'zu den Garagen frei' bei Zeichen 240 StVO

Hallo zusammen.

Eine Frage:

Das Zeichen 240 StVO bezeichnet ja den gemeinsamen Fuß- und Radweg. D.h. andere Fahrzeuge dürfen diesen Weg nicht nutzen.

Was bedeutet jedoch ein Schild „bis zu den Garagen frei“ darunter?

Gilt dann der gemeinsame Fuß- und Radweg erst nach den Garagen? Darf man zwischen den Garageneinfahrten parken?
Wenn nicht, müßte es nicht heißen „bis IN die Garagen frei“?

Gruß
N.

Gilt dann der gemeinsame Fuß- und Radweg erst nach den
Garagen?

Hallo,

nein, ab dem Schild.

Darf man zwischen den Garageneinfahrten parken?

Auf Fuß und Radwegen darf grundsätzlich nicht geparkt werden, es sei denn, durch Zusatzzeichen erlaubt.

Wenn nicht, müßte es nicht heißen „bis IN die Garagen frei“?

Nein, denn die Garage ist kein öffentlicher Verkehrsraum, der endet vor dem Garagentor.

Gruß

hartmut

Auf Fuß und Radwegen darf grundsätzlich nicht geparkt werden,
es sei denn, durch Zusatzzeichen erlaubt.

Die Beschränkung, dass dieser Weg nur Fuß- und Radweg ist, ist aber meiner Meinung nach bis zu den Garagen aufgehoben, da Autos dort ja „bis zu de4n Garagen“ fahren dürfen.

Müßte nicht vielmehr für diesen Bereich ein extra Parkverbotsschild angebracht werden?

Die Beschränkung, dass dieser Weg nur Fuß- und Radweg ist, ist
aber meiner Meinung nach bis zu den Garagen aufgehoben, da
Autos dort ja „bis zu de4n Garagen“ fahren dürfen.

Es ist immer noch ein Fuß und Radweg, auch wenn ausnahmsweise Autos dort fahren dürfen.

Müßte nicht vielmehr für diesen Bereich ein extra
Parkverbotsschild angebracht werden?

Nur mal angenommen, da fährt jemand von der Straße über einen Fuß Radweg, in seine Garage. Würdest Du dort Halteverbotschilder anbringen?

Na also :wink:

MfG.

hartmut

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Es ist immer noch ein Fuß und Radweg, auch wenn ausnahmsweise
Autos dort fahren dürfen.

Wenn sie dort fahren dürfen, wieso dann nicht auch parken?

Nur mal angenommen, da fährt jemand von der Straße über einen
Fuß Radweg, in seine Garage. Würdest Du dort
Halteverbotschilder anbringen?

Wenn ich nicht will, dass jemand vor meiner Garage steht, ja.

Was aber, wenn ich eine Garage und zwei Autos habe? Darf das zweite Auto dann im Bereich meiner Garage stehen?

Moin Hartmut,

Nur mal angenommen, da fährt jemand von der Straße über einen
Fuß Radweg, in seine Garage. Würdest Du dort
Halteverbotschilder anbringen?

Wenn ich mir hier so manche Fragen durchlese: Ja, man sollte dort auch Halteverbotsschilder anbringen und ein Tempolimit einrichten. Über eine Gewichtsbegrenzung könnte man auch nachdenken.
Ich gebe zu das auch im Verkehrsrecht einiges nicht einfach ist.
Was der gefragte Sachverhalt aber schon wieder an Interpretationsfreiraum hier hergibt beeindruckt mich.
Demnächst wird auch noch über simple Schilder wie z.B. „Durchfahrt verboten“ noch kunstreich diskutiert.
Na immerhin ist es wenigstens amüsant :wink:

Gruss Jakob

Oh je
Moin,

Wenn sie dort fahren dürfen, wieso dann nicht auch parken?

Weil es eine Garagenzufahrt und kein Parkplatz ist vielleicht?

Nur mal angenommen, da fährt jemand von der Straße über einen
Fuß Radweg, in seine Garage. Würdest Du dort
Halteverbotschilder anbringen?

Wenn ich nicht will, dass jemand vor meiner Garage steht, ja.

Da darf auch so keiner stehen, da brauchts kein Schild.
Bei manchen Leuten frage ich mich allerdings warum sie die einfachsten Verkehrszeichen und Regelungen nicht verstehen.

