Zollfragen - Aus- und Wiedereinfuhr einer Brille zwecks Reparatur

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe vor einigen Jahren von meiner Schwester in Florida (Optikerin) eine Sonnenbrille von Versace mit übergroßen Gläsern geschenkt bekommen. Leider habe ich nun das linke Glas verloren. Eine Reparatur in Deutschland würde über 450 Euro kosten.

Meine Schwester will mir nunmehr die Brille kostenlos reparieren. Hierzu müsste ich die Brille per Päckchen nach den USA senden. Ich weiß nun nicht, wie ich hier mit den Zollbestimmungen umgehen muss. Beim Zollamt Passau hat man mir den Rat gegeben, in das Päckchen eine Erklärung über den Sachverhalt in deutsch und englisch einzulegen. Dann würde wohl kein Zollgebühr anfallen.
Im Formular CN 22 wollte ich dann „Gift“ angeben und einen Preis von 100 Dollar. Meine Schwester würde das Päckchen für die Rücksendung dann genau so deklarieren und die Erklärung beifügen.

Da ich mir nicht sicher bin, ob diese Prozedur klappt, wäre ich für einen Rat sehr dankbar.

Viele Grüße
E. Dann

Hallo Rheinbahnerin

Den Namen darst du mir einmal erklären. Aber jetzt zu deiner Frage:

Auch Privatpersonen müssen Warensendungen verzollen. Es gibt natürlich Möglichkeiten, dies legal zu umgehen bzw. die Einfuhrabgaben so gering wie möglich zu halten. In die Zollinhaltserklärung gehört auf jeden Fall eine richtige Artikelbeschreibung. Das Wort „GIFT“ (ich hoffe das englische Wort ist gemeint) reicht nicht aus. Schreibe also ruhig „Sonnenbrille - sun glasses“. Nun zum Wert: Einfuhren in Deutschland sind (auch bei Geschenken) bis 45,00 EURO abgabenfrei. Ich denke, dass wird in den USA auch so sein. Wichtig ist, dass dieser Betrag nur als Zollwert angegeben wird, da es sich ja um eine Geschenksendung handeln soll. Bitte bedenke, dass die Postgebühren zu dem Zollwert dazugerechnet wird. Also sollte der Zollwert nur etwa 30 EUR betragen (Umrechnungskurs $ z.Zt. 1,4191)

Es gibt dann noch die Möglichkeit der passiven Veredelung. Wäre aber hierfür wohl übertrieben.

Hoffe, ich konnte dir helfen. Solltest du noch Fragen haben, darfst du dich gerne noch einmal melden.

Wie kommst du nur auf Rheinbahnerin??

Liebe Grüße aus Wesel

Holger

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Liebe/-r Experte/-in,

ich habe vor einigen Jahren von meiner Schwester in Florida
(Optikerin) eine Sonnenbrille von Versace mit übergroßen
Gläsern geschenkt bekommen. Leider habe ich nun das linke Glas
verloren. Eine Reparatur in Deutschland würde über 450 Euro
kosten.

ja so würde ich das auch empfehlen,

ansonsten kannst du nur beim zollamt eine ausfuhranmeldung abstempeln lassen, und bei der wiedereinfuhr die ware als rückware deklarieren mit der ausfuhranmeldung als nachweis,
das ist allerhand papierkram aber so wäre es rechtssicher.

gruss crizbee

Meine Schwester will mir nunmehr die Brille kostenlos
reparieren. Hierzu müsste ich die Brille per Päckchen nach den
USA senden. Ich weiß nun nicht, wie ich hier mit den
Zollbestimmungen umgehen muss. Beim Zollamt Passau hat man mir
den Rat gegeben, in das Päckchen eine Erklärung über den
Sachverhalt in deutsch und englisch einzulegen. Dann würde
wohl kein Zollgebühr anfallen.
Im Formular CN 22 wollte ich dann „Gift“ angeben und einen
Preis von 100 Dollar. Meine Schwester würde das Päckchen für
die Rücksendung dann genau so deklarieren und die Erklärung
beifügen.

Da ich mir nicht sicher bin, ob diese Prozedur klappt, wäre
ich für einen Rat sehr dankbar.

Viele Grüße
E. Dann

Hallo,

könnte so klappen, muss aber nicht. Manches liegt halt im Ermessensspielraum des einzelnen Beamten.

Die Reoure nach USA sollte nicht das große Problem sein, hier einfach das Teil als Geschenk deklarieren. Den Warenwert nicht zu gering ansetzen, also nicht nur $ 10, sondern eine ungerade Summe die halbwegs realistisch ist, aso z.B. 43 oder so. Das Ganze auf dem Klebezettel CN22, so wie das der Zoll schon gesagt hat. Bitte die Einlieferquittung gut aufheben.

Bei der Rücksendung aus den USA gilt folgedes für Postsendungen (Post ist wörtlich zu nehmen, nicht UPS oder Fedex):

Private Postsendungen, deren Wert nicht über 45 EUR liegt, sind einfuhrabgabenfrei.

Private Kleinsendungen sind einfuhrabgabenfrei und unterliegen keinen Zollförmlichkeiten, wenn alle nachfolgenden Bedingungen erfüllt sind:

* Es handelt sich um Sendungen, die gelegentlich von einer Privatperson in einem Drittland an eine andere Privatperson im Zollgebiet der Gemeinschaft gesandt werden und
* ausschließlich zum persönlichen Gebrauch oder Verbrauch im Haushalt des Empfängers bestimmt sind und
* die der Empfänger vom Absender ohne irgendeine Bezahlung erhält und
* deren Warenwert nicht über 45 EUR liegt.

Das bildet den Rahmen für die Wiedereinfuhr damit das ganze ohne Abgaben passieren kann.

Viele Erfolg.

Liebe Grüße

Ulrich Mientus

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Hallo, Holger,

vielen Dank für Deine Hilfe. Werde es so versuchen.

Was die Frage meines Nicknames angeht. Ich war mal bei dem wohl auch dir bekannten Laden und mir ist nichts besseres eingefallen.

Herzliche Grüße aus dem sonnigen Niederbayern.

Ev