die GbR besteht aus drei gesellschaftern, es handelt sich um eine Gärtnerei, die ein Firmenauto besitzt. Das Landratsamt verweigert die Eintragung der GbR im Fahrzeugbrief, da die GbR keine Firma ist, was ist zu tun?
Hy,
ähm,was ist die steuerliche Frage? Ansonsten bist du hier leider falsch.
Beachte FAQ 1129 http://www.wer-weiss-was.de/app/faqs/list/3?entries=…
Gruß
Auf einen der Gesellschafter zulassen?
Diese Idee stand auch schon im Raum, aber somit wird das Auto ja eigentlich zivilrechtlich Eigentum des jeweiligen Gesellschafters oder?
Eigentlich besteht doch irgendwie eine steuerrechtliche Verbindung, da eine Betriebsprüfer, sollte das Auto auf einen Gesellschafter lauten, dies doch dessen Sonderbetriebsvermögen zuordnen würde oder nicht? Somit hätte doch die Gesellschaft keine Möglichkeit die KFZ Kosten zu 100% abzuziehen.
Servus,
das stört nicht, wenn man sich vorher drum kümmert.
Es lässt sich im Innenverhältnis vereinbaren, welche Ansprüche an den Gesellschafter, auf dessen Namen das Fahrzeug zugelassen ist, in welchen Fällen (z.B. eigenmächtige Veräußerung), den anderen Gesellschaftern erwachsen.
Wenn der betreffende Gesellschafter die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) nicht zu seiner freien Verfügung in Händen hält, kann er mit dem Fahrzeug eh nicht machen was er will.
Schöne Grüße
MM
Servus,
die steuerliche Beurteilung richtet sich nicht nach der Form, sondern nach dem Sachverhalt.
Vgl. den häufigen Fall von geleasten Kraftfahrzeugen, die nicht automatisch Betriebsvermögen des Leasingnehmers werden, bloß weil sein Name in der Zulassungsbescheinigung steht.
Schöne Grüße
MM
Mal ist die GBR rechtsfähig, mal nicht.
Man wird die beim Amt also wohl nicht zwingen können,
das Auto auf die GBR zuzulassen.
Die Fragestellung müßte also anders lauten:
Was muss gemacht werden, damit das Auto eines gesellschafters
in der GBR, das zu 100%ig betrieblich genutzt wird,
steuerlich auch zu 100% anerkannt wird.
Oder ähnlich.
Wenn man eine OHG draus macht, hat man ja auch noch nicht nachgewiesen,
dass das Fahrzeug zu 100% betrieblich genutzt wird.
Hallo,
danke für die Antwort; ist wohl eine gute Idee
Grüße
Hey,
danke für die Antwort, und für den Tip der Fragestellung, diese Formulierung ist wirklich zutreffender
Gruß
Bios66
Hallo,
super danke, dies ist ein gutes Beispiel, eigentlich bekannt, aber man muss drandenken.
Grüße
Bios66
Genau, wie Martin May schon gesagt hat, ist die Eintragung im Fahrzeugschein für die steuerrechtliche Beurteilung erstmal völlig egal. Wichtig ist, wie das Fahrzeug tatsächlich genutzt wird. Wenn es, wie angegeben, zu 100 % betrieblich von der Gesellschaft genutzt wird, dann ist es Betriebsvermögen der Gesellschaft und der Aufwand kann vollständig als Betriebsausgabe angesetzt werden.
Gruß
Danke für die Antwort
Grüße
Bios66