Zu hohe Berechnung?

Hallo ,

gestern erhielt ich meine letze Lohnabrechnung von der Zeitarbeit soweit alles gut ausbezahlt geworden (restlicher Urlaub und das vom Zeitkonto)

Aber ich bin mit der gesamt Abrechnung nicht zufrieden!

Das Gesamtbrutto beträgt 2 236€, aber das Netto bloß 1 274,36€

Wie Folgt setzt sich das zusammen. (Steuerklasse 1, ledig, keine Kinder)

Lohnsteuer : 515
Kirchensteuer :41,20
Solidaritätszuschlag : 28,32
Krankenversicherung : 191,55
Rentenversicherung :220,75
Arbeitslosenversicherung :35,04
Pflegeversicherung 29,78
Lohn (Netto) 1 274,36
Aber laut einen Brutto-Netto Rechner müsste die Abrechnung wie folgt sein:

Lohn (Brutto): 2.336,00
Lohnsteuer: 293,25
Kirchensteuer: 23,46
Solidaritätszuschlag: 16,12
Krankenversicherung: 191,55
Rentenversicherung: 220,75
Arbeitslosenversicherung: 35,04
Pflegeversicherung: 29,78
Lohn (Netto): 1.526,04

Das sind fast 250€ Differenz.

Weshalb ist die Lohnsteuer bei mir so hoch berechnet und beim Online Rechner fast nur die hälfe?

Kann ich das irgendwie anfechten lassen oder ist die Abrechnung der Zeitarbeitsfirma doch korrekt?

Wäre nett wenn mir jetzt jemand sagt wie ich da vorgehen kann?!?! :smile:

Mit freundlichen Grüßen

Eduard Madl

Es ist mglich, dass die ZA Firma bei der Abrechnung nicht den vollen Monat bercksichtigt hat (nur bis 15.7? statt bis 31.7.). Somit ist der Verdienst dann auf den „halben“ Monat umgelegt und damit steuerlich natürlich viel höher abgerechnet. Also auf jeden Fall am Ende des Jahres die EStErklärung machen, dann gibt es das zuviel gezahlte zurück !

Ich war bis zum 03.07. in der Firma zum Einsatz,

Sind auf der Abrechnung 31 Steuer- und SV-Tage eingetragen oder weniger? Wenn weniger dann könnte es daran liegen. Der Abrechnungszeitraum muß ja nicht immer 1. bis 31. sein sondern kann ja auch abweichen. Auf jeden Fall gibt es die zuviel bezahlte steuer vom Finanzamt zurück bei der Steuererklärung.

Sonderzahlungen, die sich nicht auf den Monat, sondern auf das gesamte Jahr beziehen, z.B. Urlaubsgeld, werden nicht nach der Monatstabelle, sondern nach der Jahrestabelle abgerechnet. Wenn Sie also im Juni eine Sonderzahlung erhalten, wird diese auf 6 Monate aufgeteilt. Die Lohnsteuer ist dann so hoch, als hätten Sie jeweils 6 Monate 1/6 davon erhalten, also wesentlich höher.
Schauen Sie in der Abrechnung nach, wie hoch der Anteil der Sonderzahlung ist.