Zollfahndung: Benachrichtigung, Termin vor Ort

Guten Abend!

Ich hoffe, die TeilnehmerInnen können meinen Horizont ein wenig erweitern. Es geht um folgenden Sachverhalt, um dessen „Aufklärung“ mich der Betroffene, technisch minder beschlagen, gebeten hat, woraufhin ich den Weg über dieses Forum wähle:

  • Die Person fand am vergangenen Freitag eine „Benachrichtigung“ im Briefkasten vor
  • Aussteller ist ein deutsches Zollfahndungsamt
  • Geschäftszeichen für evtl. Antwortschreiben ist auf dem Schreiben vorhanden
  • Inhalt ansonsten in etwa: „Ich habe versucht Sie zu erreichen, bitte rufen Sie mich unter Nummer XY zurück“
  • Gezeichnet: (Xyz) ZAM

Nach Rückruf unter genannter Nummer wurde unter Verweis auf das Schreiben durch eine Kollegin des ZAM (Zollamtmann?) dessen Handynummer vermittelt. Der Betroffene rief daraufhin über die Handynummer an und erkundigte sich nach dem Grund für den vergeblichen Besuch der Zollfahndung. Der ZAM erwies sich als freundlich und bat um einen erneuten Termin, der auch für diese Woche verabredet wurde. Auf die Frage allerdings, um welchen Sachverhalt es eigentlich ginge, folgten nach mehrfacher Äusserung nur die folgenden Angaben:

  • „Ihr Name ist in einer Ermittlung aufgetaucht“
  • „Ich hätte das gerne zwischen Tür und Angel mit Ihnen besprochen, habe Sie aber leider nicht angetroffen“
  • „Ist nichts tragisches, Sie brauchen keine schlaflosen Nächte zu haben“

Trotz des letzten Satzes kennt die Verwunderung des Betroffenen momentan wenig Grenzen. Er ist sich keiner Rechtsgeschäfte oder sonstiger Verhaltensweisen bewusst, die zu einer derartigen, mehrfachen persönlichen Massnahme der Zollfahndung führen könnten. Zudem ärgert er sich, dass er sich zur Bereitstellung seiner eigenen Frei- oder Arbeitszeit genötigt sieht, ohne auch nur zu wissen, worum es eigentlich geht.

Die Prognose schwieriger macht zudem nicht zuletzt der (unter dieser Adresse zu findende: http://www.rolfdietervolkmar.de/pages/artikel2.php) Textauszug zum Zuständigkeitsbereich der Zollfahndung:

* Außenwirtschaftszuwiderhandlungen (Embargoverstöße),
* Rauschgift,
* Marktordnungskriminalität (Subventionsbetrug),
* Steuerhinterziehung und
* Markenpiraterie.

Der Betroffene ist vollkommen verunsichert, wie er das anstehende Treffen abwickeln sollte. Ihm schwebt vor, dem/den Beamten den Zugang zur privaten Wohnung zunächst verweigern, und den Sachverhalt tatsächlich „zwischen Tür und Angeln“ zu klären.

Die Zuständigkeitsbereiche der Zollfahndung lassen ihn befürchten, es würden ihm x-beliebige und unbekannte Umstände zur Last gelegt, und er wisse parallel nicht einmal, ob Rechtsbeistand etc. ratsam wäre.

Es wurde dem Betroffenen bislang kein Vergehen zur Last gelegt, es existiert dennoch ein Aktenzeichen.

  • Unter welchem Umständen MUSS der Betroffene den Beamten Zugang zur Wohnung gewähren?
  • Hat der Betroffene das RECHT, auf Basis des Aktenzeichens im Vorfeld Auskunft über den Sachverhalt einzufordern?
  • Gewährt der Betroffene Zugang zur Wohnung: Ist der Beamte dann zur Durchsuchung befugt, oder können seine „Beobachtungen“ in der Wohnung rechtswirksam genutzt werden?

Für Hinweise wären wir sehr dankbar!
Klar ist ebenfalls, dass es sich dabei nicht um Rechtsberatung handeln kann.

Herzlichen Dank im voraus!

Hallo,

ZAM = Zollamtmann ist schon mal richtig.

