Zollinhaltserklärung für Sammelbestellung

Hallo,
Ich habe in Hongkong für mich und 3 meiner Freunde für 266,49USD (204,34EUR) per PayPal LED-Taschenlampen und diverse Kleinteile (Akkus, Ladegeräte, …) bestellt. Diese wurden laut Tracking in 3 Pakete geteilt und immer wenn wieder Sachen verfügbar waren verschickt. Jedes Paket hat also einen Wert von ~70EUR bzw. ~100USD.
Ich habe dabei den größten Posten mit etwa 100USD und der Rest jeweils 50-60USD bestellt.
Nun habe ich einen Brief im Briefkasten:
„Benachrichtigung über den Eingang einer Sendung mit Drittlandsware“ mit der Aufforderung eine Zollinhaltserklärung abzugeben.
Diese und eine Liste mit einzureichenden Dokumenten (angekreuzt sind dabei: „Rechnung - zweifach; allgemein verständliche Warenbezeichnung in deutscher Sprache“ & „Nachweis über den gezahlten Kaufpreis - z.B. PayPal-Beleg, Kontoauszug, Kreditkartenabrechnung o.Ä.“)
Nun meine Fragen:
1.: Bin ich damit über irgendeinem Freibetrag? Muss ich dafür also irgendetwas Nachzahlen? Wenn ja: Kann ich dass irgendwie „geltend“ machen, dass es eine Sammelbestellung ist, an der ich nichts verdiene (habe die Kosten auf den Cent an meine Freunde weitergegeben), also es sich hierbei um mehrere Bestellungen handelt?
2.: eine „Rechnung - zweifach; allgemein verständliche Warenbezeichnung in deutscher Sprache“ habe ich nicht! Ich kann lediglich die Bestellung online ausdrucken, was dann aber in englisch wäre.
3.: Geht es hierbei eigentlich um Einfuhrumsatzsteuer oder den Zollsatz für die Artikel?
4.: Derzeit haben die sicher nur ein Paket da. Bringe ich dafür auch nur die Werte für die darin befindlichen Artikel mit zum Zoll oder für die gesamte Bestellung? Der PayPal-Beleg bezieht sich ja auf die gesamte Bestellung.

Würde mich sehr über Antworten und Tipps freuen!
Bin etwas verunsichert, da ich ungern jetzt noch großartige Mehrkosten haben will, die ich ja auch wieder an meine Freunde weitergeben müsste.

zu 1.: ja, Du musst natürlich 19% Einfuhrumsatzsteuer bezahlen (denn alle Artikel, die eingeführt werden, werden besteuert)
zu 2. Dann nimm’ die Englische Bestellung mit
zu 3. siehe 1.
zu 4. das wird ja dann aus dem Lieferschein ersichtlich sein, daß es sich um eine Teillieferung handelt.

Zöllner sind auch nur Menschen und machen ihren Job. Begegne ihnen freundlich und leg’ die Tatsachen auf den Tisch. Du brauchst ihnen nirgendwo ‚reinkriechen, aber nimm‘ so viele Informationen über den Vorgang mit, wie nötig. Rechnung/Bestellung, Auzug aus der Zahlungsbestätigung, wenn’s geht, eine möglichst detaillierte Liste der bestellten bzw. gelieferten Artikel.

Also wenn ich das richtig verstanden habe, gibt es 2 Sachen die für den Zoll interessant sind:
Einfuhrumsatzsteuer (EUS): Dort galt jahrelang ein Freibetrag von 22Eur und dieser wurde nun auf 150Eur angehoben („Mit Wirkung vom 1. Dezember 2008 erhöht sich die Höchstgrenze für die zollfreie Einfuhr von Kleinsendungen auf 150 Euro je Sendung, für die Einfuhrumsatzsteuer bleibt es bei der bisherigen Wertgrenze von 22 Euro.“). Somit würde mich gerade hier interessieren ob ich nun hier EUS zahlen muss nur weil ich dummerweise für 4 Personen zusammen bestellt habe statt für jeder für sich oder noch anders, ich in mehreren Bestellungen?! Gerade da das Paket ja nur eine Teillieferung ist, ist der Wert des Inhaltes definitiv unter 150Eur?!

