Hallo an alle,
also mit dem Zollfreibetrag (430 Euro bei z.B. Klamotten) kenn ich mich ja aus. Aber mich beschäftig gerade eine andere Frage.
Wenn ich für 700 Euro Klamotten kauf und die 270 Euro die ich zu viel habe bei meinem Freund reinpack (er nichts gekauft hat, also auch nicht über den Freibetrag kommt) geht das?
Beim Zoll wird folgendes Beispiel genannt…
Ein Ehepaar reist auf dem Landweg (Pkw) aus der Schweiz ein, wo es 4 antike Stühle gekauft hat. Die Wertgrenze beträgt pro Reisenden 300 Euro, da sie nicht im See- oder Flugverkehr einreisen. Jeder Stuhl kostet 120 Euro. Beide Reisende können innerhalb der Wertgrenze von 300 Euro jeweils 2 Stühle (240 Euro) abgabenfrei einführen.
Ein anderes Ehepaar reist ebenfalls aus der Schweiz ein, wo es sich einen alten, restaurierten Bauernschrank im Wert von 320 Euro gekauft hat. Da der Schrank jedoch nicht teilbar ist, kann sein Wert nicht aufgeteilt werden. Demnach ist der Bauernschrank einem Ehepartner zuzuordnen. Sein Wert in Höhe von 320 Euro übersteigt die Freigrenze von 300 Euro. Somit fallen für den Schrank Einfuhrabgaben an.
Ist bei nicht teilbaren Waren die Reisefreigrenze überschritten, so werden die Einfuhrabgaben auf den Gesamtwert der Ware und nicht nur auf den die Freigrenze übersteigenden Wertanteil erhoben. Dies bedeutet, dass in oben genanntem Beispiel der Schrank mit seinem Gesamtwert von 320 Euro zu verzollen ist.
So…Klamotten sind ja wie Stühle teilbar. Also dürfte das doch wohl kein Problem sein.
Oder seh ich da was falsch???
DANKE!!!