Ich würde mich wegen solchen Sachen keine großen Gedanken machen. Wenn der Zoll gegen jemanden ermittelt und eine Hausdurchsuchung machen will, dann melden die sich nicht an, sondern stehen plötzlich auf der Matte. Es kann durchaus nur eine kleine Nachfrage sein, z.B. dass die Rufnummer im Telefon eines Straftäters aufgetaucht ist. Ich würde erst einmal abwarten, der gute Mann wird sicher etwas dazu sagen. Zwischen Tür und Angel würde ich ihn aber nicht abfertigen.

Gruss

Iru

Hallo,

der Zoll ermittelt wie es auch die Polizei tut. D.h. irgendwie ist der Name/die Adresse/Telefonnummer/… im Rahmen von Ermittlungen aufgetaucht, und jetzt versucht man darüber in dem Fall (und der hat natürlich ein Aktenzeichen) weiter zu kommen. D.h. im einfachsten Fall geht es hier nur um einen Datenabgleich oder eine Zeugenaussage. Sollte der Betroffene als Beschuldigter in einem Verfahren in Frage kommen, muss ihm dies eröffnet werden, und zwar vor Vernehmung bzw. in dem Moment in dem sich aus einer Zeugenvernehmung der Anhaltspunkt ergibt, dass da jemand nicht nur Zeuge sondern Beschuldigter sein könnte. In dem Moment ist es dann ratsam erst mal die Klappe zu halten, und sich anwaltlichen Beistands zu versichern.

Wenn hier jemand aber so überhaupt auch nicht ansatzweise weiß, aus welchem Grund er befragt werden soll, dann braucht er sich hierüber keine Gedanken zu machen. Dann wird es aller Voraussicht nach nur um einen Datenabgleich/kleinere Fragen gehen. Denn selbst eine umfangreichere Zeugenaussage würde man nicht an der Wohnungstür machen, sondern dafür in die Dienststelle vorladen.

BTW: Wohnungsdurchsuchung würde einen richterlichen Beschluss erfordern, und wird nicht in der Form durchgeführt, dass man freundlich fragt, wann es denn passen würde.

Gruß vom Wiz, der sich immer fragt, warum Menschen bei so läppischen Kleinigkeiten immer gleich das Schlimmste befürchten, wenn sie doch angeblich überhaupt nicht wissen, was man von ihnen wollen könnte?

Hi,

Zwischen
Tür und Angel würde ich ihn aber nicht abfertigen.

was mich wundert, dass der Zoll Hausbesuche macht.

Wäre es denn nicht möglich um einen Termin direkt im Zollamt zu bitten?
Ich sehe keinen Grund, warum eine harmlose Vernehmung bei mir zu Hause stattfinden sollte. Oder ist das üblich? Warum wurde man nicht schriftlich zu einem Verhör gebeten?

TM

Hallo,

der Zoll ermittelt wie es auch die Polizei tut.

Ich habe keine Erfahrung damit, ob die sich die Mühe machen, sogar 2 x Hausbesuche zu machen (siehe Antwort an Irubis). Ich dachte immer, der Bürger wird gebeten seinen werten Hintern zu bewegen, wenn es nicht um ein aktuelles Ereignis und die direkte Befragung der Zeugen vorort geht.

Gruß vom Wiz, der sich immer fragt, warum Menschen bei so
läppischen Kleinigkeiten immer gleich das Schlimmste
befürchten, wenn sie doch angeblich überhaupt nicht wissen,
was man von ihnen wollen könnte?

Ich hörte schon mehrmals von neuen Maschen von Trickbetrügern, die sich als Zollbeamte ausgeben. Ich bin wahrlich nicht paranoid oder überängstlich. Ich hätte aber in jedem Fall kontrolliert, ob die Telefonnummer auch wirklich zum Zollamt gehört, bevor ich irgend eine evtl. teure Abzocker-Handy Nr. anrufe.

TM

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Wäre es denn nicht möglich um einen Termin direkt im Zollamt
zu bitten?
Ich sehe keinen Grund, warum eine harmlose Vernehmung bei mir
zu Hause stattfinden sollte. Oder ist das üblich? Warum wurde
man nicht schriftlich zu einem Verhör gebeten?

Hallo,

das ist oft einfach nur eine Kostenfrage. Wenn ich jemanden als Zeuge vorlade, dann hat er Anspruch auf Erstattung aller möglichen Unkosten, wie Lohnausfall, Fahrkosten usw.
Und wenn ich ihm eine Vorladung schicke oder ihn bitte, vorbei zu kommen, dann kann ich nicht sicher sein, dass er auch wirklich kommt.

