Zu großer Heizkessel bei Nichtbenutzung zum Heizen

Hallo,
in dem Haus befinden sich 2 Parteien mit je ca,93 qm großen Wohnungen. Dazu gibtn es die zentrale Heizung. Diese wird von den Mietern aber nur wenig oder kaum genutzt. Stattdessen werden Öfen geheizt. Ein Wohnrechtsinhaber hat die Heizung bis auf die Küche 2012 entfernen lassen incl. Ableseröhrchen und ohne Genehmigung der Vermieterin auf Holzofen umgestellt. Jetzt fiel die Heizung aus. Als der Notdienst kam lief sie wieder. Wer kann mir dazu was sagen. Ich bin Laie und kümmere mich lediglich um das Haus meiner Mutter in Bayern.

Dazu gibt es die zentrale Heizung. Diese wird von
den Mietern aber nur wenig oder kaum genutzt. :Stattdessen
werden Öfen geheizt. Ein Wohnrechtsinhaber hat die :Heizung bis
auf die Küche 2012 entfernen lassen incl. :Ableseröhrchen und
ohne Genehmigung der Vermieterin auf Holzofen :umgestellt.
Jetzt fiel die Heizung aus. Als der Notdienst kam lief :sie
wieder. Wer kann mir dazu was sagen. Ich bin Laie …

Das sind - aus Handwerkersicht - gravierenede Eingriffe in die Gebäudesubstanz.

Der Rest sind rechtliche Fragen.

Und es ist die Frage, was die Zielsetzung einer Auseinandersetzng mit dem Mieter sein soll.

Das kann von der Wiederherstellung des vorherigen Zustands bis zur fristlose Kündigung reichen.
Dazu ist der Wortlaut des Mietvertrages hinzuzuziehen.

Bitte konsultiere dazu den Rechtsanwalt des geringsten Misstrauens.

Danke, das ist ein interessanter Aspekt mit dem Eingriff in die Gebäudesubstanz. Ich weiß dass er einen Auftrag an eine Heizungsfa. geben wollte und diese ihn darauf hingewiesen haben, daß sowas nur die Besitzerin veranlassen kann. Die Familie ist nicht Mieter sondern sie haben ein kostenloses Wohnrecht auf Lebenszeit, egal was sie tun.

Danke, das ist ein interessanter Aspekt.Er hat einen Auftrag an eine Heizungsfa. geben wollen und diese hat ihn darauf hingewiesen, daß das nur die Besitzerin veranlassen kann. Die Familie ist nicht Mieter sondern sie haben ein kostenloses Wohnrecht auf Lebenszeit, egal was sie tun.

Hallo Angel.
Innung oder Rechtsanwalt.
Weiter kann ich Dir auch nicht helfen.

Zitat:„Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen.“ Immanuel Kant
Gruß Horst

Hallo angel323,
zum Thema Heizkessel weiss ich nicht genug um dir zu helfen.
Jedoch hast Du nicht geschrieben, wobei man Dir helfen soll. Wie lautet genau deine Frage denn?
Gruss
eu

Angel, hier bist du falsch. Frage beim Mieterschutz oder beim Haus- und Grundeigentümerverein nach.
mfg

verstehe deine frage leider nicht,sorry

Hallo Angel 323,

was willst du konkret wissen ?
… und zu welchem Zweck ?

Moin
Es gibt Vorschriften,die genau beschreiben,wie wer zu heizen hat,diese kann mann von den Örtlichen Behörden anfordern…und umbauen wie mann will ist nicht drinne…ich würde auf zurücksetzen in den Urzustand pochen…denn schlechtes Heizverhalten,schadet auch dem Haus…

Hallo,

leider kann ich zu Ihrer Frage nichts sagen, klingt als bräuchten Sie eine Rechtsberatung von einem Rechtsanwalt in Sachen Mietrecht.
Mit freundlichem Gruß
K.Körner

entschuldigung. aber was ist jetzt die frage?

Danke trotzdem
Gruß RL

n einen zu großen Heizkessel dem Verbrauch anpassen, vielleich „drosseln“ oder sowas.
Ansonsten denke ich muß ich einen Anwalt einschalten um den Rückbau zu fordern.
Danke für die Antwort.
Mit besten Grüßen
R.Leidhold

kann man einen zu großen Heizkessel dem Verbrauch anpassen, vielleicht „drosseln“ oder sowas.
Ansonsten denke ich muß ich einen Anwalt einschalten um den Rückbau zu fordern.
Danke für die Antwort.
Mit besten Grüßen
R.Leidhold

Hallo Angel,

wo ist das Problem und was ist die Frage ???

