ich habe mir primaforce phenibut 100g dose aus den usa gekauft und es wurde vom zoll abgefangen. eine sache vorweg: die frage hier nicht nach den einfuhrabgaben… da werde ich wohl nur die einfuhrumsatzsteuer nachzahlen müssen. es ist in den usa ein normales nahrungsergänzungsmittel, aber in deutschland scheint es zu diesen stoff keine spezifische regelung zu geben. die einfuhr von arzneimitteln ist verboten dabei spielt die verschreibungspflicht keine rolle… das paket wird jetzt zu einem anderen zollamt geschickt und in beisein eines postbeamten geöffnet und vllt. noch gepüft ob es als nahrungsergänzungsmittel einfuhrfähig ist. wenn entschieden wird das es als arzneimittel zu beheandeln ist(wie gesagt keine spezifische regelung also quasi ein arzneimittel nach § 2 abs. 1 welches nicht einzelnt gelistet ist und somit auch nicht als solches in deutschland vertrieben werden darf aber trotzdem nach diesem gesetz ein arzneimittel ist ) muss ich da mit einer strafe rechnen? meint ihr das es vllt. als nahrungsergänzungsmittel wie koffein zb. eigeführt werden darf? oder gibt es gar eine sonderregelung die dann sagt es war unklar wie es jetzt einzustufen ist deshalb keine strafe.
Warum ein Strafe? Du hast es doch nur bestellt und der Konsum in Deutschland ist doch nicht verboten (kein Halluzinat oder Betäubungsmittel). Die Firma bei der Du es bestellt hast will natürlich ihr Geld bzw. dieses behalten, da ja ein verbimndlöicher Kaufvertrag geschlossen wurde. Den Schaden trägst Du davon, weil die Sendung vermutlich einbehalten und vernichtet wird.
vg, seth
ich würde mal alle infos die sich im internet dazu finden lassen und die bestätigen dass das ein nahrungsergänzungsmittel ist sammeln und es den gutachtern senden. vielleicht geht es dann so durch. wenn es in österreich und in der EU nicht als anrznei registriert ist gibts auch keine strafe. ist es hier registriert dann kann es eng werden. vielleicht hilft ja dann der hinweis die mögen es vernichten - dann haben sie es nicht angenommen und auch kein vergehen am hals. nur wenn sie auf auslieferung bestehen kommt es zum import und sie hätten informationspflicht über das was sie einführen. (sie können sich auch nicht ausreden sie hätten cannabis importiert und das ist keine arznei und sie hätten nicht gewußt dass das verboten wäre.)
Hallo,
diese Fragen kann ich leider nicht beantworten.Ich denke aber,dass es dafür schriftliche Nachweise(Gesetzestexte) beim Zoll gibt.
Mit freundlichen Grüßen
annaka
Ich habe folgendes gegoogelt:
Phenibut ist wohl in CH und DE nicht zugelassen, also nicht legal- Verstoss gegen das AMG- wäre wohl nicht so schlimm -Sie können das AMG nicht kennen. Aber ich bin kein Jurist. Mein Tipp: das AMG besorgen.
Frage; Ist das im deutschen BTM-Gesetz? Kann ich nicht beantworten. Da Google darauf nix eindeutiges findet, könnte das darauf hindeuten: eher nicht-
Mein Tipp:_ das AKTUELLE deutsche BTM Gesetz inkl. Anlagen als Buch oder e-book kaufen - oder in eine deutsche Apotheke gehen und fragen. Zeitaufwand entschädigen! Wenn ja, sieht es nicht so gut aus: Rechtsanwalt einschalten.
Auch in Internet-Foren ist Widersprüchliches zu finden.
Das hätten Sie vor dem Kauf abklären sollen. DE ist nun mal nicht USA
Grüsse
Apotheker aus der Schweiz
Eines vorweg:
Der Zoll hat sich innerhalb der letzten 10 Jahre zunehmend restrictiv verhalten. Habe ich vorher die Päckchen - mit dem grünen Zoll-Aufkleber versehen, ohne daß Gebühren erhoben wurden - meist direkt vom Paketboten ausgehändigt bekommen, so war der Gipfel der Unverschämtheit unserer Behörden im Frühjahr 2011 erreicht: Eine Sendung mit eindeutigen NEM wurde sofort zurückgeschickt, ohne mich zu informieren. Ich erfuhr es erst durch die Gutschrift des Versenders aus den USA …
Innerhalb dieser 10 Jahre durfte ich ein großes Spektrum an Erfahrungen sammeln, deren ärgerlichster Teil die Überheblichkeit schlichter Beamter, gepaart mit strohiger Dummheit, war.
Ich denke, daß Sie kein Strafverfahren zu erwarten haben.
Vermutlich wird man Ihnen ein Ordnungswidrigkeitsverfahren anhängen. Ich habe ein solches Verfahren angehängt bekommen, weil ich einen Zoll-Beamten in ruhigem, sachlichen Tone auf seine gröbsten medizinischen Fehler hingewiesen habe … Ich bin heil aus diesem Verfahren herausgekommen, weil ich mir einen RA genommen habe.
Die Ursachen hinter diesen Schikanen gegenüber dem unprivilegierten Bundesbürger sehe ich in den verlogenen EU Verordnungen, die NEM betreffend, einerseits. Andrerseits preßt unsere unfähige Regierung mit diesen Zoll-Gebühren jetzt schon einen kleinen Teil des Geldes aus uns heraus, mit welchem sie internationalen Verbrecherbanden den Hintern vergoldet.