Die Vorladung und Vernehmung, wie man sie aus Film und Fernsehen kennt, sollte man nicht als bare Münze nehmen, die Polizei (und auch Zollbeamten) verhalten sich nicht dementsprechend.
Ich find das immer witzig, wenn der Polizeibeamte im Film damit droht: „dann kriegen sie eine Vorladung“ oder die Zeugen am Arbeitsplatz oder wo auch immer abgeholt und ins Präsidium gebracht werden, damit man sie vernehmen kann.

Gruss

Iru

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Hallo,

der Zoll ermittelt wie es auch die Polizei tut.

Ich habe keine Erfahrung damit, ob die sich die Mühe machen,
sogar 2 x Hausbesuche zu machen (siehe Antwort an Irubis).

Da siehst Du mal was es doch für einen Service gibt :wink: Ganz ehrlich: gerade wenn es darum geht unbescholtene Bürger nerven zu müssen, sind viele Ermittlungsbehörden sehr darum bemüht die Leute nicht unbedingt mehr zu belästigen als nötig. Da fährt man dann lieber mal eben vorbei um ein paar Kleinigkeiten abzuklären, als sich jemanden ins Büro zu bestellen, was für den Betroffenen mit deutlich mehr Aufwand verbunden ist.

Gehässig könnte man natürlich auch sagen, dass man als Ermittler natürlich auch so seinen Tag rumbringen kann, indem man durch die Weltgeschichte gondelt, statt richtig zu arbeiten.

Gruß vom Wiz

Hallo,

das ist oft einfach nur eine Kostenfrage. Wenn ich jemanden
als Zeuge vorlade, dann hat er Anspruch auf Erstattung aller
möglichen Unkosten, wie Lohnausfall, Fahrkosten usw.

Das wusste ich nicht, dass man darauf auch Anspruch hat, wenn man einer „Bitte“ folgt, auf die Dienststelle zu kommen um sich vernehmen zu lassen.

Und wenn ich ihm eine Vorladung schicke oder ihn bitte, vorbei
zu kommen, dann kann ich nicht sicher sein, dass er auch
wirklich kommt.

Zumal er vermutlich auch beim Zoll ohne Ladung des Staatsanwaltes/Richters nicht kommen muss.

Ich find das immer witzig, wenn der Polizeibeamte im Film
damit droht: „dann kriegen sie eine Vorladung“

Ich dachte nur wenn der Staatsanwalt oder Richter mich zur Vernehmung lädt muss ich da hin und man einer polizeilichen Ladung nicht Folge leisten muss. *grübel* Falls dem so ist, wäre das ja sogar realistisch, was im Krimi gezeigt wird.

oder die Zeugen
am Arbeitsplatz oder wo auch immer abgeholt und ins Präsidium
gebracht werden, damit man sie vernehmen kann.

Was auch seltsam ist, dass die Zeugen ihre Aussage nie unterschreiben müssen. Als ich mal auf ein Revier gebeten wurde um eine Zeugenaussage zu machen, musste ich das unterschreiben.

Noch ein Erlebnis:
Gibt es da nicht dieses berühmte „Gefahr in Verzug“ wo man zumindest Verdächtige gleich mitnehmen und vorläufig festnehmen darf?
Zumindest ist mir das vor ca. 25 Jahren mal passiert, als sich ein WG-Mitglied des BTM schuldig machte, selbst nicht anwesend war, mein Zimmer einfach durchwühltsucht wurde und ich auf’s Revier mitgenommen wurde, um mich nach 1 Std. wieder - weil unschuldig - entlassen zu müssen und ich zusehen konnte, wie ich ohne Geld in der Tasche und mieser Verkehrsverbindung wieder mein Dorf zurück kam.
Begründung damals „Gefahr in Verzug“.
Ich war damals einfach froh, mich nicht mehr wie ein Verbrecher zu fühlen und habe die Sache auf sich beruhen lassen, obwohl ich mich tierisch aufregte.

