Hallo,
ich habe mal eine Frage.
Wenn man einen amerikanischen Laptop bei einem großen Internet-Auktionshaus gekauft hat (somit aus 2. Hand) und mit diesem wieder in die USA einreißt, muss man sich dann vergewissern, dass hier bei der Ausfuhr Zoll gezahlt wurde bzw. kann zu diesem amerik. Laptop nachvollzogen werden, ob hierzu Einführzoll in die BRD gezahlt wurde?
Ich würde nämlich gerne wissen, ob der Besitzer nachträglich zur Rechenschaft gezogen werden kann, obwohl er diesen Laptop aus 2. Hand hat?
Für hilfreiche Antworten bin ich dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
jenny112233