angenommen jemand verschickt ein Gerät im Originalzustand nach Albanien.
Beim Zoll wird die Ware gewogen und angeblich ein Übergewicht festgestellt, weswegen eine Zollstrafe ausgesprochen wird, die von der Spedition eingefordert wird, die Spedition hat auch ein Dokument vom Albanischen Zoll.
Bei der Ware handelt es sich um ein medizinisches Gerät im originalzustand, also keine Mischware oder etwas modifiziertem.
Der Absender ist in der Lage nachzuweisen, das die verschickte Ware tatsählich auch mit Verpackung nicht mehr Gewicht hatte als von ihm angegeben.
Das Albanische Behörden nicht gerade die vertrauenserweckensden sein müssen sei auch erwähnt.
ich habe einige Zeit in Albanien gelebt und auch mit den dortigen Behörden „zusammengearbeitet“.
Tatsache ist, dass es die albanischen Behörden schwer haben, irgendjemand für den Außendienst zu finden. Denn nur im Außendienst hat man die Möglichkeit auf einen gewissen „Nebenverdienst“. Und so mag es durchaus sein, dass der kontrollierende Zöllner (ich hatte - trotz bester Beziehungen - mit dem albanischen Zoll die schlechtesten Erfahrungen) versucht, etwas hinzu zuverdienen.
Mein Rat: Ich würde die „Strafe“ zahlen, das ist vermutlich immer noch preisgünstiger, als nach Tirana zu fliegen, um dort die Sache - mit offenem Ende - zu klären.
Eine Rechtslage ist schön und gut, man hat es schwer, in Albanien ein Recht durchzusetzen. Ich weiss wieviele nachweislich geklaute Autos dort stehen oder fahren… kaum einen interessiert es, obwohl die „Rechtslage“ eindeutig ist.