Zollwert eines defekten geschenkten Artikels

Hallo.

Ein bekannter aus der Schweiz hat mir einen defekten Elektronikartikel geschickt(und geschenkt). Neupreis dürfte bei ca 150€ liegen.
Nun hab ich Post vom Zoll bekommen, dass ich Einfuhrsteuern bezahlen muss.
Mein Standpunkt ist: ein defekter Artikel hat höchstens Materialwert. Erst durch meine Wertschöpfung (=Reperatur) gelangt der Artikel wieder zu Wert. Und der Materialwert fällt ganz klar unter die Grenze bei der man etwas bezahlen muss.
Der unhöfliche Zollbeamte am Telefon meinte: Ja wenn Sie es reparieren können hat es ja mehr Wert für Sie. Wir schätzen dann den Wert auf die Hälfte des Neupreises.

Es ist doch völlig irrelevant was für einen Wert der Artikel nach meiner bearbeitung hat. Das wichtige ist doch der jetzige Wert!

Bin grade etwas Sprachlos…

Falls jemand etwas zu dem Thema sagen kann bitte möglichst mit Paragraphen belegen!

Pro-Forma-Rechnung
http://de.wikipedia.org/wiki/Pro-forma-Rechnung

Also oben groß

Pro Forma Rechnung

Adresse Absender

Adresse Empfänger

Artikelname, Artikelanzahl und jetziger Wert (auch wenn ich diese nicht bezahlt habe)

Unterschrift des Absenders

–> Und dann bekomme ich mein Päckchen so?

Also oben groß

Pro Forma Rechnung

Adresse Absender

Adresse Empfänger

Warenbezeichnung:

1 x blahblah… ( defekt ) kostenlose Überlassung zum Ausschlachten

Wert fuer Zollzwecke: 30 franken

Unterschrift des Absenders

dann darfst du dir dein Paket so abholen…

gruss
Hummel

–> Und dann bekomme ich mein Päckchen so?