Zonenschilder und nicht-Zonenschilder

Da ich grad so gut drauf bin hier gleich mal die nächste Frage die mir schon länger unter den Nägeln brennt:
Meine Fahrprüfung ist schon ne Weile her, und da haben sich einige Unsicherheiten eingeschlichen die ihr aber sicher ausräumen könnt.

Gibt es eigentlich auch Nicht-Zonen-Schilder die länger gelten als bis zu nächsten Einmündung oder Kreuzung?
Als Zonenschilder fallen mir im Moment eigentlich nur folgende ein:
30er Zone, Parkverbotszone, Verkehrsberuhigte Zone, geschlossene Ortschaft, Autobahn (da fällt mir der richtige Begriff grad net ein).
Wenn ja:
Welche Schilder haben dieses Privileg?
Wenn nein:
Gibt es noch mehr Zonenschilder?
Was bedeutet Einmündung?
Wenn die Fahrbahnmarkierung am Rand durchgezogen ist und dort trotzdem eine Auffahrt auf diese Straße ist, ist das dann eine Einmündung oder nicht?

Und wenn wir schon dabei sind, wie ist das mit der Geschwindigkeitsbegrenzung (ausserorts) auf Straßen ohne entsprechende Schilder?
Bisher fahr ich da immer 100 aber ich habe gehört, dass man auf Straßen mit baulicher Trennung zwischen den gegensätzlichen Fahrstreifen auch schneller fahren kann, und irgendwas von 130 wegen der Richtgeschwindigkeit. Das erscheint mir aber unlogisch, die Richtgeschwindigkeit ist ja nur ein Richtwert, also auf unbeschränkten Autobahnen kann man fahren was das Auto (oder der Tank) hergibt.
Also wie schnell darf man auf solch ausgebauten Straßen fahren?

Gruß, Wiz

Hi wiz,

ich werd wieder Krach kriegen wegen einiger Antworten, aber du hast ja nach den rechtlichen Dingen gefragt (mir ist bekannt, dass es häufig anders gehandhabt wird)

Gibt es eigentlich auch Nicht-Zonen-Schilder die länger gelten
als bis zu nächsten Einmündung oder Kreuzung?
Als Zonenschilder fallen mir im Moment eigentlich nur folgende
ein:
30er Zone, Parkverbotszone,
Verkehrsberuhigte Zone,

heißt: verkehrsberuhigter Bereich

Gibt es noch mehr Zonenschilder?

nicht dass mir jetzt eines einfällt.

Ach ja: eine Geschwindigkeitsbegrenzung endet nicht an der nächsten Kreuzung oder Einmünung (das ist der Punkt, den hier keiner glauben will - wer es besser weiss kann mir ja den entsprechenden § nennen).

Was bedeutet Einmündung?
Wenn die Fahrbahnmarkierung am Rand durchgezogen ist und dort
trotzdem eine Auffahrt auf diese Straße ist, ist das dann eine
Einmündung oder nicht?

Eine „Auffahrt“ zählt nicht als Einmündung, wenn sie über einen abgesenkten Bordstein führt. Dort muss z.B. derjenige immer warten, es gilt nicht "„rechts-vor-links“.

Und wenn wir schon dabei sind, wie ist das mit der
Geschwindigkeitsbegrenzung (ausserorts) auf Straßen ohne
entsprechende Schilder?
Bisher fahr ich da immer 100 aber ich habe gehört, dass man
auf Straßen mit baulicher Trennung zwischen den
gegensätzlichen Fahrstreifen auch schneller fahren kann, und
irgendwas von 130 wegen der Richtgeschwindigkeit. Das
erscheint mir aber unlogisch, die Richtgeschwindigkeit ist ja
nur ein Richtwert, also auf unbeschränkten Autobahnen kann man
fahren was das Auto (oder der Tank) hergibt.
Also wie schnell darf man auf solch ausgebauten Straßen
fahren?

Wenn eine Straße autobahnähnlich ausgebaut ist, also mit baulicher Trennung, gilt hier die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h. Du darfst gerne schneller fahren.
Das gleiche gilt, wenn ein doppelter (!!) Mittelstreifen die Fahrbahnen trennt.
Rechtlich handelt es sich hier um zwei getrennte Fahrbahnen.