Zollabgaben nach dem Zollsatz: Hier gibt es wohl abhängig vom Artikel und desswen Wert auch unterschiedliche Freibeträge und unterschiedliche zu verzollende Prozentsätze. Auch hier frage ich mich ob ich nur dadurch, dass ich für alle bestellt habe gleich irgendwelche Freibeträge überschritten habe.

Die Frage wäre halt ob ich, wenn ich mir von den 3 Leuten bestätigen lasse, welche Artikel sie bestellt haben und wir nur aus ökologischen und ökonomischen Gründen eine gesammelte Bestellung abgegeben haben, ob ich dadurch diese Freibeträge (für jeden Einzelnen oder für jede Teillieferung) wieder unterschreiten könnte?!

Habe grad den Artikel zur EUS etwas genauer gelesen:

http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/a0_zoelle/f0_…

Darin steht:
„Die Befreiung gilt bei direkter Versendung aus einem Drittland an einen Empfänger im Zollgebiet der Gemeinschaft, wobei die Sendung auch kommerzieller Art sein kann. Eine Sendung ist dabei die Warenmenge, die an demselben Tag von demselben Lieferanten an denselben Einführer abgesandt worden ist und von derselben Zollstelle abgefertigt wird.“

Da jedes Paket einen Wert unter 150Eur hat scheine ich schonmal keine EUS zahlen zu müssen?
Würde dann die Frage bleiben ob Zollabgaben zu zahlen sind. Aber das werde ich wohl wirklich in einem persönlichen Gespräch feststellen können.

Hallo, also das sollte eigentlich vor der Bestellung geklärt worden sein, da diese Abgaben an Vater Staat ja den Preis immerhin um 1/5 erhöhen werden.
Zu 1:
Klar gibt es Freibeträge:
Siehe Zoll.de:

http://www.zoll.de/c0_reise_und_post/b0_postverkehr/…

schnipp
Sendungen mit geringem Wert

Mit Wirkung vom 1. Dezember 2008 hat sich die Höchstgrenze für die zollfreie Einfuhr von Kleinsendungen auf 150 Euro je Sendung erhöht.

Die Befreiung ist unabhängig von der Person des Versenders und des Empfängers und unabhängig davon, ob es sich um kommerzielle oder Geschenksendungen handelt.

Von dieser Befreiung sind allerdings ausgeschlossen:
Alkohol, einschließlich alkoholischer Getränke,
Tabakwaren,
Parfüm und Eau de Toilette.

Hinweis:

Für die Einfuhrumsatzsteuer bleibt es bei der bisherigen Wertgrenze von 22 Euro. Nur Postsendungen mit Waren, deren Gesamtwert nicht höher ist als 22 Euro, sind vollständig einfuhrabgabenfrei (Zoll und Einfuhrumsatzsteuer).

Kaffee ist von der Verbrauchsteuerbefreiung ausgeschlossen, d.h. für Kaffee wird auch innerhalb der 22 Euro-Grenze die Kaffeesteuer erhoben.
schnapp

Das du als Käufer die Abgaben zu zahlen hast ist dein Pech und du musst das finanziell direkt mit deinen Kumpels klären. Für den Zoll ist nur der Importeur = Rechnungszahler interessant. Rest der Story ist denen wumpe.

zu 2:
Dann drucke die Bestellung aus und schreibe eine deutsche Inhaltsangabe dazu. Irgendeinen Zahlungsbeleg noch dazu, wie die erwähnte Paypal Abrechnung.

Zu 3:
Dürfte beides betreffen. Auf jeden Fall die Eust.

