewerblichen Zweck“ und dem „persönlichen Bedarf“. Und dass man nachweisen muss, dass man diese Menge (zehn Stangen) NICHT zu gewerblichen Zwecken „verbringt“. Wie macht man das? Wie weist man nach, dass man mit den Zigaretten keinen Handel treiben wollte, sondern beabsichtigt sie im Laufe des Jahres, eines Monats oder auch nur einer Woche zu verbrennen. Wobei die Menge und die Zeitdauer doch völlig unerheblich sein müssten. Man hat bei der Einfuhr dieser Zigaretten kein Gesetz übertreten und Schluss ist. Eigentlich müsste es sogar heißen: „Sie können einem nicht nachweisen, dass man bei der Einfuhr dieser Zigaretten ein Gesetz übertreten hat“ Denn eine Kontrolle beim Grenzübertritt fand nicht statt.
Es sei denn, sie (die Zollfahnder, die Person A angehalten haben)hätten einen seit Grenzübertritt unter Beobachtung, und hätten auf diese Weise gesehen, dass man nicht noch beim besuchten Freund gehalten und das Gepäck -samt der legal eingeführten zehn Stangen Zigaretten- ins Auto geladen hätte. Doch dieses Beispiel ist hier ausdrücklich nicht gemeint.
Sie halten einen also zu einer Routinekontrolle an, finden zehn Stangen Zigaretten im Auto und kehren die Beweislast einfach um. Man soll beweisen, dass man jede einzelne Stange legal eingeführt hat und sie nun nicht zu gewerblichen Zwecken verbringt. Je länger ich darüber nachdenke, desto verwirrter, aber auch empörter, werde ich.
Einem Menschen, der mich 500m von „Kardorf“ entfernt anhält, sich als Kaufhausdetektiv ausweist, auf ein großes Spiel, das gut sichtbar aus meiner Tasche herausragt, weist und fordert ihm den Kassenbon davon zu zeigen, zeige ich doch auch stattdessen einen Vogel und gehe meiner Wege. Wohlgemerkt: Es war nicht die Rede davon, dass er mich mit diesem Spiel in der Hand im Kaufhaus gesehen hätte.
Aber zurück zum Zoll! In einer anderen Vorschrift ist zu lesen, dass man mindestens 15km nach Tschechien eingereist sein muss, will man bei der Einreise nach Deutschland legal Tabakwaren einführen. Und dieser Umstand muss nachweisbar sein!! Ja wie denn?? Bescheinigung vom dortigen Gemeindeamt? Kassenzettel über dort gekaufte Ware? Protokollierten Kilometerzählerstand bei Aus- und Einreise??
Bitte zeigt mir auf, wo ich falsch denke, mich irre oder einfach eine verquere Sichtweise habe.
UND : Ich möchte das wirklich nur grundsätzlich diskutieren, bzw. wissen. Ich suche hier nicht nach Tipps die Steuer zu besch**, äähh zu umgehen, oder schildere einen persönlichen Fall. Es geht mir nur darum, dass ich entweder eine falsche Vorstellung von dieser Unschuldvermutung habe, oder die gelesenen Vorschriften nicht/falsch verstehe. Bei meinem momentanen Verständnisstand wird die Unschuldvermutung hier ausgehebelt.
Danke für’s Lesen und für die Mühe bei Antworten!
Morgendlichen Berlingruß
Renate

Aber nochmal, wenn größere Mengen (also mehr als die erlaubten 200 Stück) mitgeführt werden, die Teile eine ausländische Steuerbanderole haben und du nicht gerade mit dem Steuerbescheid wegen gewerblichen Einkaufs wedeln kannst ist die Sache klar - nicht versteuert = illegal = Nacherhebung der Abgaben und Vernichtung