Zollrecht bei amerkanischem Produkt aus 2. Hand

Hallo,

ich habe mal eine Frage.

Wenn man einen amerikanischen Laptop bei einem großen Internet-Auktionshaus gekauft hat (somit aus 2. Hand) und mit diesem wieder in die USA einreißt, muss man sich dann vergewissern, dass hier bei der Ausfuhr Zoll gezahlt wurde bzw. kann zu diesem amerik. Laptop nachvollzogen werden, ob hierzu Einführzoll in die BRD gezahlt wurde?

Ich würde nämlich gerne wissen, ob der Besitzer nachträglich zur Rechenschaft gezogen werden kann, obwohl er diesen Laptop aus 2. Hand hat?

Für hilfreiche Antworten bin ich dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

jenny112233

Falsches Brett! -> ‚Steuern‘ (OwT.)
nix

Kann man so oder so sehen!

Zoll wird nur bei der Einfuhr gezahlt. Ob ein Zollbescheid erstellt wurde, erfährt man über die Spedition, die die Sendung importiert hat. Üblicherweise trägt der Empfänger die Zollgebühren.

Wenn man mit dem Ding wieder in die USA einreist bzw. im 2. Schritt in die EU einreist, sollte man auf jeden Fall den Kaufbeleg mitnehmen. Ob es dann dabei auffällt, dass er ggf. unverzollt wage ich zu bezweifeln. Aber das Risiko bleibt.