Zu 4:
Wenn bekannt ist, welche Artikel in dem Paket sind wird der Zoll auch nur die Einfuhrabgaben für die enthaltenen Waren erheben (kassieren). Der Rest folgt dann jeweils bei den folgenden Nachlieferungen. Es wird evtl eine Liste/Aufstellung der Artikel verlangt werden.
Oder der Zöllner guckt rein und berechnet dann anhand des Ergebnisses der Warenbeschau.

Es gibt einige Läden in China etc, wo egal welcher Wert geschickt wird, für Zollzwecke auf dem Adressaufkleber 4 -5 Dollar Zollwert angegeben wird. Damit kann man sich so einen Ärger gut sparen.

Hallo 24shorty

Da es sich um eine Einfuhr in die EU handelt, kann ich dir keine Auskunft geben.

Gruss
HaegarCH

Hallo!
Bin nicht spezialist für Deutschland aber es wird erfahrungsgemäss das
Selbe sein. Habe die Antworten direkt zu deinen Fragen geschrieben.

Nun meine Fragen:
1.: Bin ich damit über irgendeinem Freibetrag? Muss ich dafür also irgendetwas Nachzahlen? Wenn ja: Kann ich dass irgendwie „geltend“ machen, dass es eine Sammelbestellung ist, an der ich nichts verdiene (habe die Kosten auf den Cent an meine Freunde weitergegeben), also es sich hierbei um mehrere Bestellungen handelt?
-> Kein Freibetrag, da die Sendungen bestellt wurden und somit Handelswaren sind. Freibeträge gibt es nur für Geschenksendungen von Privat an Privat.

2.: eine „Rechnung - zweifach; allgemein verständliche Warenbezeichnung in deutscher Sprache“ habe ich nicht! Ich kann lediglich die Bestellung online ausdrucken, was dann aber in englisch wäre.
-> Kein Problem, schick die Onlinebestätigung ein. 2x damit sie eine behalten können und du eine gestempelte Kopie als Beleg erhälst. Logisch, dass der DEUTSCHE Zoll als erstes auf DEUTSCH besteht aber ich bin sicher, dass sie auch leserliches english akzeptieren. Hast du eine Zahlungsbestätigung? Schick eine Kopie gleich mit.
3.: Geht es hierbei eigentlich um Einfuhrumsatzsteuer oder den Zollsatz für die Artikel?
-> Ich vermute um die Mehrwertsteuer. Der Zollansatz bei solchen Waren dürfte in dieser Menge keinen Betrag ausmachen.

4.: Derzeit haben die sicher nur ein Paket da. Bringe ich dafür auch nur die Werte für die darin befindlichen Artikel mit zum Zoll oder für die gesamte Bestellung? Der PayPal-Beleg bezieht sich ja auf die gesamte Bestellung.
-> Keine Ahnung, wieviele Pakete sie vorliegen haben. Frag sie. Ansonsten informiere über alle Pakete am besten mit Sendungsnummer, Damit eine doppelt oder 3fach Besteuerung vermieden werden kann. Das spart Aufwand für dich und sie.

Würde mich sehr über Antworten und Tipps freuen!
Bin etwas verunsichert, da ich ungern jetzt noch großartige Mehrkosten haben will, die ich ja auch wieder an meine Freunde weitergeben müsste.
-> da wirst du nicht umhin kommen, noch Abgaben zu bezahlen. Wie gesagt, ziemlich sicher nur die Mehrwersteuer. Wie hoch ist die noch mals in Deutschland? 14% auf den Warenwert + Fracht/Portokosten.

