Zollgebühren in die Schweiz

Hallo,

brauch mal eure Hilfe. Ich möchte ein Paket in die Schweiz verschicken. Per Post würde das etwa 22 Euro kosten. Wie sieht das mit dem Zoll aus?

Muss ich den tragen oder der Empfänger? Wie hoch ist der bei einer Warensendung (kein Alkohol etc) mit Spielzeug etwa 17 Kilogramm?

Bei der Post konnte mir keiner Auskunft geben.

Vielen Dank

Es zahlt der Empfänger. Der Preis richtet sich nach dem Wert der Ware. Da Deutschland eine fast dreimal höhere Mehrwertsteuer hat, kann der Empfänger die Differenz rückerstatten vom deutschen Zoll.

Zollgebühren in die Schweiz

Es zahlt der Empfänger. Der Preis richtet sich nach dem Wert
der Ware. Da Deutschland eine fast dreimal höhere
Mehrwertsteuer hat, kann der Empfänger die Differenz
rückerstatten vom deutschen Zoll.

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Der Wert der Ware beläuft sich auf 900 Euro. Vielleicht weniger. Kann man den Wert auch als weniger angeben?

LG

Nachtrag
Es geht um Modellbau, der Wert ist also subjektiv :wink:

Servus,

Muss ich den tragen oder der Empfänger?

Der Empfänger.

Wie hoch ist der bei einer Warensendung (kein Alkohol etc) mit Spielzeug etwa 17
Kilogramm?

Bei der Post konnte mir keiner Auskunft geben.

Das ist klar. Bei der Apotheke wissen sie auch wenig über Schuhpreise. Aber der Mann im Schnapsladen, der hats gewusst (Roger Rabbit):

  • Erster Schritt: Tarifnummer identifizieren (z.B. 9503, kommt auf das Spielzeug an)

http://www.ezv.admin.ch/pdf_linker.php?doc=Tarifnumm…

  • und dann in Tares nach dem Tarif schauen:

http://xtares.admin.ch

Nicht verzweifeln, das Tarifnummernverzeichnis lädt so schnell, als käme es aus Bern. Koch Dir solang einen Kaffee.

Schöne Grüße

MM

Servus Roger,

Da Deutschland eine fast dreimal höhere
Mehrwertsteuer hat, kann der Empfänger die Differenz
rückerstatten vom deutschen Zoll.

Warum der Zoll? Wenn der Ausfuhrnachweis vorliegt, darf der Lieferant an den Abnehmer ohne USt fakturieren und muss diese auch nicht an den Fiskus abführen. In welchen Fällen ist der deutsche Zoll mit einer USt-Erstattung befasst?

Schöne Grüße

MM

Hallo Martin

Warum der Zoll? Wenn der Ausfuhrnachweis vorliegt, darf der
Lieferant an den Abnehmer ohne USt fakturieren und muss diese
auch nicht an den Fiskus abführen.

Mich interessiert das Thema auch. Da ich auf den Kanaren wohne und ab
und zu per Internet bestelle, erlebe ich immer wieder Händler, die
sagen, sie müssten die Mehrwertsteuer trotzdem belasten.
Andere wollen von mir eine Umsatzsteuer-Nr., die ich als Privatperson
nicht vorweisen kann.

Weisst Du, wo das im deutschen Recht geschrieben steht, dass der
Ausfuhrnachweis reicht?
Reicht eine Versand- und Rechnungsadresse z.B. bei uneingeschriebenem
Postversand auch als Ausfuhrnachweis?

Dank und Gruss
Heinz

Kanaren

Hallo Martin

Warum der Zoll? Wenn der Ausfuhrnachweis vorliegt, darf der
Lieferant an den Abnehmer ohne USt fakturieren und muss diese
auch nicht an den Fiskus abführen.

Mich interessiert das Thema auch. Da ich auf den Kanaren wohne
und ab
und zu per Internet bestelle, erlebe ich immer wieder Händler,
die
sagen, sie müssten die Mehrwertsteuer trotzdem
belasten.
Andere wollen von mir eine Umsatzsteuer-Nr.,

Die kanarischen Inseln sind ein Spezialfall, denn meines Wissens nach gehören die Kanaren Zoll- und Steuertechnisch NICHT zur EU !!! Sind also wie ein Drittland (USA, Kanada,etc…) zu behandeln.
Google mal ein bisschen, dann wirst Du sicher fündig oder frag mal nen fähigen Buchhalter/Steuerberater auf den Kanaren, die müssten damit tägl. zu tun haben!