Gruß
HaWeThie

Höchstgeschwindigkeit und Einmündungen…
Hi,

Ach ja: eine Geschwindigkeitsbegrenzung endet nicht an
der nächsten Kreuzung oder Einmünung (das ist der Punkt, den
hier keiner glauben will - wer es besser weiss kann mir ja den
entsprechenden § nennen).

Das mag ja sein, aber auf welcher Rechtsgrundlage will mich denn jemand verurteilen, weil ich eine Geschwindigkeitsbegrenzung überschritten habe, die mir nicht mittels Schild angezeigt wurde, weil ich aus jener Einmündung herausgekommen bin?

Wo ist der §, der bestimmt, wie weit Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten?
Was ist, wenn sich der Strassenname ändert, die Strasse einen Knick macht o.ä.? Gilt der Verlauf der Vorfahrtstrasse? Wo steht das?

Gruß,

Malte.

1 Like

Hallo Malte

ich habs gewusst, ich hätte 100 zu eins gewettet :wink:

Das mag ja sein, aber auf welcher Rechtsgrundlage will mich
denn jemand verurteilen, weil ich eine
Geschwindigkeitsbegrenzung überschritten habe, die mir nicht
mittels Schild angezeigt wurde, weil ich aus jener Einmündung
herausgekommen bin?

In Köln gibt es auf der Autobahn Wechselschilder. Nach einem Wechselschild ist ein Parkplatz - es wurde schon mal jemand verurteilt, der mit angezeigten „120“ auf diesen Parkplatz gefahren ist, nach einer halben Stunde weiterfuhr und nicht mitbekommen hat, dass mittlerweile die Geschwindigkeit auf "100! geändert wurde. (Verstoß gegen §3 i.V.m. § 41 StVO)

Wo ist der §, der bestimmt, wie weit
Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten?

Muss nicht.
Es muss nirgendwo stehen, wie lange das Schild gilt, wenn geregelt ist, ab wann es nicht mehr gilt.

§ 41 StVO sagt dazu:
Das Ende einer Verbotsstrecke ist nicht gekennzeichnet, wenn das Streckenverbotszeichen zusammen mit einem Gefahrzeichen angebracht ist und sich aus der Örtlichkeit zweifelsfrei ergibt, von wo an die angezeigte Gefahr nicht mehr besteht. Es ist auch nicht gekennzeichnet, wenn das Verbot nur für eine kurze Strecke gilt und auf einem Zusatzschild die Länge der Verbotsstrecke angegeben ist. Sonst ist es gekennzeichnet durch die
Zeichen 278 (nicht darstellbar)
Zeichen 279 (nicht darstellbar)
Zeichen 280 (nicht darstellbar)
Zeichen 281 (nicht darstellbar)
Wo sämtliche Streckenverbote enden, steht das Zeichen
Zeichen 282 (nicht darstellbar)

Was ist, wenn sich der Strassenname ändert, die Strasse einen
Knick macht o.ä.? Gilt der Verlauf der Vorfahrtstrasse? Wo
steht das?

im Gesetz - d.h. in diesem Fall ist es eine Verordnung, nämlich die Straßenverkehrsordnung.

Gruß
HaWeThie

Hi,

ich habs gewusst, ich hätte 100 zu eins gewettet :wink:

War mir klar :smile: Aber fragen ist ja erlaubt, oder?

Das mag ja sein, aber auf welcher Rechtsgrundlage will mich
denn jemand verurteilen, weil ich eine
Geschwindigkeitsbegrenzung überschritten habe, die mir nicht
mittels Schild angezeigt wurde, weil ich aus jener Einmündung
herausgekommen bin?

In Köln gibt es auf der Autobahn Wechselschilder. Nach einem
Wechselschild ist ein Parkplatz - es wurde schon mal jemand
verurteilt, der mit angezeigten „120“ auf diesen Parkplatz
gefahren ist, nach einer halben Stunde weiterfuhr und nicht
mitbekommen hat, dass mittlerweile die Geschwindigkeit auf
"100! geändert wurde. (Verstoß gegen §3 i.V.m. § 41 StVO)

Das wundert mich nicht, ist aber umso abstruser.
Das bedeutet also, daß für mich ein Schild gelten kann, an dem ich niemals vorbeigefahren bin, ja?

Wo ist der §, der bestimmt, wie weit
Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten?

Muss nicht.
Es muss nirgendwo stehen, wie lange das Schild gilt, wenn
geregelt ist, ab wann es nicht mehr gilt.

