Zu 90%-50% gewerblich genutzter Lagerraum dem Privatvermögen zuordnen

  1. Ein Lagerraum gehöre Eheleuten im gemeinschaftlichen Haus je zur Hälfte,

  2. der gewerbetreibende Mann miete die Raumhälfte seiner Frau,

  3. die Hälfte des Lagerraums sei größer als 1/5 des Hauses bzw. mehr als 20500€ Wert, so dass kein Bagatellfall vorliegt hinsichtlich der Zuordnung zum „notwendigen Betriebsvermögen“

  4. der Mann nutze das Lager aber zu 10% – 50% privat, nur den Rest gewerblich,

Kann man den Lagerraum dann sicher dem Privatvermögen zuordnen?