Zollfreie Einreise nach langem Auslandsaufenthalt?

Guten Tag,

haette da folgende Frage:

Wenn man nach 169 Tagen Auslandsaufenthalt (Praktikum fuers Studium) zurueck nach Deutschland kommt und dann nen Laptop im Gepaeck hat welches man sich im Ausland (nicht EU) am Anfang des Aufenthaltes zugelegt hat…

muss man dann nach nur 169 Tagen Aufenthalt mit dem Ding durch den „roten“ Ausgang gehen und das Geraet anmelden und versteuern?

Gibt es da evt Wege als Studi ne Befreiung zu beantragen, weil arm?!

Waere ueber Beitraege dankbar!

Viele Gruesse

http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/a0_zoelle/f0_…

Du warst gerade mal ein halbes Jahr weg, da kommt das nicht zum Tragen.

fg

Vielen Dank Mutunus Tutunus,

auch wenn mich Deine Aussage sehr sehr traurig stimmt…

Also fuer diejenigen denen das so geht!

Was waere denn, wenn man eine Bescheinigung einer dritten Person (die das Geraet nachweislich gekauft hat) aus dem Land des Aufenthaltes in der Hand haelt und bestaetigt, dem Einreisenden das Geraet als Gegenleistung fuer Vermittlertaetigkeiten („Kuenstler-Agent“), leihweise zur Verfuegung zu stellen?

Viele Gruesse

Was hat denn das Teil gekostet?

Du hast eine Reisefreigrenze von 430 Euro. Laptops sinken sehr schnell im Wert, ist er überhaupt noch soviel wert?

Alles andere kannst du vergessen, man könnte eventuell mit einer vorübergehenden Verwendung herumtricksen, aber glaube mir, der Aufwand und auch die damit verbunden kosten sind es nicht wert.

Computer sind übrigens zollfrei, du hast nur Steuern zu uahlen.

fg

Hmmmm,

ja, leider schon!

Oder Gott sei Dank?

Muss man denn den Zeitwert bei Einreisezeitpunkt veranschlagen lassen?
Kann man da ueberhaupt eingreifen?
Schauen die nicht einfach auf den Kaufpreis/Neupreis?
Ziehen die die 430 Euro Freigrenze ab?

Man koennte verrueckt werden…

Speziell wenn man armer Student ist!

Danke fuer gegebene und weitere Antworten

Muss man denn den Zeitwert bei Einreisezeitpunkt veranschlagen
lassen?
Kann man da ueberhaupt eingreifen?
Schauen die nicht einfach auf den Kaufpreis/Neupreis?

Ein heranziehen des Neuwertes wäre nachteilig für dich. Kannst du machen, musst du aber nicht. Da er gebraucht ist zählt der Wert des Computers zum Zeitpunkt der Einreise. Wenn du den als zu niedrig angibst kann das der Zöllner anzweifeln und im schlimmsten Fall wird das Teil dann „amtlich geschätzt“.

Ziehen die die 430 Euro Freigrenze ab?

Nö, der volle Betrag kommt zur Verrechnung

Speziell wenn man armer Student ist!

Ein armer Student studiert nicht in Übersee, außerdem ist der Staat viel ärmer als du!:smile:

fg

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Auch ein armer Student kann in Uebersee studieren/Praxissemster machen!

Und wenn die Lebenshaltungskosten dort auch noch niedriger sind als zuhause, ist das noch um ein vielfaches einfacher als dieses zuhause zu tun, wo einen diese auffressen, wenn man nicht mehr zusaetzlich jobben kann, weil man dann ja einer Vollzeitstelle nachgeht und abends diverse Dinge nacharbeitet und umsetzt die tagsueber auf den Studenten eingeprasselt sind…

Und der Staat ist nur so arm, weil er so gut verwaltet wird und der Behoerdenapparat zu viel Geld verschlingt…

Aber nochmal zurueck zu der eigentlichen Ausgangssituation, wenn dies nun noch erlaubt…

Das Ding wurde gebraucht gekauft! Also ohne Chance die Steuern vor Ort zurueckerstattet zu bekommen…
Trotzdem muss bei Einreise ein bei Kauf bereits gebrauchter Gegenstand deklariert werden?

Viele Gruesse mit Hoffnung auf Antwort :wink:

Auch ein armer Student kann in Uebersee
studieren/Praxissemster machen!

Du hast aber schon den Smiley am Ende meines Satzes gesehen?

Das Ding wurde gebraucht gekauft! Also ohne Chance die Steuern
vor Ort zurueckerstattet zu bekommen…
Trotzdem muss bei Einreise ein bei Kauf bereits gebrauchter
Gegenstand deklariert werden?

Obwohl ich das Gefühl habe, daß wir uns mittlerweile etwas im Kreis drehen, nochmals zur Erläuterung: Zollpflichtig sind Waren aller Art die bei der Ausreise noch nicht mitgeführt wurden. Auch deine Hosen udergl., die du dir vielleicht im Ausland gekauft hast und dort auch getragen hast unterliegen dieser Zollpflicht.

Da du den Laptop gebraucht gekauft hast kannst du dir vom Verkäufer eine Rechnung mit reduziertem Wert ausstellen lassen. Der in dieser Rechnung angegebene Wert kann vom Zoll akzeptiert werden, muss aber nicht, das ist im sogenannten Anti-Dumping-Gesetz festgeschrieben. Sonst würden alle hergehen und für den Zoll billige Fakturen erstellen. Du verstehst aber, was ich dir damit sagen will?

Eine Einfuhr im Vormekrverfahren zur vorübergehenden Benutzung wäre eventuell möglich, allerdings bleibt der Laptop in einem zeitlich befristeten Verfahren eingebunden und du müsstest nach Ablauf dieser Frist damit die Genmeischaft. Außerdem wird eine Sicherstellung in der Höhe der Eingangsabgaben eingehoben. Zzgl. Kosten für Vormerkschein bzw. Carnet Ata. Die Ware behält aber weiterhin ihren ausländischen Charakter und müsste später ebenso verzollt werden, sofern du den Laptop innerhalb der Gemeinschaft nutzen möchtest.

Alles klar?

fg

soll heissen
die Gemeinschaft wieder verlassen!

Jou,

nun auch gesehen…

Sorry!!!

Und!
Jou,

verstanden! Auch worher schon, aber die Hoffnung stirbt zuletzt…

Na ja, Du hast sehr geholfen!
Auch wenn einen das nun, was die Reise- und Rueckkehrkasse angeht, stark depremiert…

Gruesse zurueck