Gruß
Klaus

Das Problem ist, wie verhindere ich weitere Schäden am Haus. Wie schnell muß der Rückbau erfolgen. Entstehen durch das Entfernen der Heizung Schäden an
Haus, Substanz, da nicht mehr die Räume geheizt werden?.Inzwischen habe ich den TIP bekommen, den Schornsteinfeger zu schicken wegen Abänderung der Beheizungsart.

Hallo,

Welche Schäden sind denn am Haus entstanden - es sind keine erwähnt?

Welcher Rückbau??

Wer hat denn das mit dem zu großen Heizkessel beanstandet? Ein zu großer Heizkessel verbraucht zwar etwas mehr Energie, dies ist jedoch in einem Bereich, welcher die Anschaffung eines neuen Kessels mit Kosten von ca. 12.000,- € aufwärts in keiner Weise rechtfertigt. Dies würde sich auch in Jahrzehnten nicht rechnen, da wenn der Heizkessel unter 9-11% Feuerungstechnischem Verlust liegen würde, wäre der Kaminfeger schon tätig geworden.

In diesem Zusammenhang ist auch interessant, dass ich in unserer Anlage mit 12 Häusern der einzige bin, welcher noch den alten Kessel Bj. 1968 - allerdings etwas modifiziert - betreibt. Den anderen eigentümern wurden Einsparungen 50-60% versprochen. Nur einer von den 11 neuen Kesseln verbraucht messbar weniger - und zwar 5% !!!

Was heißt kaum oder wenig genutzt? Denke die Warmwasserversorgung wird wahrscheinlich durch die Heizung sicher gestellt.

Es ist mit Sicherheit kaum empfehlenswert einen kleineren Heizkessel zu installieren. Eine Heizung ist auf die zu beheizenden m³ Raum berechnet.
Was, wenn andere Mieter einziehen und diese dann eben nicht mit Öfen heizen wollen???
Als Vermieter muss man ja schließlich dafür Sorge tragen, dass der Wohnraum ordnungsgemäß erwärmt werden kann.

Schäden am Haus entstehen, wenn überhaupt, durch unsachgemäßes Heizen und, oder Lüften. Dies ist jedoch von der Art der Heizung unabhängig.

Ein Mieter hat natürlich nicht das Recht ohne die Einwilligung des Hausbesitzers die Heizkörper zu entfernen!

Ich gehe davon aus, dass der Mieter nur die Heizkörper entfernt hat - die Rohre aber noch vorhanden sind. Dann muß sicher gestellt sein, dass die Temperaturen auch in der Wand keinesfalls unter 0°C sinken und somit die Rohre nicht einfrieren können.

Natürlich muss der Kaminfeger unbedingt informiert werden, da ja entweder Öl und andere Brennstoffe (Holz.Kohle) in den gleichen Kamin geleitet werden oder andere Kamine in Betrieb genommen wurden.

Gruß
Klaus

1 Like

Hi !
Also Wohnrecht , ist nicht gleich , Eigentümerrecht ,
in Deutschland !
Der Wohnrechtsinhaber ,hat also ohne Eigentümereinwilligung falsch gehandelt !
Die Anlage ist ursprünglich auf den Gesamtwärmebedarf ausgelegt worden !
(Also ca 186m² ! Das macht bei 100 W/m² ca.: 18,6KW Nennleistung ! Bei Altbau mit zugigen Fenstern sogar mehr !)
Das bedeutet ,
das die Anlage praktisch dauernd im Mindestlastbereich immer wieder nur Anfährt und aufhört , was eine erhöhte Verschleißerscheinung und einen Mehrverbrauch gegenüber einer angepassten Anlage bedeutet !
Außerdem muß in Wohnungen ein Mindestheizbetrieb für genügend Wärme für die Warmwasserleitungen aufrechterhalten werden !
Das müssen die Mieter mit Ihrem Heizverhalten gewährleisten !
Rd

Hallo,
die Frage ist mir noch nicht ganz klar. Zu jeder Wohnung gehört eine Heizung, egal, ob sie benutzt wird oder nicht. So müsste es auch in den Mietverträgen stehen. Wenn jetzt jemand die Heizkörper abbauen lässt, muss der Eigentümer einschreiten.
Zur Abrechnung ist zu sagen, dass die Abrechnung nach Verbrauch und Grundfläche aufgeteilt wird. Meistens 70/30, es kann aber auch 50/50 sein. Wenn jetzt jemand nicht mit der eingebauten Heizung heizt, sondern mit selbsteingebauten Holzöfen, dann muss er trotzdem den Grundbetrag zahlen; es sei denn, im Mietvertrag steht etwas anderes.
Ich hoffe, es ist etwas klarer geworden.
Herzliche Grüße