Hallo Dr. P.,
sinnvoll wäre in diesem
Zusammenhang, einen Versand über eine entsprechende Großhandlung ( NL ) zu tätigen, denn dann ist eine Einfuhr ohne Zollformalitäten möglich.
Mfg
Bin zur Zeit länger nicht im Büro und kann daher nicht nachschauen, dass ist sehr speziell und kann so oder so ausgehen. Ich selber habe in USA auch schon mal Medikamente gekauft, die in Deutschland verschreibungspflichtig sind (ohne das ich kontrolliert wurde), also ich kann das leider nicht beantworten. Habe ich mir selber nie Gedanken drum gemacht.
Das hängt davon ab, wie der Zoll das nun mit der „Statistischen Warennummer“ einstuft. Die für Arzneimittel ist 300490190 (die kenn ich noch aus dem Kopf) für aufgemachte Arzneimittel (in Dose mit Beipackzettel, etc.) und 300390900 für nicht aufgemachte Arzneimittel (lose Bulkware, die noch abgefüllt werden muß). Die Stat. WN für Nahrungsergänzungsmittel kenn ich nicht mehr aus dem Kopf, findet sich vielleicht im Netz. Ich kenn mich da aber eher im Export mit aus und nicht mit dem „Import“… würd mich interessieren wie es ausgeht…
kann ich nicht beantworten…
Hallo Dr. Psychotrop,
ich hab keine direkten Erfahrungen und genaue Daten /Studien zu Phenibut. Doch nach den Informationen welche ich im Netz herausfiltern konnte, schaut es für mich so aus:
- Es wird in Deutschland meiner Meinung nach bestimmt nicht als Nahrungsergänzungsmittel (NEM) zugelassen werden.
- Eher wahrscheinlich ist die Einstufung als verschreibungspflichtiges Medikament. Daher ist die Einfuhr auch nur mit Rezept und von einer Apotheke erlaubt.
- Es scheint zu einer Gewöhnung bei längerer Einnahme zu kommen und auch eine gewisse Abhängigkeit zu erzeugen.
- Die Wirkung beruht anscheinend auf einem Mechanismus, der auch bei den bekannten Schlafmitteln eine Rolle spielt, bzw. es greift in einem Ähnlichen Bereich ein.
Ob es eine Strafe gibt, weiß ich nicht. Das müsste ein Anwalt etc. klären.
Ich kann nur sagen: Finger weg! So lange das Zeug nicht mit ordentlichen Studien untersucht und in Deutschland zugelassen ist!
Schöne Grüße
Mecki
Hallo!
Leider kenne ich mich mit den Einfuhrbestimmung aus USA gar nicht aus und kann somit nicht weiterhelfen.
Hallo, tut mir leid. Da habe ich gar keine Ahnung.
Grüße Luisa
eine strafe für die einfuhr eines arzneimittels das nicht spezifisch im amg gelistet ist aber nach § 2 abs. 1 amg eines wäre. vllt?
die infos die ich das zu bekommen habe reichen nicht aus. das gesetz ist zu schwammig. in der uk ist es als nahrungsergänzungsmittel zugelassen, also scheint es die eu vorraussetzungen eines nahrungsergänzungsmittel zu erfüllen
ich habe beim zoll angerufen und musste mit entsetzen feststellen das das alle inkompetente vollidioten sind die noch weniger ahnung haben als ich. das gesetz ist schwammig und ich konnte nach dem gesetz nicht klar abgrenzen
es ist wie schon gesagt nicht im amg gelistet, aber nach § 2 abs. 1 amg ist sone pauschal absatz der alle nicht amg gelistete stoffe zu arzneimittel macht. es ist nicht im btmg gelistet, also kein btm. in der deutschen apotheke werden die mich nur mit großen augen angucken phene was?^^ die werden mir nicht helfen können… und sie sehen ja das selbst nach dem kauf nach zeitaufwendiger beschäftigung keine klare abgrenzung möglich ist. selbst die zollbeamten die ich gefragt habe hatten noch weniger ahnung als ich. wenn die mir mit amg verstoss kommen und die sagen das hätte ich vorher abklären müssen, dann haue ich denen das um die ohren und frage wie ich das in erfahrung bringen hätte können. also in der uk wird es legal als nahrungsergänzung verkauft also kann ich davon ausgehen das es nach eu ein nahrungsergänzungmittel ist, oder? und danke für die mühe. das ist bisher die beste antwort
es ging mir nicht um die gebühren… klar ist das was der zoll macht unverschämt! bürokratie und faule unfähige beamten wollen finanziert werden, aber das ist ein anderes thema…
das ist nicht ganz wahr, da gerade nl und uk bestellungen noch stichprobenartig untersucht werden aber bei weitem sicherer! könntest du mir diese nl großhandlung nennen ?
ok danke erstmal die antwort scheint auch ganz hilfreich zu sein. was ist die statistische warennummer? ist das was deutsches oder internationales, also was hat diese nr. in deutschland für eine gültigkeit?
- kannst du das begründen? es ist eine aminosäure und wird von sportlern als nahrungserggänzung benutzt…
- es kann nicht nach rezept verschrieben werden, es sei denn du lebst in russland. in deutschland ist es nicht als medikament verschreibbar! es kann also höchstens als medikament, aber nicht als verschreibungspflichtiges medikament eingestuft werden.
- ist mir bekannt…es ist halt ein derivat der gaba. und wirkt auch an den entsprechenden rezeptoren die auch durch alkohol und benzos usw. aktiviert werden.
- siehe 3.
es gibt ordentliche studien, da es schon seit ewigkeiten in russland als medikament verfügbar ist.