§ 41 StVO sagt dazu:
Das Ende einer Verbotsstrecke ist nicht gekennzeichnet,
wenn das Streckenverbotszeichen

Welches Streckenverbotszeichen? Sind die Zeichen zur zulässigen Höchstgeschwindigkeit auch Streckenverbotszeichen, und falls ja…

Was ist, wenn sich der Strassenname ändert, die Strasse einen
Knick macht o.ä.? Gilt der Verlauf der Vorfahrtstrasse? Wo
steht das?

im Gesetz - d.h. in diesem Fall ist es eine Verordnung,
nämlich die Straßenverkehrsordnung.

…,weisst Du zufällig, wo genau da steht, ab wann ein Schild gilt?

Gruß,

Malte.

Richt- vs, Höchstgeschwindigkeit
Hallo hawiethie,

1::Und wenn wir schon dabei sind, wie ist das mit der

Geschwindigkeitsbegrenzung (ausserorts) auf Straßen ohne
entsprechende Schilder?
Bisher fahr ich da immer 100 aber ich habe gehört, dass man
auf Straßen mit baulicher Trennung zwischen den
gegensätzlichen Fahrstreifen auch schneller fahren kann, und
irgendwas von 130 wegen der Richtgeschwindigkeit. Das
erscheint mir aber unlogisch, die Richtgeschwindigkeit ist ja
nur ein Richtwert, also auf unbeschränkten Autobahnen kann man
fahren was das Auto (oder der Tank) hergibt.
Also wie schnell darf man auf solch ausgebauten Straßen
fahren?

Wenn eine Straße autobahnähnlich ausgebaut ist, also mit
baulicher Trennung, gilt hier die Richtgeschwindigkeit von 130
km/h. Du darfst gerne schneller fahren.
Das gleiche gilt, wenn ein doppelter (!!) Mittelstreifen die
Fahrbahnen trennt.
Rechtlich handelt es sich hier um zwei getrennte Fahrbahnen.

Ich kenn es als Kraftfahrstrasse (eckiges blaues Schild mit PKW) und Höchst geschwindigkeit 130.

Tschuess MArco.

Ach ja: eine Geschwindigkeitsbegrenzung endet nicht an der nächsten Kreuzung oder Einmünung (das ist der Punkt, den hier keiner glauben will - wer es besser weiss kann mir ja den entsprechenden § nennen).

Genau darauf wollte ich hinaus. Das wusste ich nämlich noch nicht, aber es war mir immer unbegreiflich warum auf den meisten Straßen nach einer Einmündung nochmal steht, ab hier gilt wieder 100 wenn vor der Kreuzung nur 70 erlaubt war.
Das mit den Verbotsstrecken habe ich auch noch nicht so genau verstanden. Kannst du das bitte nochmal für DAUs erklären?

Ach ja, das mit dem abgesenkten Bordstein wusste ich, aber wie sieht es mit Straßen aus die einmünden, vor denen aber eine durchgezogene Linie ist (Fahrbahnbegrenzungsstreifen)?

Gruß, Wiz

Wenn eine Straße autobahnähnlich ausgebaut ist, also mit
baulicher Trennung, gilt hier die Richtgeschwindigkeit von 130
km/h. Du darfst gerne schneller fahren.
Das gleiche gilt, wenn ein doppelter (!!) Mittelstreifen die
Fahrbahnen trennt.

stimmt nicht ganz:
Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung

also, wenn ich das nicht falsch interpretiere muss die Strasse mind. zwei Fahrstreifen haben
gruss matti

also, wenn ich das nicht falsch interpretiere muss die Strasse
mind. zwei Fahrstreifen haben
gruss matti

Hallo,
hab ich was anderes gesagt???

Gruß
HaWeThie

Das mit den Verbotsstrecken habe ich auch noch nicht so genau
verstanden. Kannst du das bitte nochmal für DAUs erklären?

Hallo,
Geschwindigkeitsbegrenzungen und Überholverbot sind sog. Streckenverbote.
Diese gelten so lange, bis sie explizit durch Aufhebungsschild aufgehoben werden, es sei denn, die Länge des Streckenverbotes wird durch Zusatzschild angegeben oder das Streckenvrbot ist zusammen mit einem Gefahrzeichen angeordnet und die Gefahr ist augenscheinlich vorbei (meist Baustelle)

Gruß
HaweThie

Ich kenn es als Kraftfahrstrasse (eckiges blaues Schild mit
PKW) und Höchst geschwindigkeit 130.

