Zollbestimmungen und Unschuldvermutung

Guten Morgen ihr Rechtskundigen,

Frankfurt/Oder ist ja bekanntlich eine Grenzstadt (zu Polen). Da mein Hübscher dort lebt fahre ich häufig die Strecke Berlin - Ff/O. Mit der Bahn und mit dem PKW. Das Erlebnis einer Zollkontrolle während einer Bahnfahrt, die Beobachtung, dass polnische PKWs zur Kontrolle angehalten wurden und ein kürzlich gesehener Fernsehbericht über Zollfahnder im Gebiet Ff/O haben dazu geführt, dass ich mich näher mit den Zollbestimmungen befasst habe. Dabei bin ich auf etwas gestossen, dass meiner Ansicht nach eine Umkehrung der Unschuldvermutung darstellt. Da ich das nicht glauben möchte, bitte ich euch mir aufzuzeigen wo mein Irrtum/Denkfehler liegt.

Person A weilt zehn Tage bei einem Hübschen, sie machen jeden Tag einen Ausflug in die schöne polnische Republik. Bei der Einreise nach Deutschland hat Person A jedesmal 200 Zigaretten dabei. Dies wird vom Zoll auch nicht beanstandet (dass es auch nicht kontrolliert wird ist hier völlig unerheblich).

Am elften Tag reißt Person A sich schweren Herzens vom Hübschen los, setzt sich ins Auto und fährt Richtung Berlin. Ein PKW vom Zoll überholt sie, schaltet das Schild „Bitte folgen“ ein, kurz danach steuern beide PKWs einen Parkplatz an. Die Zollbeamten teilen Person A mit, dass sie eine Routinekontrolle durchführen. Sie fordern sie auf sich auszuweisen, danach möge sie bitte Kofferraum und sämtliche Gepäckstücke öffnen. Person A kommt beiden Bitten nach, öffnet dabei auch guten Gewissens die Tasche in der zehn Stangen Zigaretten sind.

So, und hier kommt eine der Vorschriften, auf die ich bei meiner näheren Beschäftigung mit dem Thema gestoßen bin, zum Tragen.
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Anmerkung: Ich benutze hier sicher falsche Begriffe für die verschiedenen Regelwerke, die mit dem Zoll im Allgemeinen zu tun haben. Sooo groß war mein Interesse dann doch nicht, dass ich mir alles, was ich gelesen habe in den Feinheiten (was ist Gesetz, was Ausführungsvorschriften und was da an Unterscheidungen noch so möglich ist) gemerkt hätte. Ihr dürft gern korrigieren, wo ich mich ungenau ausdrücke, aber haut mir meine Unwissenheit bitte nicht um die Ohren.
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Es geht um den Unterschied zwischen „Verbringung zum gewerblichen Zweck“ und dem „persönlichen Bedarf“. Und dass man nachweisen muss, dass man diese Menge (zehn Stangen) NICHT zu gewerblichen Zwecken „verbringt“. Wie macht man das? Wie weist man nach, dass man mit den Zigaretten keinen Handel treiben wollte, sondern beabsichtigt sie im Laufe des Jahres, eines Monats oder auch nur einer Woche zu verbrennen. Wobei die Menge und die Zeitdauer doch völlig unerheblich sein müssten. Man hat bei der Einfuhr dieser Zigaretten kein Gesetz übertreten und Schluss ist. Eigentlich müsste es sogar heißen: „Sie können einem nicht nachweisen, dass man bei der Einfuhr dieser Zigaretten ein Gesetz übertreten hat“ Denn eine Kontrolle beim Grenzübertritt fand nicht statt.
Es sei denn, sie (die Zollfahnder, die Person A angehalten haben)hätten einen seit Grenzübertritt unter Beobachtung, und hätten auf diese Weise gesehen, dass man nicht noch beim besuchten Freund gehalten und das Gepäck -samt der legal eingeführten zehn Stangen Zigaretten- ins Auto geladen hätte. Doch dieses Beispiel ist hier ausdrücklich nicht gemeint.

Sie halten einen also zu einer Routinekontrolle an, finden zehn Stangen Zigaretten im Auto und kehren die Beweislast einfach um. Man soll beweisen, dass man jede einzelne Stange legal eingeführt hat und sie nun nicht zu gewerblichen Zwecken verbringt. Je länger ich darüber nachdenke, desto verwirrter, aber auch empörter, werde ich.

