Hallo,
ich habe eine Frage bzgl. Baumhöhen in Wohngebieten und deren Folgen.
Vor einer Grundstücksgrenze stehen 15-20 Tannen, relativ dicht bewachsen in einer Höhe von 10-15 Metern.
D.h.:
- im Winter kaum Licht im Haus, da die Sonne tief steht
- die Tannennadeln und ab und an mal ein Ast und die Tannenzapfen fallen
bei den Nachbarn in den Garten, da große Teile der Äste auf dessen Grundstück überstehen
Wie ist das rechtlich mit den ganzen Geschichten und vor allem wie hoch dürfen die Tannen stehen???
Danke für Rat!
Grüße
Prinzipiell dürfen die Tannen bis in den Himmel wachsen…
Alles weitere steht im Nachbarschaftsrecht, hier mal was für Hessen:
http://www.fulda.de/fileadmin/buergerservice/pdf_amt…
Hoffe geholfen zu haben
Hruß
Uli
Danke!
Aber wo steht hier was über Bäume,
die beim Nachbarn stehen und auf ein anderes Grundstück ragen?
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Hallo,
Aber wo steht hier was über Bäume,
die beim Nachbarn stehen und auf ein anderes Grundstück ragen?
Es gibt da das Stichwort „Früchte und Zweige aus Nachbars Garten“ mit Hinweis auf die entsprechenden Stellen im BGB. Für mich wär damit erstmal alles klar.
Gruß
Jörg Zabel