Zu berechnender Wasserpreis bei Wasseruhren

Hi,

ich habe vor längerem 2 verschiedene Dinge gelesen, finde aber beide nicht mehr und bräuchte daher eure Hilfe.

  1. Der VM darf die tatsächliche Rechnungshöhe für Wasser ansetzen und auf den abgelesenen Verbrauch der einzelnen Wasseruhren umlegen.

  2. Messdifferenzen gehen zu Lasten des Vermieters.

Was ist nun richtig?

thx and bye

Anmerkung: Nein… hier geht es nicht um ‚Pfennigfuchserei‘ und trotzdem…Wasser ist nicht so billig wie alle immer denken. Letztes Jahr machte bei mir eine falsche Berechnung durch Messdifferenzen und versch. Ablesezeiten 46,82 € aus!

bye

Hallo Marion,

wenn ein Hauptzähler existiert, gilt dieser als zuverläassiger als der Einzelzähler. Wenn nicht, dann richtet es sich nach dem gültigen Tarif pro qm.
In beiden Fällen muss der Mieter allerdings Differenzen von 20% (teils 25%) hinnehmen.

Gruß!

Horst