Hallo,
ich denke die grundsätzlichen Dinge zur GEZ findet man recht schnell hier und sonst im Internet. Also Dinge wie Befugnisse der GEZ Mitarbeiter, anmeldepflichtige Geräte und so weiter.
Als strittig habe ich wahrgenommen ob nicht gezahlte Beiträge verjähren.
Nehmen wir an sie täten es nicht. Und nehmen wir an die GEZ weist den Besitz von Rundfunkgeräten in einem Haushalt nach. Diverse Auskünfte, Aussagen oder Unterschriften hat die betreffende Person nie gegeben.
Wie hoch ist der maximale „Schaden“ desjenigen? Monatlicher Betrag * 4 Jahre (oder mehr) + Ordnungsgeld=?
a) liegt es - wenn ich das richtig verstanden habe - an der GEZ nachzuweisen wie lange das/ die Geräte schon bereit gehalten werden? Wir nehmen an, dass das nicht möglich ist. Kommt die GEZ ihrer Beweispflicht nicht nach gilt automatisch das Wort der Gegenpartei?
b)es ist so oder so eine Ordnungswidrigkeit begangen worden (richtig?), wer legt die Höhe fest, wovon hängt diese ab? Wird ein Ordnungsgeld auch fällig wenn man (siehe c) einer Forderung seitens der GEZ nachkommt?
c)wenn die GEZ zwangsanmeldet, Forderungen für die letzten 4 Jahre stellt und diese geleistet werden, sind trotzdem noch juristische Dinge zu klären?
d) neben der Ordnungswidrigkeit der Nichtanmeldung, ist es eine davon unabhängige weitere Ordnungswidrigkeit seiner Auskunftspflicht nicht nachzukommen. (Damit sind keine Falschaussagen gemeint)
Vielen Dank
KG