Tschuess MArco.

Hi Marco,
komisch, ich muss blind sein, da ich in der StVO nichts finde.
Nennst du mir bitte den § , damit ich mich fortbilden kann?

Gruß
HaWeThie

Tach nochmal,

Überholverbot und Geschwindigkeitsbegrenzung sind sog. Streckenverbote.
Sie gelten ab dem Punkt, wo sie stehen (ab wo auch sonst).
Unabhängig davon ist die Polizei (mW bundesweit) dazu angehalten, erst 80m hinter einem Schild zu kontrollieren, wenn nicht ein Geschwindigkeitstrichter die Geschwindigkeit in etappen reduziert.

Gruß
HaWeThie

(ansonsten empfehle ich einen Blick in die StVO)

Hallo,
hab ich was anderes gesagt???

Das gleiche gilt, wenn ein doppelter (!!) Mittelstreifen die Fahrbahnen trennt.
Rechtlich handelt es sich hier um zwei getrennte Fahrbahnen.

ja, du sprachst von einem doppelten mittelstreifen. und zwei getrennten Fahrbahnen, es muessen aber zwei fahrspuren in eine Richtung sein.

Matti

Hallo Matti,

er schreibt aber auch vom autobahnmäßigen Ausbau - also ist es mehr als eine Fahrspur in eine Richtung.
Ihr denkt an das selbe!

Gruß Ivo

ok ok, das war „Paragraphenreiterisch“
Es war fuer mich nicht klar erkenntbar und war mir halt wichtig, da leute gerne sachen so interpretieren wie sie es selber praktisch finden… und das kann dann schnell mit einem „Blitz“ ins Auge gehen…
Aber egal, wollte nicht ueberkritisch sein ;o)

Das Schild der Kraftfahrstraße findest du erwähnt im § 42 StVO, die Regelung der Geschwindigkeit ist nach wie vor im § 18 zu finden!
Demnach ist auch „unter günstigsten Umständen“ die Geschwindigkeit von 100 km/h nicht zu überschreiten! (130 km/h Höchstgeschwindigkeit?!?!?)

Gruß
Claus

Hallo Claus,
das Schild ist mir bekannt - und im § 18 StVO steht nichts von Geschwindigkeitsbegrenzung 130.

Du meinst wahrscheinlich Abs. 5 - bitte lies ihn komplett:
_(5) Auf Autobahnen darf innerhalb geschlossener Ortschaften schneller als 50 km/h gefahren werden. Auf ihnen sowie außerhalb geschlossener Ortschaften auf Kraftfahrstraßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind, beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit auch unter günstigsten Umständen

  1. für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t, ausgenommen Personenkraftwagen,
    für Personenkraftwagen mit Anhänger, Lastkraftwagen mit Anhänger, Wohnmobile mit Anhänger und Zugmaschinen mit Anhänger sowie für Kraftomnibusse ohne Anhänger oder mit Gepäckanhänger 80 km/h,

  2. für Krafträder mit Anhänger und selbst fahrende Arbeitsmaschinen mit Anhänger,
    für Zugmaschinen mit zwei Anhängern sowie
    für Kraftomnibusse mit Anhänger oder Fahrgästen, für die keine Sitzplätze mehr zur Verfügung stehen 60 km/h,

  3. für Kraftomnibusse ohne Anhänger,
    a) die nach Eintragung im Fahrzeugschein geeignet sind, eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h zu fahren,
    b) deren Motorleistung mindestens 11 kW/t des zulässigen Gesamtgewichts beträgt und
    c) an deren Rückseite eine mit dem Siegel der Zulassungsstelle versehene»100«-Plakette angebracht ist, 100 km/h_

Da ich nicht vorhabe einen KOM oder so zu fahren gilt keine Geschwindigkeitsbegrenzung, wenn die Kraftfahrstraße Autobahnähnlich ausgebaut ist oder jeweils zwei Fahrstreifen für eine Richtung durch doppelete Mittellinie voneinander getrennt sind.

Gruß
HaWeThie

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Dieses verflixte über 3,5 t :smile:
das die das aber immer so klein schreiben müssen…

ok, das hatte ich übersehen!

1:0

Gruß
Claus