ich denke, das liegt im Ermessensspielraum des Zoellners…

a) einerseits uebersteigt die Bestellung den Wert von 150 EUR. Dass diese in 3 Pakete verpackt wurde, koennte unerheblich sein.
b) koennte man argumentieren, dass ja der Versand die 150 EUR nicht uebersteigt
c) Wenn die Sendung an Dich adressiert ist, bist Du der Einfuehrer. Dass es sich um eine Sammelbestellung handelt, ist auf jeden Fall fuer den Zoll unerheblich. Schliesslich bestellt ein Haendler ja auch nicht fuer sich, sondern fuer mehrere Empfaenger…

Einzelheiten wird nur der Zoellner klaeren koennen. Ein bisschen Jammern kann hier nicht schaden, nach dem Motto „meine Freunde und ich brauchen das Zeug, um unsere PCs aufzuruesten, wir betreiben keinen Handel damit“

Hallo 24shorty,

zu 1.: Es gibt keinen Freibetrag! Wenn Du Waren aus dem Drittland bestellst, werden Einfuhrabgaben (Zölle & Einfuhrumsatzsteuer) fällig! Ich nehme nicht an, dass es Dir gelingen wird, das Zollamt davon zu überzeugen, dass es eigentlich 3 Bestellungen waren, zumal ich davon ausgehe, dass es nur eine Rechnung gibt! 1 Rechnung = 1 Bestellung! Es ist dabei egal welchen Wert die Waren haben - Abgaben werden immer fällig!
zu 2.: Wenn Du die Rechnung nicht in deutscher Sprache hast, gib eine Übersetzung mit ab! Selbst bei mir als Geschäftskunde ist es ausreichend, wenn ich kurz und formfrei erkläre, um welche Art Ware es sich handelt!
zu 3.: Beides! Für Deine Bestellung wird eine Zollabgabe und eine Einfuhrumsatzsteuer fällig!
zu 4.: Wenn Du mit einer Rechnung zum Zoll gehst, nehme ich an, dass der Zoll entweder das Paket öffnen wird um zuordnen zu können um welche Teillieferung es sich handelt, oder aber sie verzollen anhand der Rechnung. Genau kann ich Dir das nicht sagen. Aber die Damen und Herren vom Zoll sind sicher gerne bereit Dir zu sagen, wie sie das handhaben wollen.
Du solltest Dich aber darauf einstellen, dass Du Abgaben in Höhe von 30-50 € zu entrichten haben wirst - dies ist abhängig vom Zollsatz!

Die Abgaben berechnen sich wie folgt:

Netto-Rechnungsbetrag (Warenwert ohne Frachtkosten)

  • Frachtkosten
    = Zollwert

Zollwert x Zollsatz (abhängig von der Art der Ware - Akkus z.B. 2,7%)
= Zollbetrag

Zollwert

  • Zollbetrag
    = Messbetrag für EUst

Messbetrag x 19% EUst = Abgabebetrag

Meine Email sollte Dir als Hilfestellung dienen - ich würde Dir aber dennoch ans Herz legen, die entweder direkt mit Deinem zuständigen Zollamt in Verbindung zu setzen oder bei der Zollservicestelle in Dresden anzurufen - hier bekommst Du kostenlos Auskünfte! Tel.: 0351/44834-510 (für Privatpersonen).

Viel Erfolg!

MfG,
Melanie

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,
grundsätzlich fallen bei der Einfuhr von Waren Zoll (abhängig von der Ware)und Einfuhrumsatzsteuer (19%) an. Der Zollsatz kann allerdings auch 0 sein.
Freibeträge gibt es nur im Reiseverkehr - in deinem Fall also kein Freibetrag möglich. Dem Zoll ist es egal ob es eine Sammelbestellung ist. Es ist sogar verboten um irgendwelche Freibeträge oder Zollformalitäten zu umgehen Sendungen zu stückeln und als Einzelsendungen abzufertigen. Du hast hier unwissendlich ins Klo gegriffen und bist am Haken.
Am besten nimmst du alle deine Unterlagen zu diesem Vorgang zum Zoll mit (PayPal-Beleg, Bestellung, usw.)
und klärst dort den Vorgang vor Ort. Da kannst du dann auch die Abwicklung der noch ausstehenden Teilsendungen klären. Fakt ist: es kann Zoll anfallen
(z.B. Taschenlampen 5,7 %)und auf jeden Fall Einfuhrumsatzsteuer 19 %. Beim Zollamt wird man dir helfen. Sollten noch Probleme auftauchen (Beamter/in hat einen schlechten Tag) bitte nochmals melden. Man kann ja die Sachen im Problemfall noch beim Zoll lassen um Unklarheiten zu klären. Hier sind allerdings Fristen einzuhalten.
Gruß
Detlef

