Hallo,
mir ist nicht klar, welche Art der Beschwerde unter welchen Bedingungen zugelassen sind.
Ich habe mir mehrfach sämtliche ZPO §§ mehrfach angeschaut und viele Erklärungen durchgelesen, verstehe das aber nicht.
http://bgb.jura.uni-hamburg.de/zivilprozess/gerichts…
>Diese sog. außerordentliche Beschwerde kommt nach h. M. nur gegen Beschlüsse in Betracht.
Angenommen jmd. hat einen Untermietvertrag unterschrieben und war ausdrücklich damit einverstanden, dass vor seinem Einzug eine Bodenrenovation stattfindet, da er zum 1. d. Monats ohnehin nicht hätte einziehen können und er das Zimmer vor Einzug auch noch renovieren müsse. (Eidesstattliche Erklärung eines Zeugen, Boden war am 3. d. monats fertig)
Dann greift ja § 536b BGB und Urteil BGH Az: VIII ZR 274/02.
Eine Mietminderung ist daher nur möglich, wenn unter Vorbehalt bezahlt wird. Ansonsten müssen Mängel ja auch immer angezeigt werden.
Dies geschah nicht und der Eigenanteil der Miete wurde 6 Monate vorbehaltlos bezahlt. (Rest zahlte Amt, Mietzeit 7 Monate) es entstanden Mietschulden.
Bei einer fiktiven Klage (auf Herausgabe Vermieterpfandrecht komplizierter Sachverhalt) die 4 Monate nach Auszug und 10 Monate nach Vertragsbeginn erhoben wird, wird Mietabzug beantragt und mit verspätetem Einzug begründet, obwohl dieser selbstverschuldet war, sowie bereits 1 Monat vor Vertragbeginn ein Schlüssel ausgehändigt wurde, damit schon renoviert werden kann.
Das Gericht würde diesem Antrag stattgeben, obwohl dies in der Verhandlung nicht erörtert wurde und lt. BGH-Rechtsprechung ein Anspruch auf rückwirkende Mietminderung m.E. nicht gestützt ist. Auch weitere offensichtliche Unrichtigkeiten, Fehler wären in der Urteilsbegründung zu finden.
Welche Rechtsmittel hat man bei offensichtlichen Rechtsfehlern?
Die allgemeine Beschwerde, die sofortige Beschwerde, oder Rechtsbeschwerde? Welche §§ greifen?
http://rsw.beck.de/rsw/shop/default.asp?docid=76377
Wir gehen davon aus die Beschwer liegt wohl leider unter 200 €. Gefordert waren 302 €, zugesprochen wurden 113 €. Berufunf also nicht zulässig?
http://rsw.beck.de/rsw/shop/default.asp?docid=76377
Danke vorab
