Hallo,
ich hätte eine Frage im Zusammenhang mit dem Thema Warenexport: Weiß vielleicht jemand, worum es sich bei einem ZOLLVORMERK handelt und worin besteht der Unterschied zu einer Zolldeklaration bzw. Zollerklärung? Ich bräuchte die Info für die Übersetzung eines Vertragstextes.
Dankeschön!
Servus,
gib doch bitte einen Hinweis, wo Du die Antworten zusammengefasst haben möchtest. Deine Frage im Fremdsprachenbrett und diese hier sind zwar in Nuancen unterschiedlich, aber sie werden sinnvollerweise gemeinsam behandelt.
Zur Sache: Der hier gemeinten „Zollvormerkung“, die es in D nicht gibt, entspricht am ehesten das „externe innergemeinschaftliche Versandverfahren“, kurz „T1“, in dem Waren, die aus Drittlandsgebiet gekommen sind, zwischen zwei Orten innerhalb des Gemeinschaftsgebietes bewegt werden können, wobei die Überführung in den freien Warenverkehr erst am Zielort erfolgt.
Wie das russische Analog zum T1 heißt, kann ich Dir allerdings nicht sagen.
Schöne Grüße
MM
Hi!
Ein Vormerkverkehr ist, wenn eine Ware nur vorübergehend ein- oder ausgeführt wird. Zu einem bestimmten Zweck, wie z.b. Messe, Veredelung, Erprobung usw.
Wenn die Maschine also nach einem Jahr wieder zurück soll, dann wäre ein Vormerk angebracht.
Das T1, welches Martin anspricht, ist mir als Vormerk nicht bekannt, ein T1 ist eigentlich ein intern. Begleitschein innerhalb der EU!
Kann also in Russland nicht ausgestellt werden, der nationale Begleitschein müsste Begleitschein oder vielleicht, wie von Martin vermutet, Vormerk heissen.
Kannst du nachfragen, was genau mit der Maschine passiert und wo sie verzollt werden soll?
Grüße
Dusan
Hallo an alle,
erstmals danke für die schnellen und qualifizierten Antworten. Dusan hat sozusagen voll ins Schwarze getroffen, meine Rückfrage an den Auftraggeber hat ergeben, dass es sich tatsächlich um eine Einfuhr der Ware im Vormerkverfahren handelt!
Nochmal herzlichen Dank,
Eva