Einem Menschen, der mich 500m von „Kardorf“ entfernt anhält, sich als Kaufhausdetektiv ausweist, auf ein großes Spiel, das gut sichtbar aus meiner Tasche herausragt, weist und fordert ihm den Kassenbon davon zu zeigen, zeige ich doch auch stattdessen einen Vogel und gehe meiner Wege. Wohlgemerkt: Es war nicht die Rede davon, dass er mich mit diesem Spiel in der Hand im Kaufhaus gesehen hätte.

Aber zurück zum Zoll! In einer anderen Vorschrift ist zu lesen, dass man mindestens 15km nach Tschechien eingereist sein muss, will man bei der Einreise nach Deutschland legal Tabakwaren einführen. Und dieser Umstand muss nachweisbar sein!! Ja wie denn?? Bescheinigung vom dortigen Gemeindeamt? Kassenzettel über dort gekaufte Ware? Protokollierten Kilometerzählerstand bei Aus- und Einreise??

Bitte zeigt mir auf, wo ich falsch denke, mich irre oder einfach eine verquere Sichtweise habe.

UND : Ich möchte das wirklich nur grundsätzlich diskutieren, bzw. wissen. Ich suche hier nicht nach Tipps die Steuer zu besch**, äähh zu umgehen, oder schildere einen persönlichen Fall. Es geht mir nur darum, dass ich entweder eine falsche Vorstellung von dieser Unschuldvermutung habe, oder die gelesenen Vorschriften nicht/falsch verstehe. Bei meinem momentanen Verständnisstand wird die Unschuldvermutung hier ausgehebelt.

Danke für’s Lesen und für die Mühe bei Antworten!
Morgendlichen Berlingruß
Renate

Moin Renate,

Verbrauchssteuerpflichte Waren im innergemeinschaftlichen Verkehr, ein tolles Thema :wink:

Es geht um den Unterschied zwischen „Verbringung zum
gewerblichen Zweck“ und dem „persönlichen Bedarf“. Und dass
man nachweisen muss, dass man diese Menge (zehn Stangen)
NICHT zu gewerblichen Zwecken „verbringt“. Wie macht
man das?

Nein, hier geht es darum, was der Reisende bei der Kontrolle mit sich führt. Einige ungeöffnete Stangen Zigaretten mit ausländischer Steuerbanderole die man teilweise seit Tagen im Auto hin und her fährt, werden behandelt wie auf 1x gekauft. Wie willst du das auch sonst nachweisen?

Wie weist man nach, dass man mit den Zigaretten
keinen Handel treiben wollte, sondern beabsichtigt sie im
Laufe des Jahres, eines Monats oder auch nur einer Woche zu
verbrennen. Wobei die Menge und die Zeitdauer doch völlig
unerheblich sein müssten.

Nein, es ist nunmal so, dass in den 10 2004er Beitrittsländern die Verbrauchssteuern für Ziggys so viel niedriger sind als in DE, für die „alten“ EEC-Länder gelten ganz andere Regelungen. Und wer bei 10 Stangen Zigaretten behauptet dass er die alle alleine rauchen möchte - nun ja, ich würde es auch nicht glauben.

Man hat bei der Einfuhr dieser
Zigaretten kein Gesetz übertreten und Schluss ist.

Doch, hier von der Zoll-Seite:
Tschechische Republik
200 Zigaretten oder 40 Zigaretten oder
31. Dezember 2007
100 Zigarillos oder
50 Zigarren oder
250 Gramm Rauchtabak
bis zum 31. Dezember 2007
eingeschränkte Freimengen*
20 Zigarillos oder
10 Zigarren oder
50 Gramm Rauchtabak 31. Dezember

Als Grenzpendler darf man jedes mal nur die eingeschränkte Menge einführen.

Sie halten einen also zu einer Routinekontrolle an, finden
zehn Stangen Zigaretten im Auto und kehren die Beweislast
einfach um. Man soll beweisen, dass man jede einzelne Stange
legal eingeführt hat und sie nun nicht zu gewerblichen Zwecken
verbringt.

Du hättest die einzlnen Stangen in DE lassen sollen. Warum: siehe oben…

Aber zurück zum Zoll! In einer anderen Vorschrift ist zu
lesen, dass man mindestens 15km nach Tschechien eingereist
sein muss, will man bei der Einreise nach Deutschland legal
Tabakwaren einführen. Und dieser Umstand muss
nachweisbar sein!! Ja wie denn?? Bescheinigung vom
dortigen Gemeindeamt? Kassenzettel über dort gekaufte Ware?
Protokollierten Kilometerzählerstand bei Aus- und Einreise??

