Hallo Zollexperte,
ich habe eine Frage zu richtigem Zollwert bei Wiedereinfuhr der Ware. Welchen Wert muss man beim Zoll zu Versteuerung von zurückgeschickten Waren angeben? Wir haben folgenden Fall: ein dasselbes Produkt wird an 2 verschieden Kunden ins Drittland verschickt. Zum Kunden A z.B. für Preis von 1500€ (inkl. Rabatte und Skonto), zum Kunden B für 2000€. Beide Kunde schicken uns die Ware zurück. Welchen Wert sollten wir denn bei Verzollung angeben? Einzeln 1500€ und 2000€ oder „normalen“ Preis von unserer Preisliste?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antworten!!!
Hallo,
die Drittlandsruecksender erstellen entweder eine Pro-Forma Invoice für den Rückversand in Höhe des Lieferwertes oder nehmen sogar die ursprüngliche Eingangsrechnung von euch.
Damit gibt es dann bei der Einfuhr keine Mißverständnisse.
Und im Idealfall könnt ihr an der Ware die „Nämlichkeit sichern“ * beweisen, dass Ex- und Importprodukt das Gleiche ist - z.b. an Hand einer Seriennummer.
Dann kann das als Rückware abgefertigt werden.
Gruss
Hummel