Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,
eine Frage, die mich interessiert und auf die ich keine Antwort habe. Vielleicht hilft Ihr mir weiter:
Soll ein Arbeitgeber seine während einer Krankheit liegen gebliebenen Aufgabe, nach der Wiederaufnahme der Arbeit erledigen, wenn die Anzahl der Stunden es nicht zulässt?
vielen Dank im Voraus für Eure Antworten.
Gruß,
Ira
Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,
eine Frage, die mich interessiert und auf die ich keine
Antwort habe. Vielleicht hilft Ihr mir weiter:
Soll ein Arbeitgeber seine während einer Krankheit liegen
gebliebenen Aufgabe, nach der Wiederaufnahme der Arbeit
erledigen, wenn die Anzahl der Stunden es nicht zulässt?
Arbeitgeber? Oder ist da doch eher von einem Arbeitnehmer die Rede?
MfG ramses90
vielen Dank im Voraus für Eure Antworten.
Gruß,
Ira
ja, natürlich. sorry
Hi, wenn der AG ihm dafür die Überstunden bezahlt oder in Freizeit ausgleicht, dürfte dagegen nichts einzuwenden sein.
MfG ramses90