TM

Hallo,

Da siehst Du mal was es doch für einen Service gibt :wink: Ganz
ehrlich: gerade wenn es darum geht unbescholtene Bürger nerven
zu müssen, sind viele Ermittlungsbehörden sehr darum bemüht
die Leute nicht unbedingt mehr zu belästigen als nötig. Da
fährt man dann lieber mal eben vorbei um ein paar
Kleinigkeiten abzuklären, als sich jemanden ins Büro zu
bestellen, was für den Betroffenen mit deutlich mehr Aufwand
verbunden ist.

Das finde ich echt klasse. Im Ernst!

Gehässig könnte man natürlich auch sagen, dass man als
Ermittler natürlich auch so seinen Tag rumbringen kann, indem
man durch die Weltgeschichte gondelt, statt richtig zu
arbeiten.

Was zählt ist ja das Resultat. Und selbst wenn der Beamte dadurch ein bisschen Abwechslung hat, statt nur hinter seinem Schreibtisch zu sitzen, so sei es ihm gegönnt. Erst Recht, wenn den Bürgern dann noch Mühe und Zeitaufwand abgenommen wird. „Kundenkontakt“ außerhalb der Behörde hat sicher auch einige Vorteile für beide Seiten.

TM

… im Prinzip kann ich die bisherigen Infos auch nur so 1:1 bestätigen.

Letztes Jahr hatte ich tatsächlich mal „Hausbesuch“ von der Polizei (es ging um meine Zeugenaussage zu einem Trickbetrüger, der es u.a. auch bei mir (vergeblich) versucht hatte) - es war wirklich ein Entgegenkommen der Polizei (ich hatte dort angerufen, dass ich hilfreiche Angaben machen könne nach einem entsprechenden Aufruf in der örtlichen Zeitung), damit ich nicht extra auf die Station muss, was für mich ein viel größerer Aufwand gewesen wäre.
Ich empfand es so, dass man bewusst die Hemmschwelle senken wollte, damit man nicht sich aus Bequemlichkeit eben nicht meldet.
(Für die Nachbarn natürlich paar Tage Gesprächsthema, warum die Polizei bei mir war.)

Natürlich musste ich auch meine Aussage unterschreiben, aber das war es auch schon an Aufwand für mich.

Kleine Nebenfrage: Beide Polizisten (Uniform, nicht Kripo, was übrigens mein Großvater war, daher auch vielleicht weniger Scheu) lehnten dankend sowohl Kaffee als auch Mineralwasser ab. Dürfen die das überhaupt nicht im Dienst??? Ich zumindest jedenfalls hatte das als völlig unverfängliches Angebot aus Höflichkeit heraus empfunden.

Und mein letzter Kontakt mit dem Zoll fand statt aufgrund einer unklar deklarierten Paketsendung aus dem Ausland, da wurde ich aber dorthin auf die Stelle gebeten.
Das war schon eher lästig, weil aufwendig für mich (Zeit/Termin).
Aber nach dem Öffnen des Paketes auch völlig easy, weil eben nix war.

Fasse zusammen:
Ein Hausbesuch ist tatsächlich manchmal einfacher als ein offizieller Termin auf der Dienststelle, besonders wenn man grundsätzlich ein einigermaßen gutes Gewissen hat (Natürlich hatte auch ich vorher Gewissenserforschung betrieben! :wink:) - aber alle mir bekannten (Jugend-)Sünden sind verjährt! Und hatte erst vor einiger Zeit den Schwarzpulversprengschein für Einzelvorderlader gemacht, da wusste ich, dass ich dermaßen durchleuchtet war, so dass ich absolut keine Bedenken haben musste.)

Stefan

Vertrauen, Freund und Helfer und so…
Hi,

Gruß vom Wiz, der sich immer fragt, warum Menschen bei so
läppischen Kleinigkeiten immer gleich das Schlimmste
befürchten, wenn sie doch angeblich überhaupt nicht wissen,
was man von ihnen wollen könnte?

das ist ganz einfach: Weil Menschen den Ermittlungsbehörden nicht
vertrauen, und wenn Du Dir unseren Oberermittler nebst seiner Ansagen
sowie die Entwicklung der entsprechenden Gesetze anschaust, dann dürfte
es zumindest nachvollziehbar sein, wie es dazu kommt.

Wann gab es schonmal einen Innenminister, bei dem sich nennenswert
viele Menschen ernsthaft fragen, warum der noch nicht wahlweise in der
Klapse oder im Knast gelandet ist?

