Ende August letztes Jahr hat die T-Online einen Werbefeldzug gestartet. DSL und Flatrate für 49,- plus Grundgebühr. Also gehe ich in den T-Punkt und „bestelle“ das. Dort wurde mir gesagt daß DSL in meiner Gegend noch nicht verfügbar sei. Also wurde der Antrag auf DSL angenommen als Flatrate konnte ich bis dahin die ISDN-Version haben, die 79,- kostet. „Sobald DSL freigeschaltet wird wird der Tarif dann umgestellt.“ wurde mir versichert. Anfang März kam dann DSL letztendlich, das wurde von mir gleich installiert und die DSL-Grundgebühr wurde auch sofort von der Telekom berechnet. Die T-Online-Rechnung war immer 2-3 Monate im Verzug, also habe ich nicht weiter darauf geachtet. Nun mußte ich feststellen, daß ich seit Monaten weiterhin 79,- DM statt 49,- DM bezahle, was mittlerweile einen Mehrbetrag von 120,- DM ausmacht!! Ich habe nun diesen Umstand der T-Online per FAX an die dafür vorgesehene Adresse gemeldet mit der freundlichen aber bestimmten Aufforderung diesen Betrag gutzuschreiben. Seit Wochen passierte darauf nichts, die aktuelle Rechnung beträgt wieder 79,- DM. Dieser Betrag wurde von mir jedoch noch nicht überwiesen, es besteht auch keine automatische Abbuchungsmöglichkeit.
Offensichtlich wurde ich ich im T-Punkt falsch beraten und ich hätte selbst aktiv werden müssen und einen Tarifwechsel bei der T-Online die ja eigentlich unabhängig von der Telekom ist einreichen müssen. Das habe ich aber erst jetzt erfahren.
Davon abgesehen habe ich keine Leitung in Anspruch genommen, die mir die teure ISDN-Flatrate gegenüber der billigen DSL-Flatrate eingebracht hätte. Technisch gesehen nutze ich nur die DSL-Flatrate, die ISDN-Flatrate nur auf dem Papier.
Kann ich nun trotzdem eine Gutschrift des zuviel bezahlten Betrages erreichen? Schließlich habe ich subjektiv keinen Fehler gemacht und mich subjekiv an die Regeln der T-Online (für mich die Frau im T-Punkt) gehalten.
Die Kulanz der T-Online kann ja nicht besonders hoch zu sein, wenn sie nicht einmal auf mein FAX antwortet.
Ich bin von meinem Recht überzeugt, bin also bereit den zuviel gezahlten Betrag abzuziehen, da sich die T-Online nicht meldet.
Im Zweifelsfall bin ich auch bereit den Anbieter zu wechseln, wenn mir nicht entgegengekommen wird. Hält diese Überzeugung auch möglichen weiteren Streitigkeiten stand oder halse ich mir dadurch nur weitere Kosten auf?
Danke fürs durchlesen und die Antworten.
Ich werde diesen Beitrag auch im Brett
Institutionen -> Recht posten.
Paul