Was aber, wenn ich eine Garage und zwei Autos habe? Darf das
zweite Auto dann im Bereich meiner Garage stehen?

Ohne die Gegebenheiten zu kennen kann das nicht beantwortet werden.
Jedenfalls darf es nicht im Zufahrtsbereich stehen, da dieser in diesem Fall ein kombinierter Fuss-/Radweg ist, der lediglich zum Erreichen der Garage befahren werden darf. Und vor den Garagen brauchts wie gesagt kein Schild, das steht auch so im Gesetz.

Gruss Jakob

Wenn sie dort fahren dürfen, wieso dann nicht auch parken?

Hallo,

würdest Du die Frage auch stellen, wenn es kein Radweg sondern eine Autobahn wäre?
Wenn nein, dann gleich Antwort für den Fuß und Radweg.

Wenn ich nicht will, dass jemand vor meiner Garage steht, ja.

Warum sollte der vor der Garage stehen, die muss ja nicht direkt an der Straße sein. Oder die Zufahrt zur Garage ist breit genug.
Deswegen darf er immer noch nicht auf dem Fuß Radweg parken.

Was aber, wenn ich eine Garage und zwei Autos habe? Darf das
zweite Auto dann im Bereich meiner Garage stehen?

Wenn der Platz dir gehört, dann ja. Gehört der Platz zum Weg, dann nein.

Gruß

hartmut

Weil es eine Garagenzufahrt und kein Parkplatz ist vielleicht?

Aha?! Trotzdem ist diese Zusatzschild „zu den Garagen frei“ nicht ganz eindeutig"
Ich habe gestern dann mal bei der Polizei angerufen und bei einer Fahrschule, weil mich dieses Zusatzschild nun doch brennend interessierte. Der Fahrlehrer konnte mir die Frage gar nicht beantworten, meinte lediglich „Sowas habe ich noch nie gesehen!“ und der Polizist hat sich schlau gemacht und mich zurückgerufen mit dem Ergebnis, dass die Gesetzeslage in dem Fall gar nicht eindeutig sei.

Nur mal angenommen, da fährt jemand von der Straße über einen
Fuß Radweg, in seine Garage. Würdest Du dort
Halteverbotschilder anbringen?

Hier liegt der Hase begraben: In deinem Beispiel ist eine Straße vorhanden und ein Fuß-Radweg. Wenn es aber in meinem o.g. Beispiel keine Straße gibt? Wenn es nur ein 4m breiter Weg ist, der an einer Häuserreihe entlang führt und der als Fuß-Radweg gekennzeichnet ist (war früher sicherlich mal eine Straße, da teilweise Kopfsteinpflaster und teilweise geteert). Wenn man diesen Weg reinfährt, sind bei der Häuserreihe 50m weiter die integrierten Garagen, aber nicht jeder Anwohner hat eine Garage!

Moin,

und der Polizist hat sich schlau gemacht und
mich zurückgerufen mit dem Ergebnis, dass die Gesetzeslage in
dem Fall gar nicht eindeutig sei.

Wie auch? Man müsste die Situation vor Ort kennen.
Wenn aber das Schild " Zufahrt zu den Garagen frei" heisst ist es doch schon recht eindeutig, oder?

Hier liegt der Hase begraben: In deinem Beispiel ist eine
Straße vorhanden und ein Fuß-Radweg.

Nein, von einer Strasse habe ich nie geschrieben.

Wenn es aber in meinem
o.g. Beispiel keine Straße gibt? Wenn es nur ein 4m breiter
Weg ist, der an einer Häuserreihe entlang führt und der als
Fuß-Radweg gekennzeichnet ist (war früher sicherlich mal eine
Straße, da teilweise Kopfsteinpflaster und teilweise geteert).
Wenn man diesen Weg reinfährt, sind bei der Häuserreihe 50m
weiter die integrierten Garagen, aber nicht jeder Anwohner hat
eine Garage!

Dann darf eben jeder, der dort eine Garage hat, diesen Fuss-/Radweg ausnahmsweise befahren (was sonst natürlich verboten ist) um zu seiner Garage zu gelangen.
Das auf Fuss-/Radwegen nicht geparkt werden darf ist bereits im Gesetz festgelegt, da muss man keine Schilder aufstellen.

Gruss Jakob