Das hast du falsch verstanden, das ganze gilt für Bewohner grenznaher Gemeinden, Berufspendler und Grenzarbeiter. Die dürfen dann nur die eingeschränkte Menge mit sich führen. Siehe Info des Zolls: http://www.zoll.de/e0_downloads/d0_veroeffentlichung…

Ähnlich verhält es sich jetzt mit dem JOUSTRA-Urteil, es bekommen auf Male Internetkäufer von Kaffee Steuerbescheide des ZKA - und warum? Weil sie den günstig erworbenen Kaffee nicht selbst transportiert haben und damit die Kaffeesteuer von 2,19 EUR / kg in DE fällig wird.

Ja, Zoll ist toll.

Gruss & euch allen einen guten Rutsch!
Julia

Moin Julia,

als Erstes: Vielen Dank für die rasche Antwort.

Verbrauchssteuerpflichte Waren im innergemeinschaftlichen
Verkehr, ein tolles Thema :wink:

Ja, und offenbar sooooo toll, dass es mir nicht gelingt mich verständlich zu machen.

Es geht um den Unterschied zwischen „Verbringung zum
gewerblichen Zweck“ und dem „persönlichen Bedarf“. Und dass
man nachweisen muss, dass man diese Menge (zehn Stangen)
NICHT zu gewerblichen Zwecken „verbringt“. Wie macht
man das?

Nein, hier geht es darum, was der Reisende bei der Kontrolle
mit sich führt. Einige ungeöffnete Stangen Zigaretten mit
ausländischer Steuerbanderole die man teilweise seit Tagen im
Auto hin und her fährt,

Die Stangen wurden nicht seit Tagen hin und her gefahren. Jede legal eingeführte Stange wurde am Abend im Hause des Hübschen hingelegt. Nach dem nächsten Ausflug genauso, dem übernächsten wieder, dem überübernäch … und so fort, zehn Tage lang!
Person A ist keine Berufspendlerin und keine Grenzarbeiterin. Ganz im Gegensatz zum besuchten Freund, der deshalb pro Grenzübertritt innerhalb von 24Std. auch nur 40 Ziggis mitsichführt. Person A ist eine reiselustige Besucherin ihres Hübschen, der in Ff/O wohnt.

werden behandelt wie auf 1x gekauft.
Wie willst du das auch sonst nachweisen?

Warum muss man überhaupt was nachweisen? Warum gilt „mans“ Wort nicht? Schließlich wurde man ja nicht beim Grenzübertritt mit zehn Stangen angetroffen. Sondern auf der Rückreise nach Berlin, ca. 30 bis 40 km hinter Ff/O. Genau DAS meine ich mit Umkehrung der Beweislast, bzw. Aushebelung der Unschuldvermutung. Die können doch nicht einfach das Konstrukt aufbauen, dass alles was man im Auto mitsichführt auf einmal gekauft wurde. Nur weil ich meine Behauptung nicht beweisen kann. Sie können die ihre doch auch nicht beweisen.

Ich lasse hier ganz bewusst außer acht, dass ich es sehr wohl und unkompliziert beweisen könnte. Dass ich die Kassenbons dabei hätte, damit ich eine solche hypothetische Situation rasch für mich klären könnte, hebe ich mir für die Realität auf. Ich stieß hier eben auf diese Grundsatzfrage, dass hier die Unsch*** ich denke, ich habe es oft genug geschrieben.

alleine rauchen möchte - nun ja, ich würde es auch nicht
glauben.

*ungläubigAugenaufreiss* Aber warum denn nicht? Zigaretten haben eine ziemlich lange Lagerungszeit. Ich bin doch nicht verpflichtet sie binnen eines Monats zu rauchen. Und es geht ja auch nicht darum ob die Zollfahnder sich Kettenraucher vorstellen können. Mir geht es um die Frage ob es legal ist. Und wenn da Ermessungsspielräume oder Glaubensfragen ins Spiel kommen können, fände ich das absolut fatal!

Sie halten einen also zu einer Routinekontrolle an, finden
zehn Stangen Zigaretten im Auto und kehren die Beweislast
einfach um. Man soll beweisen, dass man jede einzelne Stange
legal eingeführt hat und sie nun nicht zu gewerblichen Zwecken
verbringt.

Du hättest die einzlnen Stangen in DE lassen sollen. Warum:
siehe oben…

Das hat man ja getan, aber offenbar ist es mir nicht gelungen, das auf verständliche Weise darzulegen.

