Hallo,
ich würde gerne besagte FAQ:818 nochmal zur Diskussion stellen, und tue das hier im Brett, weil ich dazu zwar ein paar Gedanken, aber nichts definitiv verbindliches habe und mir von euch Feedback erhoffe.
Ich habe da leider nur Tertiär-Literatur zur Hand[1], und lückenhaftes Wissen aus dem Familienkreise. Zur Sache:
In der FAQ wird als Anrede eines Grafen „Seiner Hoheit“ bzw. „Seiner Hochgeboren“ angegeben. Beides ist imho falsch, da
- in Deutschland seit der Weimarer Verfassung kein Anspruch mehr auf solche Anreden besteht, und das selbst im Adel nicht mehr so gehandhabt wird - korrekte Anrede wäre also
persönlich „Graf (von der)2 Schulenburg“ oder „Herr Graf (von der) Schulenburg“
und schriftlich „Sehr geehrter Graf (von der) Schulenburg“ oder „Sehr geehrter Herr Graf (von der) Schulenburg“
- bei ausländischem Adel in Anlehnung an den Gothaer für einen Grafen im Falle, daß er aus standesherrlichem Hause kommt („Reichsgraf“)
persönlich „Erlaucht“
und schriftlich „Eure Erlaucht“
und für alle anderen Grafen dasselbe wie unter 1. beschrieben
angemessen wäre. „Hoheit“ hingegen ist für „Prinzen aus herzoglichem Haus“ (also nicht-regierend!) vorgesehen, „Hochwohlgeboren“ wiederum als Briefanschrift für Freiherren.
Also alles ziemlich kompliziert )
Meine konkrete Frage also nun:
Habt ihr da irgendwo bessere Quellen oder welche, die schon bei diesem Beispiel von meinen abweichen?
Vielleicht hat ja jemand einen Gothaer zur Hand?
Fritz, ist das überhaupt interessant für Dich als FAQ-Betreuer?
Ich könnte Dir bei Interesse einen Scan aus dem erwähnten Buch zukommen lassen.
Aber so super spannend ist das Thema ja nun auch wieder nicht - mir fiel bloß heute das Buch in die Hand und die FAQ vor die Augen.
Gruß,
Malte.
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[1] „Der gute Ton - ein moderner Knigge“ von Irmgard Wolter - von 1982, online nicht mehr auffindbar, ISBN mittlerweile anderweitig vergeben
[2] je nach gusto