hallo,
vielen Dank, diese Antwort hilft mir sehr weiter.
Liebe Grüße aus Berlin
Rosemarie
danke, danke!!!
Hallo,.
danke für die ausführliche Antwort. Es ist richtig derzeit läuft über die Heizung nur das Wasser die Heizung in der Küche im EG, Wohnrechtsinhaber und die Heizung im Kinderzimmer im 1. OG bei den Mietern.Die Bewohner zahlen die geforderte Mite für 93 qm Wohnraum 630 Euro incl. Garage und Gartennutzung nicht sondern nur 550,00 Euro mtl… Die Wohnung im EG ,Wohnrecht ebenfalls 93 qm , zahlt der Wohnrechsinhaber monatlich 30 Euro für Verbrauchs - und Nebenkosten.
Beide Parteien ignoriren die Nachzahlungsforderung, weil sie meinen sie würden ja nicht heizen. Dazu werde ich sicher einen Anwalt benötigen.
Für 2012 wird die Abrechnung nun besonders schwierig weil der Wohnrechsinhaber die Heizkörper samt Ableseröhrchen entfernt hat.
Das ist ganz schönärgerlich…
Liebe Grüße
Rosi
manche kessel kann man drosseln. einfach mal den heizungsbauer vor ort fragen. das ist von kessel zu kessel nur bedingt möglich oder besser möglich. allerdings ist es nicht unbedingt nötig.
der kessel hat eben lediglich kürzere laufzeiten.
Also wenn die Öfen bereits vorhanden sind und vom kaminkehrer genehmigt und alles seine Ordnung hat dann geht das schon mit den Öfen. Allerdings, das Abbauen von heizkörpern und dne Ablesegerätschaften ohne ausdrückliche Genehmigung geht gar nicht. Geh bitte zum Anwalt und lass die Wohnung wieder vom Beschädiger in Stand setzen.
Da die Wohnung auch mit Zentralheizung vermietet wird, muss dies auch funktionieren. dafür bsit du zuständig. Bei Nichtfunktion könnte also eine Mietminderung sogar gegen Dich kommen.
Klären: Öfen sind erlaubt worden oder nicht?
Schriftliche Genehmigung fürs heizkörperabbauen liegt wohl nicht vor.
Ab zum Anwalt und hol Dir dann auch einen Sachverständigen, der alles auf korrekte Funktion prüft.
Korrosionsschäden an den Rohren durch eingedrungene Luft ins System?
Viel Erfolg ULI
Lieber Uli,
ich möchte mich für die hilfreiche Antwort bedanken und wünsche Dir falls Du mal eine Frage stellst auch so viele nette und hilfreiche Antworten.
Alles Gute
Rosi
Hallo,
was soll ich denn dazu sagen?
Vielleicht stehe ich ja gerade auf dem Schlauch, aber ich verstehe die Fragestellung nicht.
MfG
Uli
hallo,
wer solche Mieter hat braucht keine Feinde.
Da kann ich dir wirklich nur den Gang zum RA empfehlen. Allerdings denke ich, dass die recht schlechte Kartten haben. Nachdem was die sich so ohne Information geleistet haben.
Viel Erfolg
Klaus
hallo,
danke. Du hast so recht. Was wenn der mit der Heizung auch noch der Sohn ist und seine Mutter mit 85 Jahren ihr Haus in Bayern, auf das sie so stolz war, verlassen hat ( nicht ohne Grund) und nach Berlin gezogen ist und hier in einer 1 1/2 Zimmer Wohnung zur Miete lebt.
Berste Grüße
Rosmarie
hallo,
danke. Du hast so recht. Was wenn der mit der Heizung auch noch der Sohn ist und seine Mutter mit 85 Jahren ihr Haus in Bayern, auf das sie so stolz war, verlassen hat ( nicht ohne Grund) und nach Berlin gezogen ist und hier in einer
1 1/2 Zimmer Wohnung zur Miete lebt.
Beste Grüße
Rosmarie
Hallo,
war es wirklich ein Schlauch…oder habe ichmich nicht so klar ausgedrückt.
Frage: Leidet das Mauerwerk, wenn die Räume nicht
(je 93 qm )beheizt werden.
Kann der Heizkessel vorzeitig kaputt gehen wegen nur Verbrauch von Warmwasser und Heizung eines Zimmers je Wohnung.
Ist mit Versottung des Schornsteines zu rechnen, wenn die Heizung nicht benutzt wird.
Viele Grüße
RL
Hallo Rosemarie,
au weia - mir schwant Böses - er hat sich schon mal das Erbe gesichert.
Da werden sich die Gerichte und Rechtsanwälte die Hände reiben.
Trotzdem viel Glück
Klaus
Hallo Rosi,
Danke!
ULI
PS Antworten kommen eigentlich immer und es sind immer auch ein paar sehr gute dabei. Jeder bemüht sich seinen Stärken entsprechend…
Da der Wohnrechtsinhaber offiziell noch die Heizung nutzt, wird er an den Kosten beteiligt.
ggf. ist der Heizungsfehler sogar auf sein Umbau zurückzuführen. Hierzu ist ein Sachverständiger nötig
Hallo,
Frage: Leidet das Mauerwerk, wenn die Räume nicht
(je 93 qm )beheizt werden.
Unter Umständen ja. Es sollte auf jeden Fall vermieden werden, dass die Temperatur des Mauerwerks unter 13°C (12.6) fällt, denn dann kommt man in die Taupunktphase und es fällt Kondenswasser aus, was zu Schimmelbildung und Versalzung des Mauerwerks führen kann (wird).
Kann der Heizkessel vorzeitig kaputt gehen wegen nur :Verbrauch von Warmwasser und Heizung eines Zimmers je :Wohnung.
Jein, wenn die Kesselregelung eine sog. Anfahrtsentlastung hat, passiert nichts. Wenn die Pumpen aber Eiskaltes Wasser in den Heißen Kessel leiten kommt es ganz leicht zu Spannungen im Material und zur Kondenswasserbildung, was auf längere Sicht (ein bis drei Jahre) einen Bruch oder eine Durchrostung des Kessels zur Folge haben kann (wird).
Ist mit Versottung des Schornsteines zu rechnen, wenn
die Heizung nicht benutzt wird.
Falls eine Nebeluftvorrichtung (Klappe im Abgasrohr oder im Kamin) vorhanden ist, und diese auch funktioniert bzw. richtig eingestellt ist, und auch der Kondensatablauf sauber und frei ist, wird es wahrscheinlich keine Probleme geben. Das kann aber der Schornsteinfeger leicht überprüfen und beurteilen wenn er vor Ort ist.
MfG
Uli