Das hast du falsch verstanden, das ganze gilt für Bewohner
grenznaher Gemeinden, Berufspendler und Grenzarbeiter. Die
dürfen dann nur die eingeschränkte Menge mit sich führen.
Siehe Info des Zolls:
http://www.zoll.de/e0_downloads/d0_veroeffentlichung…

Danke für "auf’s Pferd helfen. Jetzt, wo du es sagst, hab noch mal geschaut, auf dieser Seite ist nur von Grenznähe usw. die Rede. Das Problem mit der Nachweisbarkeit bleibt aber. Warum macht mich ein Grenzübertritt in den Augen der Steuerbehörde eigentlich grundsätzlich zu einer potentiellen Lügnerin. „Ich bin 15km gefahren, und Schluss ist“ Warum reicht das nicht??

Gruss & euch allen einen guten Rutsch!

Danke, dir und dem großen Steuergott auch (aber Dir mehr)!

Tach auch,

habe auch sowas mal erlebt. Fahre ein paar 100 Km zu meiner Freundin in einem Zollgrenzbezirk (aber auch D).
Rückfahrt Kontrolle durch Zoll.

Fahrt mal Sonntags auf der A2 zwisdchen Bielefeld und Hannover.
Pro Fahrtrichtung stehen bis zu 6 Zollbullis, die rauswinken.
Dieser Bereich ist NICHT grenznah. Wird im Volklsmund aber Marlboro-Street genannt weil Ost-West Schmuggelroute.
Kenne´einen, dem sie auch mit Kofferraum voller Auslandsziggies (hatte gesammelt für Bekannte) erwischt haben. Kfz konfisziert und Führerschein weg, weil mit dem Kfz eine Straftat begangen wurde. Und weil die Straftat mit Kfz begangen wurde war er nicht fähig zum Führen eines Kfz… Lappen weg.

Die Zollrechte sind mit dem Schengenerabkommen erweitert worden und beschränken sich nicht mehr auf die Zollgrenzbezirke.

Privatverbrauch sind immer nur „geringe Mengen“. „Größere Mengen“ gelten automatisch als gewerblich. Und weil das so ist, musst du denen beweisen, dass du sie nur für dich privat gekauft hast.
Du sollst also nur deren Unrecht beweisen… nichtr dein Recht *lach*

Keine Chance. Auf Verständnis hoffen.

Für die Zöllner gilt nur, was du aktuell dabei hast.
Demnächst verschickst du sie als Paket. Innerdeutsche Pakete werden nicht durch den Zoll geprüft.

Deine Quittungen?
Du kannst sie ja irgendwoher haben. Vielleicht hat dir der Polenhändler sogar Bons extra ausgedruckt, damit du „böse Schmugglerin“ damit durchkommst.
Davon geht der Zoll aus.

10 Stangen x 20 Schachteln x 4€ = 800 € Zollgebühren + Strafe.
Na Mahlzeit und dann keine einzelne Ziggi in der HaND WEIL VERNICHTET

Frag nicht im Board weiter. Such dir einen Fachanwalt in deinem Ort, der sich im Bereich Zoll auskennt.
In FfO sollten gnügend zur Verfügung stehen. Frag bei der örtlichen Anwaltsvereinigung/Kammer.

Es geht um Spitzfindigkeiten. Und nur DIE bringen dich aus der Misere.

BigJohn

Hallo Renate!

Kurze Nachfrage: Geht es jetzt um das Straf- bzw. Bußgeldverfahren oder um die Nachbesteuerung?

Hi nochmal,

Ja, und offenbar sooooo toll, dass es mir nicht gelingt mich
verständlich zu machen.

Ich habe heute morgen vor dem ersten Kaffee geschrieben, kann also auch durchaus sein, dass ich etwas falsch verstanden habe :wink:

Die Stangen wurden nicht seit Tagen hin und her gefahren. Jede
legal eingeführte Stange wurde am Abend im Hause des Hübschen
hingelegt. Nach dem nächsten Ausflug genauso, dem übernächsten
wieder, dem überübernäch … und so fort, zehn Tage lang!
Person A ist keine Berufspendlerin und keine Grenzarbeiterin.
Ganz im Gegensatz zum besuchten Freund, der deshalb pro
Grenzübertritt innerhalb von 24Std. auch nur 40 Ziggis
mitsichführt. Person A ist eine reiselustige Besucherin ihres
Hübschen, der in Ff/O wohnt.