Hallo Heinz,

wenn dieses Eigenlob nicht so einen Haut-Goût hätte, würde ich glatt sagen: „Man kann auch einen fähigen Buchhalter in D fragen…“ :wink:

Eine Warenlieferung von D auf die Kanaren ist umsatzsteuerrechtlich eine Ausfuhrlieferung, umsatzsteuerbefreit gem. § 4 Nr. 1a UStG - keine innergemeinschaftliche Lieferung, die gem. § 4 Nr. 1b UStG nur bei Vorlage einer USt-Identifikationsnummer steuerbefreit wäre.

Wie das Gemeinschaftsgebiet genau definiert ist, steht in Abschnitt 13a Abs. 1 UStR (USt-Richtlinien). Dort kann der Lieferant nachlesen, dass Spanien einschließlich der Balearen, aber ohne Ceuta, Melilla und die Kanarischen Inseln zum Gemeinschaftsgebiet gehört.

Damit sind die Kanaren klar als „Drittlandsgebiet“ bestimmt, die USt-Identifikationsnummer ist belanglos - die braucht man bloß für eine steuerbefreite innergemeinschaftliche Lieferung gem. § 6a UStG. Die Steuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen - um die es hier geht - ist in § 6 UStG näher beschrieben:

http://bundesrecht.juris.de/ustg_1980/__6.html

Wie genau der buchmäßige Nachweis bei Ausfuhrlieferungen geführt werden muss, steht in § 10 UStDV (Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung):

http://bundesrecht.juris.de/ustdv_1980/__10.html

Es handelt sich hier aber um Soll-Bestimmungen; wenn der Warenwert eine vereinfachte Anmeldung zur Ausfuhr („Internationaler Paketschein“) nicht zulässt, wird in der Regel auch nach der Ausfuhrbestätigung durch den deutschen Zoll gefragt, wenn die Ausfuhrfälle bei einer USt-Sonderprüfung aufgegriffen werden - vgl. § 9 UStDV. Zum Vergleich: Buchmäßiger Nachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen steht in § 17c UStDV - nur dort taucht in Absatz 1 Satz 1 die USt-Identifikationsnummer auf.

Aus § 10 UStDV ergibt sich, dass der Versand per Päckchen/petit paquet nicht zur USt-Befreiung führen kann, weil es dort keinen Versendungsbeleg gibt. Das Doppel des „internationalen Paketscheins“ reicht sonst aus, zusammen mit Einlieferungsbestätigung bzw. beim Versandhändler Postausgangsbuch. Wenn dem Paket eine Ausfuhranmeldung nach „Einheitspapier“ mitgegeben wurde, bekommt der Absender diese nach Bestätigung durch den deutschen Zoll zurück.

Wieauchimmer - Versandhändler wissen normalerweise, wie das geht. Das Problem dürfte tatsächlich daher kommen, dass die Kanaren als Teil Spaniens irrtümlich zum Gemeinschaftsgebiet gerechnet werden.

Andere Drittlandsgebiete, denen das ähnlich ergeht, sind die Färöer, Guadeloupe, Französisch-Guayana, Martinique, Réunion, Livigno, San Marino, Aruba, die Niederländischen Antillen, Jersey, Guernsey, Andorra, Gibraltar, der Vatikan und noch ein paar…

Ach Europa!

Schöne Grüße

MM

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Servus,

Buchhalter auf den Kanaren haben mit der USt-Befreiung von Lieferungen, die auf die Kanaren gehen, meistens nichts zu tun: Die Frage liegt beim Versender, nur sehr bedingt beim Empfänger.

Schöne Grüße

MM

Hallo Martin

Vielen Dank für Deine Ausführungen. Deine Erläuterungen werden viele
Deutsche und Schweizer hier auf der Insel freuen, da ich sie gerne
weiterleiten werde. Selbstverständlich mit Quellenangabe.

Also: Wenn Du mal nach El Hierro kommst, sind Dir mehrere warme
Mahlzeiten sicher!

Gruss und *
Heinz