Zollgebühren USA --> D

Hallo Forum,

ich bin zur Zeit in USA und habe über meine Schwester, die hier lebt, eine Gitarre über einen Versand gekauft. Es steht also ihr Name auf der Rechnung. Ich möchte sie als Handgepäck nach Deutschland mitnehmen.
Ich habe ein wenig die Suche bemüht und herausgefunden, dass es beim Zoll zum Teil auf den Ort der Herstellung des Artikels ankommt und nicht wo er gekauft wurde. Korrekt? Die Gitarre wurde in Japan hergestellt.

Wie bekomme ich heraus, wie hoch der Zollsatz ist?

Mehrwertsteuer ist ja klar.

Kann ich evtl. etwas günstiger davonkommen, indem mir meine Schwester die Gitarre ETWAS günstiger verkauft? Und woher weiß eigentlich der Zollbeamte, dass die Gitarre in USA gekauft wurde und nicht schon von Deutschland mitgebracht wurde?

Gruß

ErklärBär

Servus,

Wie bekomme ich heraus, wie hoch der Zollsatz ist?

bei der TARIC-Abfrage:

http://ec.europa.eu/taxation_customs/dds/cgi-bin/tar…

(Guitarren tragen die Warennummer 9202903000)

Der Einfuhr-Zollsatz für Gitarren aus Japan ist derzeit 3,2%

Für den Rest kann ich nichts sagen, da passe ich und gebe weiter.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

Reisefreigrenze ist 175 EUR, also bis zu diesem Wert darfst du Waren mitbringen ohne dass verzollt werden muß. Je nachdem wie teuer die Gitarre war und was du sonst noch mitbringst liegt du vielleicht unterhalb des Grenzwertes?

Sollten Einfuhrabgaben fällig werden geht es IMMER nach dem Ursprungsland-Prinzip, es wird also der Gitarren-Zollsatz für Japan zugrunde gelegt. Meistens sind die Zollsätze gleich, egal aus welchem Land die Ware kommt, aber eben nicht immer.

Rein praktisch gesehen: Wenn die Gitarre erkennbar in den USA gekauft wurde (weil eine entsprechende Umverpackung oder Dokumente wie Rechnungen etc. dabei sind) weiß der Zöllner natürlich dass du Drittlandsware einführst.
Sieht man es der Gitarre nicht an und hast du keine Utensilien oder Dokumente im Gepäck, die einen Kauf in den USA beweisen, kommt der Zoll auch nicht auf die Idee dass du in den USA eingekauft hast. Zumindest gibt es dann keine Beweise und der Zoll muß dir glauben wenn du sagst dass du das Instrument bereits bei der Ausreise bei dir hattest.

Ich will natürlich keine Tips zum illegalen Import (=Schmuggel) geben, aber womöglich bist du ja einfach vergesslich und vergißt blöderweise die Rechnungen in den USA, und hast außerdem bei der Einreise vergessen dass du die Gitarre bei der Ausreise noch nicht bei dir hattest… Deine Schwester sendet dir die Unterlagen später bestimmt per Brief nach. :wink:

Gruß,

MecFleih


Sieht man es der Gitarre nicht an und hast du keine Utensilien
oder Dokumente im Gepäck, die einen Kauf in den USA beweisen,
kommt der Zoll auch nicht auf die Idee dass du in den USA
eingekauft hast. Zumindest gibt es dann keine Beweise und der
Zoll muß dir glauben wenn du sagst dass du das Instrument
bereits bei der Ausreise bei dir hattest.

… aber womöglich bist du ja einfach
vergesslich und vergißt blöderweise die Rechnungen in den USA,
und hast außerdem bei der Einreise vergessen dass du die
Gitarre bei der Ausreise noch nicht bei dir hattest…

Gruß,

MecFleih

Vielen Dank erstmal für die Antworten!

Sollte man dann im umgekehrten Fall, um jedem Ärger aus dem Weg zu gehen, schon bei der Ausreise mit einem solchen Artikel dafür sorgen, daß man bei der späteren Einreise keine Probleme mit dem Zoll bekommt?

Wenn ja, wie macht man das?

Gruß

ErklärBär

Hi,

nö, keine Umstände machen…

Gruß,

MecFleih

Hallo,

jetzt hab ich mir mal deine FAQ durchgelesen. Da hast du dir viel Mühe gemacht.

Es hat mich aber jetzt doch verwirrt, dass die Beweislast bei mir liegt, wenn ich bei der Einreise behaupte etwas schon bei der Ausreise dabei gehabt zu haben. Ich hab dann mal weiter gegoogled und bin auf die Nämlichkeitsbescheinigung gestoßen, die man sich bei der Ausreise beim Zoll holen kann. Gerade wenn es um relative teure Artikel wie die Photoausrüstung o.ä. geht ist es angeblich sinnvoll diese Gegenstände beim Zoll anzumelden um bei der Einreise keine Probleme zu bekommen.

Hätte ich das nur mal mit meiner Kamera gemacht, bevor ich hier eingereist bin. Denn die habe ich vor einiger zeit ebenfalls im Ausland erstanden und bin damit durch den Zoll geschlupft. Jetzt hat Hr. Steibrück nochmal die Chance sein Haushaltssäckchen zu füllen.

Die Gitarre werde ich wohl regulär durch den Zoll bringen, sonst erwischt es mich im Zweifelsfall doppelt.

Gruß

Erklärbär

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

Gerade
wenn es um relative teure Artikel wie die Photoausrüstung o.ä.
geht ist es angeblich sinnvoll diese Gegenstände beim Zoll
anzumelden um bei der Einreise keine Probleme zu bekommen.

Ja, oder eine Rechnungskopie mitführen. Wenn man es genau nimmt sollte darauf aber auch eine Seriennummer stehen weil sonst die direkte Zuweisung zwischen Rechnung und Ware nicht gegeben ist. Weit her geholt, aber rein theoretisch denkbar: ohne S/N könnte es ja immer noch so sein dass man nur eine Rechnungskopie mitgenommen hat und dann aber mit Ware zurückkehrt.

In der Nämlichkeitsbescheinigung können dann auch individuelle Merkmale wie auffällige Kratzer, Gravuren, Umbauten etc. etc. erfaßt werden.

Hätte ich das nur mal mit meiner Kamera gemacht, bevor ich
hier eingereist bin. Denn die habe ich vor einiger zeit
ebenfalls im Ausland erstanden und bin damit durch den Zoll
geschlupft. Jetzt hat Hr. Steibrück nochmal die Chance sein
Haushaltssäckchen zu füllen.

Wenn Du keine deutsche Rechnung hast, keine Nämlichkeitsbescheinigung und dann fragt der Zoll nach - in der Tat, dann stehst du etwas blöd da.
Eine Möglichkeit wäre dann noch dass du anhand von Flugtickets oder sonstwie nachweist dass du zwischenzeitlich mit der Kamera in Deutschland warst, diese also nicht jetzt einschmuggelst.

Aber vielleicht wirst du ja gar nicht gefragt oder wenn doch glaubt man dir dass du die Kameraausrüstung nicht jetzt gekauft hast.

Gruß,

MecFleih