Bai se wäi: Die Vorschriften gelten auch für Reisende :wink: Für den Zoll hat es ausgesehen, als wären die Ziggys in DE auf illegale Weise erworben worden - und an illegal erworbenen Artikel kann man, soviel ich weiß kein Eigentum erwerben.

Warum muss man überhaupt was nachweisen? Warum gilt
„mans“ Wort nicht? Schließlich wurde man ja nicht beim
Grenzübertritt mit zehn Stangen angetroffen. Sondern auf der
Rückreise nach Berlin, ca. 30 bis 40 km hinter Ff/O. Genau
DAS meine ich mit Umkehrung der Beweislast, bzw.
Aushebelung der Unschuldvermutung. Die können doch nicht
einfach das Konstrukt aufbauen, dass alles was man im Auto
mitsichführt auf einmal gekauft wurde. Nur weil ich meine
Behauptung nicht beweisen kann. Sie können die ihre doch auch
nicht beweisen.

Nun ja, jeder weiß das Ziggys-Preis zu einem nicht unerheblichen Teil durch die Tabaksteuer beeinflusst wird. Und wenn man dann mit scheinbar illegal erworbenen Ziggys angehalten wird, wird halt nacherhoben und vernichtet. Mal ganz platt gefragt, warum sollten die Zöllner auch lang und breit ermitteln wie und wo und warum überhaupt die Ziggys erworben wurden? Nacherhobene Steuern kommen doch direkt Vater Staat zugute und die Zöllner bekommen durch die Kontrollen die zur Existenz notwendigen Bewertungspunkte… Außerdem war die beschriebene Aktion auch nicht wirklich völlig legal, hier von der Zollseite: „Die Reisefreigrenzen können während einer Reise nur einmal in Anspruch genommen werden. Eine Reise ist beispielsweise erst mit der Rückkehr zum inländischen Wohnort oder der Ankunft an Ihrem Urlaubsort in Deutschland beendet. Die mehrfache Inanspruchnahme der Reisefreigrenzen bei unmittelbar aufeinander folgendem Passieren der Grenze ist daher nicht zulässig.“ Das gilt auch für Tagesausflüge (da wären wir wieder bei der Grenzpendelei)

*ungläubigAugenaufreiss* Aber warum denn nicht? Zigaretten
haben eine ziemlich lange Lagerungszeit. Ich bin doch nicht
verpflichtet sie binnen eines Monats zu rauchen. Und es geht
ja auch nicht darum ob die Zollfahnder sich Kettenraucher
vorstellen können. Mir geht es um die Frage ob es legal ist.
Und wenn da Ermessungsspielräume oder Glaubensfragen ins Spiel
kommen können, fände ich das absolut fatal!

Bin kein Raucher, kenn mich damit nicht aus :smile: Aber nochmal, wenn größere Mengen (also mehr als die erlaubten 200 Stück) mitgeführt werden, die Teile eine ausländische Steuerbanderole haben und du nicht gerade mit dem Steuerbescheid wegen gewerblichen Einkaufs wedeln kannst ist die Sache klar - nicht versteuert = illegal = Nacherhebung der Abgaben und Vernichtung

Danke für "auf’s Pferd helfen. Jetzt, wo du es sagst, hab noch
mal geschaut, auf dieser Seite ist nur von Grenznähe usw. die
Rede. Das Problem mit der Nachweisbarkeit bleibt aber.

Ich wohne nahe der A2, A44 eine beliebte Ost-West-Route und hier wird recht intensiv kontrolliert, denn die Schmuggler bleiben nicht bloß im grenznahen Gebiet. Schau mal auf die Pressemitteilungen des Zolls: http://www.zoll.de/f0_veroeffentlichungen/index.html

Hoffe dir haben die Erklärungen noch ein wenig geholfen - falls du noch Fragen hast, meld dich einfach. Ich rauche zwar nicht, habe aber durch den Job doch einiges mit dem Zoll zu tun :smile:

Gruss,
Julia

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Hier drin steht es nun, das . . .
. . . wonach ich die ganze Zeit gefragt bzw. gesucht habe. Und zwar genau hier:

„Die Reisefreigrenzen können während einer
Reise nur einmal in Anspruch genommen werden. Eine Reise ist
beispielsweise erst mit der Rückkehr zum inländischen Wohnort
oder der Ankunft an Ihrem Urlaubsort in Deutschland beendet.
Die mehrfache Inanspruchnahme der Reisefreigrenzen bei
unmittelbar aufeinander folgendem Passieren der Grenze ist
daher nicht zulässig.“ Das gilt auch für Tagesausflüge (da
wären wir wieder bei der Grenzpendelei)