Mmh, das ist etwas schwierig …
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, auch Teilabfertigungen zu machen und einen mündlichen Zollantrag beim betreffenden Zollamt zu stellen.
Es wäre dann natürlich gut zu wissen, welche Waren mit welchem Wert sich in dem jeweiligem Paket befindet.
Dass die Rechnung in deutscher Sprache sein muss, wäre neu für mich, in Englisch reicht eine Rechnung/Kaufpreisnachweis im Normalfall immer aus, sofern eben eine Warenbeschreibung angegeben ist, z.B. „LED flashlights“ oder ähnlich. Es muss eben ersichtlich sein, um was für eine Art Ware es sich handelt. Ob Du an der Ware „etwas verdient“ hast, oder nicht ist vollkommen unerheblich.
In der Regel sind Elektronikartikel zollfrei, das hängt aber von der Ware ab. In jedem Fall sind
19% Einfuhrumsatzsteuer fällig, ggfs.auch Zoll.
Interessant zu wissen wäre auch, wie die Ware verschickt wurde ? Wenn mit UPS oder einem anderen Kurierdienst, wird dieser auf jeden Fall auch noch die Verzollungskosten/Arbeit in Rechnung stellen. Wenn mit der Post/Postzollstelle, kann der Antrag, wie gesagt auch selbst gestellt werden.

Hallo, da hast du Pech,

Freigrenze Privateinfuhr ist 45 EURO (Warenwert + Fracht). Da bist du drüber. Siehe Link:
http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/a0_zoelle/f0_…

Bei Wert bis 700 EURO kannst du bei Privateinfuhr pauschal zu 17,5 % verzollen. Normale Einfuhr wäre ca. 10 % Zoll + 19 % MWST. Also deutlich teurer.

Bedingung ist aber, dass du glauvhaft versichert das ist alles für dich bzw. max. geschenk für Geburtstag an Verwandtschaft. Sobald du dich als Hämndler zu erkennen gibts darf keine Pauschalverzollung erfolgen.

Empfehle dich beim Zoll als Privatmann zu äu0ern + gewünschte Unterlagen in Englisch zu geben. Übersetzung = Beschreibung in deinen Worten (wie in Mail Anfrage) was es für Waren sind. Bitte etwas genauer übersetzen. Noprmal wird dann Zoll Pauschalverzollung machen und nach Zahlung Abgaben Waren freigeben. Details bitte höflich erfragen - wer agressiv fragt bekommt „schlechte Antworten“. Das muss alles nachweisbar sein und stimmen was du sagst. Falschaussagen an Zoll sind strafbar.

Hy!

zu 1. Ja und wahrscheinlich nochmal Ja. Nein, was willst du da geltend machen? Du bist Endkunde im Sinne des Umsatzsteuergesetzes. Den Zoll bzw. die (Einfuhr)Umsatzsteuer könntet ihr ja unter euch Dreien aufteilen - vorausgesetzt deine Freunde sind damit einverstanden?!

zu 2. Kann ich dir gerne professionelle Betreuung vermitteln.

zu 3+4. Es geht um beides. Mehr dazu kann und will ich hier aber nicht schreiben.

Ich könnte dir noch weiterhelfen, das möchte ich aber hier nicht öffentlich weiter kund tun!