Zu geringe Rückstellungen

Hallo an alle Leser/innen.

Wie verhält es sich bei der Versteuerung, wenn zu geringe Rückstellungen gebildet wurden?

Lag der Nachteil nicht doch eher darin, wenn höhere Rückstellungen gebildet wurden, als aufgebraucht wurden?

Vielen Dank im Voraus.

Gruß …Melanie…

Hallo an alle Leser/innen.

Wie verhält es sich bei der Versteuerung, wenn zu geringe
Rückstellungen gebildet wurden?

Dann sind halt die zu zahlenden Steuern höher als bei „nicht“…

Lag der Nachteil nicht doch eher darin, wenn höhere
Rückstellungen gebildet wurden, als aufgebraucht wurden?

Grundsätzlich: Rückstellungen immer so hoch wie irgend möglich machen. Ziel: Nur erst mal keine Steuern zahlen. Und nächstes Jahr fällt uns schon wieder was ein, um die zu hohen Rückstellungen steuerschonend abzubauen. Vielleicht brennt ja die Firma ab? Oder es gibt einen Wasserschaden? oder, oder…

Antal

Vielen Dank im Voraus.

Gruß …Melanie…

Grundsätzlich: Rückstellungen immer so hoch wie irgend möglich
machen.

Das stimmt nur, wenn die Gewinne außerordentlich hoch sind!
Ziel: Die Gewinne über die Jahre hinweg gleichbleibend hoch zu
halten (Kostet weniger Steuern als wenn die Gewinne stark schwanken.
Mit hohen Rückstellungen kann ich Gewinn auf das nächste Jahr
verschieben. Andere Möglichkeiten: Sonder- und außerordentliche
Abschreibungen, Ansparabschreibungen.

Ausnahme: Pensionsrückstellungen: haben bis zu 50 Jahren Laufzeit
und sollen die Kapitaldeckung verbessern.

Gruss Berndt

Hi,

ja, das ist alles richtig. Ich war einfach davon ausgegangen, daß die Gewinne immer exorbitant sind, so wie das bei uns war. Durchgehend. Und daß wir immer erheblich verstecken mußten (legal natürlich; hatt alles einer späteren, langen Steuerprüfung, sehr detailliert!!, standgehalten).Denn, wenn keine satten Gewinne da, wozu dann Unternehmer??

Außerdem ging bei uns die Erstellung einer Bilanz immer von hinten: Wie hoch sollen denn die Gewinne sein? Na, 10 % mehr als letztes Jahr. Da kann doch keiner was sagen. oder? Wenn die auf nur hinreichend niedrigem Niveau begonnen haben, hat man schon mal die ersten 20 Jahre hinter sich.

Und zweitens hat mir ein Steuerberater beigebracht (ich persönlich hab von diesem Zeugs eigentlich keinen Dunst): Die Bilanz ist die exakte Addition von lauter falschen Zahlen. Stand neulich auch in der FAZ, darf man also laut sagen…
Antal

Gruß Antal

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hi mel,

wie bereits gesagt: zu geringe rückstellung trotz grund, bedeutet verfrühte UND eigenverschuldete steuerlast. das fa muss nicht ermitteln ob ggf. eine rückstellung zu niedrig angegeben ist. wenn sie zu hoch angesetzt wird, muss man die „überhöhe“ irgendwann gewinnerhöhend auflösen, dann kommt die steuer verspätet und wird z.b. bei §6b oder bei §7g mit verzinsung von 6% die auf den gewinn gerechnet wird „bestraft“.

um was geht es denn konkret?

gruss vom

showbee

Hallo Showbee.

Vorab vielen Dank.
Dann scheint es ja von Vorteil zu sein, dass zu geringe Rückstellungen gebildet wurden…man spart immerhin die Verzinsung :smile:

Konkret ging es hierbei um Rückstellungen für Gratifikationen.
Im nächsten Jahr werden wir früher reagieren und die Rückstellungen monatlich anpassen.

Gruß …Melanie…

hi mel,

Konkret ging es hierbei um Rückstellungen für Gratifikationen.
Im nächsten Jahr werden wir früher reagieren und die
Rückstellungen monatlich anpassen.

das versteh ich nun nicht. im lfd. abrechnungen wirken die sich steuerlich doch nicht aus, es reicht immerhin voll aus, wenn man die rückstellungen zutreffend bei jahresabschlusserstellung bestimmt und bildet. bei den grati.rü. gibt es 2 probleme:

es sind gem. BFH, Urteil vom 07.07.1983 - IV R 47/80 abschläge für fluktuation und zinsen zu machen und gem. BFH, Urteil vom 02.12.1992 - I R 46/91 ist eine rü. nur gerechtfertigt, wenn der „leistungsprämie“ keine gegenleistung des arbeitnehmers gegenüber steht. wenn du willst schick ich dir die urteile mal zu.

gruss vom

showbee