Bei der 1% Regelung muss man mindestens 50% der Fahrten für den Betrieb machen, wozu man für die Fahrten keinen Nachweis erbringen muss. Woran soll man erkennen, wenn durch einen Einbruch beim Auftragseingang die 50% unterschritten werden und wie verhält man sich korrekt???
Bei der 1% Regelung muss man mindestens 50% der Fahrten für
den Betrieb machen,
richtig
wozu man für die Fahrten keinen Nachweis
erbringen muss.
doch, man muss aufzeichnungen machen, oder man hat einen job, bei dem die 50% ohnehin klar sind.
Woran soll man erkennen, wenn durch einen
Einbruch beim Auftragseingang die 50% unterschritten werden
und wie verhält man sich korrekt???
der einbruch ist ja nicht für immer. also nimmt man am besten einen zeitraum für die aufz. wo kein einbruch ist
gruß inder