Zu einem befristeten arbeitsvertrag

Liebe/-r Experte/-in,
hallo
ich habe im dezember 2010 einen arbeitsunfall erlitten.
seid dem zahlreiche operationen über mich ergehen lassen.
im oktober 2011 habe ich von meiner alten firma die kündigung erhallten und ab dem 1.11.11 einen befristeten arbeitsvertrag der zum 03.01.2012 endete von einer anderen firma erhalten. jetzt habe ich einen op termin zum 02.01.12 wargenommen.
nun kommt hierfür meine frage
endet der befristete arbeitsvertrag trotzdem zum 03.01.?
bzw fallen für den arbeitgeber weitere kosten an auch wenn er mit dieser op nichts zutun hat???
ich würde doch jetzt verletztengeld beziehen oder???
könnten sie mir bitte eine antwort auf diese frage geben bzw könnten sie mir sagen wo ich das nachlesen kann…

mfg

Hallo,
wenn der Arbeitsvertrag am 3.01. endet dann endet er auch so,das ist klar.Für den 2.01.erhälst du nach meiner Meinung Krankengeld.Erkundige dich aber auf dem Arbeitsamt, im Internet Arbeitsrecht -Kündigung oder bei der Rechtsberatung für Arbeitsrecht Gericht oder Anwalt.
Alles Gute

Hallo,

Ihr neuer Arbeitsvertrag endet zum 3.1, auch wenn Sie sich vorher operieren lassen. Inwieweit der AG allerdings Lohnfortzahlung leisten muss, hängt auch davon ab, wie lange Sie vorher schon wegen der selben Erkrankung Lfz erhalten haben. Zum Verletzengeld kann ich nichts sagen, damit kenne ich mich nicht aus. Zu beidem, der Lfz und dem Verletzengeld kann vermutlich am besten Ihre Krankenkasse Auskunft geben.

Viele Grüße