Von den Fachleuten hier im Forum erhoffe ich mir einen Hinweis.
Folgende Situation nehmen wir mal an:
Kleiner Tante-Emma-Laden in der tiefsten Provinz. Eine langjährige, sehr langjährige Verkäuferin ist nur angemeldet als 70% Kraft. Alle anderen laufen auf 400 Euro-Basis.
Nun hat der alte Chef den Laden verkauft oder verpachtet. Die Angestellten bekamen alle samt die Kündigung zum 30.11.
Frage: Wo bleibt da der Kündigungsschutz der langjährigen Mitarbeiterin?
Hat man in solch einem Fall dann noch Ansprüche an den alten Chef?
Für Hinweise oder einen guten Rat bedanke ich mich recht herzlich.
MfG
Hans13
Hallo Xolophos.
Der Laden ist verkauft oder verpachtet an einen, der schon mal einen größeren Laden einige Ortschaften weiter hat. Die Funktion als „Tante-Emma-Laden“ soll aber, so wie man hört, erhalten bleiben. Doch mit welchem Personal und in welcher Form des Personals ist noch nicht bekannt.
Doch das ist ja, so denke ich, Nebensache. Wichtig ist doch das mit der Kündigung der angemeldeten und langjährigen Verkäuferin.
MfG
Hans13
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wenn der Laden weitergeführt wird, sollte sich die Verkäuferin mal mit dem § 613a BGB beschäftigen - insbesonder mit Absatz 4 - und dann ggfs. einen Fachanwalt aufsuchen.
&Tschüß
Wolfgang
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Nö, ist es eben nicht, wenn es ein Betriebsübergang ist.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__613a.html Bei einer Kündigung in dem Zusammenhang könnte man durchaus den Verdacht hegen, dass sie wegen des Betriebsübergangs erfolgt und dann wäre sie unwirksam.
Wichtig ist doch
das mit der Kündigung der angemeldeten und langjährigen
Verkäuferin.
Das lassen wir damit ja nicht aus den Augen.
Nur, ob ein Betriebsübergang vorliegt, kann keiner aus der Ferne beurteilen. Wenn z.B. aus dem Tante-Emma-Laden ein Friseursalon werden würde, wäre die Sache klar, da ein Friseurmeister mit Verkäuferinnen nichts anfangen könnte, aber bei Einzelhandel nach Einzelhandel, kann/darf man schon mal anderes vermuten.
Einzelheiten sind im Forum nicht klärbar, deswegen ist die Konsultation eines Anwalts für Arbeitsrecht anzuraten.
Hallo Ihr beiden.
Danke für eure Bemühungen. Als Betriebsübergang sehe ich die ganze Angelegenheit eh nicht an. Das „alte“ Personal wurde vom alten Chef allesamt gekündigt. Der „neue“ Chef und Inhaber möchte den Laden nur mit seinen Familienangehörigen führen.
Selbst wenn der alte Chef der einen angemeldeten Verkäuferin zu spät gekündigt hat, bringen und ändern kann man an der Sache eh nix mehr. Entlassen ist halt eben entlassen. Ob sie das nun drei Monate vorher erfährt oder später…
Trotzdem Danke für die Hinweise.
MfG
Hans13
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Auch Hallo,
Jetzt machst Du Dir es aber auf einmal ziemlich einfach.
Danke für eure Bemühungen. Als Betriebsübergang sehe ich die
ganze Angelegenheit eh nicht an.
Warum nicht ? Es kommt nicht darauf an, was Du ansiehst, sondern ob die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind. Und dafür spricht nach Deiner Fallbeschreibung einiges.
Das „alte“ Personal wurde vom
alten Chef allesamt gekündigt. Der „neue“ Chef und Inhaber
möchte den Laden nur mit seinen Familienangehörigen führen.
Das liegt eben nicht im Belieben des neuene Chefs. Dem Belieben hat der Gesetzgeber nun mal Grenzen auferlegt.
Selbst wenn der alte Chef der einen angemeldeten Verkäuferin
zu spät gekündigt hat, bringen und ändern kann man an der
Sache eh nix mehr.
Das stimmt so pauschal eben nicht!
Entlassen ist halt eben entlassen. Ob sie
das nun drei Monate vorher erfährt oder später…
Das macht in Sachen Kündigungsschutzklage evtl. eine Menge aus.