Zollerstattung bei defekter Lieferung

Hallo an alle,

folgendes Szenario: Firma A in Land 1 importiert 100 Solarmodule. Nachdem der Einfuhrzoll bezahlt ist, wird die Ware aus dem Zollager geholt und festgestellt, dass alle Solarmodule Materialfehler haben, so dass sie unverkaeuflich sind. Reparieren kann man sie auch nicht in wirtschaftlich akzeptablem Rahmen. Natuerlich sollen sie auch wegen Wertlosigkeit nicht noch einmal ueber die Weltmeere geschickt werden. Wenn wir das Entsorgungsproblem ausser acht lassen, bleibt die Frage, was mit dem bezahlten Zoll passiert. Gibt es Moeglichkeiten, den wiederzubekommen?

Danke schon mal und Gruss

Herbert

Hallo Herbert,

bleibt die Frage, was mit dem bezahlten Zoll passiert. Gibt es
Moeglichkeiten, den wiederzubekommen?

Nicht vom Zoll. Für den war die Sache in dem Moment erledigt als die Ware in einer zollrechtlichen Bestimmung in den freien Verkehr abgefertigt worden war - also auf gut deutsch, als die Zollanmeldung dahingehend stattgefunden hatte, die Ware frei verfügbar nutzen zu können, das Verfahren somit abgeschlossen war.

Man hätte als zollrechtliche Bestimmung alternativ Wiederausfuhr oder Vernichtung wählen können und damit vermieden, dass eine Zollschuld entsteht. Dafür hätte man den Defekt freilich vor Anmeldung der ganzen Sendung erkennen müssen, beispielsweise durch eine Mustersendung oder indem man die Waren erstmal in eine Freizone /-lager transportieren lässt, Proben testet und dann über das Schicksal der ganzen Sendung entscheidet.

Der Zoll wird aber nichts erstatten, die Finanzbehörden erstatten ja auch keine Steuern wenn einem das Haus abbrennt oder man mit dem Auto einen Unfall baut.

Ich sehe nur die Möglichkeit, dem Verkäufer sämtliche Kosten in Rechnung zustellen, darunter dann eben auch die unnötig gezahlten Einfuhrgebühren.

Gruß,

MecFleih