ZPO: Anerkenntnis im LG-Prozeß jederzeit möglich?

Hallo zusammen,

das Anerkenntnis kann bekanntermaßen nur im im Prozeß selbt erklärt werden und ist daher der Postulationsfähigkeit unterworfen, wenn die Verhandlung vor dem Landgericht stattfindet.

Kann der Beklagte sein Anerkenntnis zu jedem beliebigen Zeitpunkt des Prozeßes abgeben lassen, also auch bei einem für ihn unvorteilhaften Prozeßverlauf und damit zum Ende der Verhandlung?

Gruß
Jens

Hallo!

Kann der Beklagte sein Anerkenntnis zu jedem beliebigen
Zeitpunkt des Prozeßes abgeben lassen, also auch bei einem für
ihn unvorteilhaften Prozeßverlauf und damit zum Ende der
Verhandlung?

Ja. http://dejure.org/gesetze/ZPO/307.html

Gruß,

Florian.