Zu hohe Heizkosten wegen fehlender Dachdämmung

Ich wohne in einem Altbau-Mehrfamilienhaus im 3.OG. Über mir liegt lediglich nur noch der Dachboden, welcher auch zum Aufhängen der Wäsche durch die Mieter genutzt wird.
Durch die momentane Kälte fällt es besonders auf: Wir kriegen die Kindertimmer gerade mal auf so 20,0 Grad. Sobald jedoch die Heizung sich in der Nacht abschaltet(Gasetagenheizung), kühlen diese sofort aus. In der Nacht bis 15 Grad. Hinweis: Die Zeitschaltuhr mit Messeinheit hängt in der Küche, und das ist wirklich der wärmste Ort in der ganzen Wohnung. Wenn da 18 Grad sind und die Heizung wieder angeht (Nachtabsenkung) dann sind es bereits 15 Grad in den vorderen Kinderzimmern. Und am Morgen braucht die Heizung fast 4 Stunden, um überhaupt auf 20 Grad zu kommen.
Im letzten Jahr lagen auf dem Boden des Daches noch uralte Teppiche, die aber auch nicht so richtig gedämmt hatten. Der Hausverwalter hatte im letzten Jahr die oben liegenden Teppiche entfernt, weil er angeblich das Dach dämmen wollte (mit Verlegeplatten inkl. Dämmplatte). Das Dach selbst ist ungedämmt, man schaut direkt auf die Dachziegel. Und zwischen Dachsturz und Hauswand ist ein Spalt und man kann nach draußen schauen.
Nun meine Frage: Kannst ich den Vermieter/Hausverwalter in irgend einer Art und Weise belangen oder auffordern, dieses abzustellen?
Ich werde bestimmt deshalb hohe Heizkosten haben.

Hallo Wildlife,
hier noch eine recht verspätete Antwort…

Haben Sie sich schon an einen Mieterverein gewandt? Dort bekommen Sie meist die besten Unterstützung, wenn es darum geht, die Rechte gegenüber dem Vermieter zu kennen und wahrzunehmen.

Ansonsten möchte ich Ihnen ein kostenloses Heizgutachten der „Heizspiegelkampagne“ empfehlen. Dort senden Sie einfach eine Kopie Ihrer letzten (oder nächsten) Heizkostenabrechnung hin und bekommen eine dataillierte Analyse Ihres Heizenergieverbrauchs und Ihrer Kosten im Vergleich zu ähnlichen Gebäuden. Bei dieser Analyse werden dann Ursachen wie mangelnde Dachdämmung aufgeführt und eine fachliche Stellungnahme für den Vermieter beigefügt, um einen ersten Dialog zwischen Ihnen zu ermöglichen.
Das Gutachten gibt es auf www.heizspiegel.de

Freundliche Grüße