*Tusch und Sonnenaufgang*
Ja, jetzt ist es klar. Es ist also nicht entscheidend, dass ich brav und gesetzestreu nur einmal pro 24Std. eine Stange Zigaretten nach Deutschland eingeführt habe. Entscheidend ist vielmehr, dass die Wohnung vom Hübschen nicht mein inländischer Wohnort ist. Dortselbst aber erst meine Reise beendet wäre, bei der ich eben nur 200 Ziggis mit mir führen darf. Und jetzt ist auch mein Problem mit der „ausgehebelten Unschuldvermutung“ bzw. der „Beweislastumkehrung“ verschwunden. Die Zollbeamten negieren also nicht mein Recht pro 24Std. eine abgabenfreie Einfuhr zu machen, denn dieses Recht gibt es so nicht. Sondern sie wenden die Bestimmung an, dass pro Reise, die erst in Berlin zu Ende ist, nur einmal die Freigrenze beansprucht werden kann.

Jetzt habe ich nur noch ein winzigkleines Restproblem. Ich finde diese Bestimmung müsste deutlicher bekannt gemacht werden. Jeder Reisende weiß von den Reisefreigrenzen. Aber dass diese nicht einmal pro 24Std. beansprucht werden können, sondern nur einmal pro Reise ist nicht in gleicherweise bekannt. Ich jedenfalls habe es nicht gewusst. Hingegen weiß ich, dass in Deutschland das Prinzip „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“ gilt. Dann hätte ich mich eben kundig machen müssen. Dem stimme ich im Prinzip ja sogar erstmal noch zu, aber um mich nach etwas zu erkundigen, muss ich doch erstmal wissen, dass es in dem Zusammenhang überhaupt etwas zu wissen gibt. Wie (zum Donner) soll ich denn auf die Idee kommen, dass eine Reise (hier Tagesausflug) nach Polen, von wo ich abgabefrei die bekannten Dinge und Mengen mitbringen darf, nicht in der Wohnung vom Hübschen beendet ist, sondern erst in meiner Berliner Heimstatt. (Aus „zolltechnischer“ Sicht, versteht sich)

Sei es wie es sei, nun weiß ich’s und werde nicht mehr, in völliger Verkennung der Rechtslage, dafür aber in der Überzeugung mich gesetzeskonform zu verhalten, mit mehr als 200 Ziggis nach Hause fahren.

ist die Sache klar - nicht versteuert = illegal = Nacherhebung der Abgaben und Vernichtung

Da hat mir ein Zöllner was anderes erzählt: Bis 800 Ziggis hast du die Wahl. Nachversteuern und dann kannste diese ar***teuren Dinger aber auch genussvoll rauchen. Wenn du sie denn dann noch genießen kannst. Oder eben nicht nachversteuern, dann wird vernichtet.

Hoffe dir haben die Erklärungen noch ein wenig geholfen

Haben sie, haben sie durchaus, besonders der link, weil der mich auch auf Seiten geführt hat, wo die Bestimmungen nachzulesen waren. Nun stellt sich mir „nur“ noch die Frage, wie es mir gelungen ist, bei meinen wirklich engagiert durchgeführten Nachforschungen nicht auf diese Seiten zu stoßen. Und wann ich eine Wohnung in Fürstenwalde finden werde. Aber das ist eine andere Baustelle und gehört hier nicht mehr her.

Hab nochmals Dank, und guten Rutsch, sowie katerfreien Neujahrstag wünsch ich dir.

Renate

PS. Ich habe hier nicht von einem tatsächlichen Fall erzählt (würd’ ich doch nie tun), die im Ursprungposting genannten Beobachtungen haben mich auf diese Grundsatzfrage gebracht.

. . . wonach ich die ganze Zeit gefragt bzw. gesucht habe.
Und zwar genau hier:

"Die Reisefreigrenzen können während einer
Reise nur einmal in Anspruch genommen werden. Eine Reise ist

Danke Renate,

jetzt weiss ich auch, dass meine Auslegungen sogar einer Bestimmung unterliegen.
Allgemein heisst es ja wirklich nur, dass man xxx Ziggies in Deutschland einführen darf.
Es wird ja nie ein Hinweis auf Zeiträume und/oder Wohnorte gegeben.

BigJohn