Zollfrage

Liebe/-r Experte/-in,
ich hab da mal’ne Frage:

Ich exportiere Autos in Drittländer (alte Kisten und Mittelklasse Fahrzeuge). Die Ausfuhranmeldung mache ich selbst mit der Internetzollanmeldung und ich bin zugelassener Ausführer. Das klappt alles wunderbar.

Jetzt kommt ein neuer Fall auf mich zu, deswegen entstehen Fragen: Ich kaufe zwei gebrauchte Fahrzeuge in den USA, die kommen im Container nach Hamburg. Ich möchte die Fahrzeuge aus dem Hafen holen, technisch durchsehen, gegebenenfalls instandsetzen und anschließend nach Afrika exportieren. Vermutlich sind die Fahrzeuge 6 bis 8 Wochen bei mir bevor sie nach Afrika geliefert werden.

Fragen: Muss ich die Fahrzeuge einführen, Zoll und EUST bezahlen? Ich habe von T1 gehört, finde im Internet aber nicht die richtigen Informnationen dazu. Was für einen Antrag muss ich stellen? Geht das online?

Bin für aufklärende Info sehr dankbar.

Besten Gruß

Jens

Also Jens,

ein T1 wird dir in diesem Fall nicht helfen, da diese Papier nur für den Transit von Waren gedacht ist damit diese nicht im Ankunftsland verzollt werden müssen sondern Zollfrei transportiert werden können.

Aber du willst ja die Ware hier bearbeiten. So weit ich weis gibt es aber eine Möglichkeit die Verzolung der Ware zu vermeiden, ich weiß nur nicht ob es auch bei PKW’s diese Möglichkeit gibt.

Ich denke es könnte auf der Schiene passive oder aktive Veredelung mit anschließendem Wiederausfuhr laufen, aber hier zu würde ich dir empfehlen mit dem Zollamt direkt zu sprechen, vielleicht gibt es im Bereich PKW’s auch etwas spezielles, da diese aber nicht mein Gebiet ist, kann ich es nicht genau sagen.

Ich hoffe es hilft dir etwas weiter.

Gruß

Entschuldige die verspätete Antwort.

So einfach ist das alles gar nicht.
Sicherlich können die Autos mit einer T1 zu deinem Wohnort/Garage verbracht werden. Es muss dann Sicherheit in Höhe der Eingangsabgaben (in diesem Fall 10 % vom Wert) hinterlegt werden. Danach geht es aber weitere. Du willst die Autos veredeln, aufwerten. Das bedeutet „Aktiv veredeln“. Zu diesem Zollverfahren musst du einen schriftlichen Antrag stellen. Da würde ich mich mit dem Zollamt deines Bezirks in Verbindung setzen und die Kollegen dort fragen, was sie alles benötigen.
Das würde ich so oder so empfehlen. Wenn die Autos hierbleiben, dann muss so oder so ein Zollantrag geschrieben werden. Eingangsabgaben gezahlt werden, damit die Autos zur Zulassung eine Unbenklichkeitsbescheinigung erhalten.
Direktverzollung im Hafen geht auch. Das erspart die T1.
Gibt so viele Möglichkeiten. Ruf das Zollamt an und frag nach.
Gruß