Gruß,

Malte

PS: Obiges sagt nicht zwingend etwas über meine persönliche Meinung dazu aus.

4 Like

Das wusste ich nicht, dass man darauf auch Anspruch hat, wenn
man einer „Bitte“ folgt, auf die Dienststelle zu kommen um
sich vernehmen zu lassen.

Auch wenn es eine „Bitte“ ist, der Anspruch auf Entschädigung ist da.

Zumal er vermutlich auch beim Zoll ohne Ladung des
Staatsanwaltes/Richters nicht kommen muss.

Na ja… da wäre ich nicht so sicher (nicht mein Metier). Die HZA haben staatsanwaltschaftliche Befugnisse. Ob deren Ladung der eines Staatsanwaltes gleich kommt, weiss ich nicht. Jedenfalls kann ein HZA auch Strafbefehle erlassen. Hmmm… interessantes Thema, vielleicht sollte ich mich da mal näher mit beschäftigen.

Ich dachte nur wenn der Staatsanwalt oder Richter mich zur
Vernehmung lädt muss ich da hin und man einer polizeilichen
Ladung nicht Folge leisten muss.

Ist ja auch richtig so.

*grübel* Falls dem so ist,
wäre das ja sogar realistisch, was im Krimi gezeigt wird.

Soweit mit der staatsanwaltschaftlichen Ladung gedroht wird, schon. aber das wird meist nicht.

Was auch seltsam ist, dass die Zeugen ihre Aussage nie
unterschreiben müssen. Als ich mal auf ein Revier gebeten
wurde um eine Zeugenaussage zu machen, musste ich das
unterschreiben.

Na ja, würde im TV die Polizeiarbeit, so wie sie ist, gezeigt, dann würden die Einschaltquoten gegen 0 gehen. Wer will den schon Rechtsbehelfsbelehrungen, Zeugenbelehrungen, Einverständniserklärung für die Tonaufzeichnung usw. sehen?

Noch ein Erlebnis:
Gibt es da nicht dieses berühmte „Gefahr in Verzug“ wo man
zumindest Verdächtige gleich mitnehmen und vorläufig
festnehmen darf?
Zumindest ist mir das vor ca. 25 Jahren mal passiert, als sich
ein WG-Mitglied des BTM schuldig machte, selbst nicht anwesend
war, mein Zimmer einfach
durchwühltsucht wurde und ich
auf’s Revier mitgenommen wurde, um mich nach 1 Std. wieder -
weil unschuldig - entlassen zu müssen und ich zusehen konnte,
wie ich ohne Geld in der Tasche und mieser Verkehrsverbindung
wieder mein Dorf zurück kam.

Miese Tour, ich lasse meine „Klienten“ jedenfalls nach Abschluss der freiheitsentziehenden Maßnahme zurück bringen.

Begründung damals „Gefahr in Verzug“.

Na ja, wärest Du ein wirklicher Straftäter, dann wäre der Zeitverlust durch das Herbeiholen eines Beschlusses sicherlich nicht der Wahrheitsfindung dienlich gewesen.

Ich war damals einfach froh, mich nicht mehr wie ein
Verbrecher zu fühlen und habe die Sache auf sich beruhen
lassen, obwohl ich mich tierisch aufregte.

würde ich auch, aber ich würde es einfach abhaken unter dem Oberbegriff „Lebenserfahrung“

Gruss

Iru

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Denkanstoß
Nicht überall wo „Zoll“ draufsteht muss auch Zoll drin sein.

Mal gegoogelt, ob Telefonnummer und Behörde auch übereinstimmen ? ? ?

Gruß hatchbeck

Hallo Malte,

Wann gab es schonmal einen Innenminister, bei dem sich nennenswert
viele Menschen ernsthaft fragen, warum der noch nicht wahlweise in der
Klapse oder im Knast gelandet ist?

http://de.encarta.msn.com/encyclopedia_721546385/Fri…

der soll sogar mal im Rahmen einer Meineid-Affäre für unzurechnungsfähig erklärt worden sein.

Gruß, Karin

Wann gab es schonmal einen Innenminister, bei dem sich
nennenswert
viele Menschen ernsthaft fragen, warum der noch nicht
wahlweise in der
Klapse oder im Knast gelandet ist?

Wenigstens körperlich ist er noch einigermaßen auf dem Damm.

SCNR