Zu hohe Nachzahlung Einkommensteuer und Vorauszahl

Hallo, wir haben gestern unseren Einkommensteuerbescheid für 2011 erhalten mit Vorauszahlungsbescheid 2013.

Meine Frau ist ganz normal angestellt gewesen und hat 35.947 EUR verdient. Davon hat sie 3048 EUR Lohnsteuer bezahlt.

Ich bin Kleinunternehmer und hatte nur 8,596 EUR. Jetzt wollen sie inkl. Sozi 1500 Nachzahlung und ab Juni vierteljährlich knapp 500 EUR Vorauszahlung!

Kann das wirklich sein, es klingt so verdammt hoch und vorallem wissen wir nicht wie wir das erbringen sollen denn die Situation hat sich seit 2012 sehr verändert.

Meine Frau hat 2012 unseren Sohn Ende März zur Welt gebracht und hat dann nur noch 1200 EUR Elterngeld erhalten. Ich lag etwas über 2011 aber denke nicht viel und dieses Jahr ist meine Frau arbeitslos sieht also auch nicht besser aus…Sie war ja die Hauptverdienerin die ganze Zeit…ich bin seit 2008 selbständig aber hatte nie eine Nachzahlung. In 2010 als wir geheiratet haben hatten wir sogar eine sehr hohe AUSZAHLUNG vom Finanzamt.

Kann das also stimmen, falls ja kann man die Herabsetzung beantragen aufgrund unserer veränderten Situation? Hätte das Finanzamt uns getrennt veranlagen müssen da es für uns günstiger wäre???

Bitte, bitte bringen Sie Licht ins Dunkle

Wenn Ihre Frau aktuell nicht arbeitet und Ihre voraussichtliche Steuerlast für 2013 voraussichtlich 0 ist, sollten Sie dem Finanzamt das mitteilen und gegen den Vorauszahlungsbescheid Einspruch einlegen.
Wenn Sie darlegen können, dass für 2013 Ihr Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt, wird das FA die Voauszahlung auf 0 herabsetzen.

HALLO, ob der EST-Bescheid für 2011 richtig ist,
kann ich a.Gr. der wenigen Angaben nicht ermitteln.
Hier solltest du anfangen, die Zahlen der Steuer-
Erklärung für 2011 mit den Zahlen im Steuerbescheid
zu überprüfen.

Dazu kannst du ja ggf. nochmal eine Nachricht an mich
senden.

Ein VORAUSZHAHLUNGSBESCHEID erfolgt in der Regel
immer auf der Basis des letzten Besceides.
In deinem Fall auf der Basis 2011.

Wenn sich die Einkommensverhältnisse in 2012 und
2013 für euch geändert haben, dann musst du gegen
den Vorauszahlungsbescheid Einspruch einlegen und…
dem FA darlegen wie sich die Situation geändert hat.
Danach erfolgt in der Regel ein Korrekturbescheidl.

Um für den Bescheid für 2011 keine Frist zu versäumen,
solltest du Widerspruch rechtzeitig einlegen. Und.
wenn du die Begründung noch nicht erforscht hast,
dann mit dem Widerspruch den Hinweis: Begründung folgt
mitgeben.

Also, den Bescheid, für 2011 wie vorstehend beschrieben
überprüfen und für den Vorauszahlungsbescheid den
Widerspruch mit der Erklärung der veränderten Situation
für 2012 und 2013 mitliefern.

Wenn noch Fragen sind, insbesondere zum Bescheid für
2011 kannst du dich nochmal melden.

Gruss Helmut

Hallo,
leider kann ich dies nicht nachrechnen. Die in 2011 brutto (?) verdienten 44.543 von Ihnen beiden wird nicht das zu versteuernde Einkommen laut Steuerbescheid sein, richtig ? Davon gehen doch Werbungskosten, Sonderausgaben, Vorsorgeaufwendungen ab. Natürlich weiß ich nicht was Sie in der Steuererklärung angegeben haben. Haben Sie diese selbst erstellt ? Sind die 8,596 EUR von Ihnen der Gewinn aus Ihrer Selbstständigkeit oder der Umsatz ?
Es tut mir sehr leid, aber dazu müsste ich mehr Details wissen. Am besten Sie fragen beim Finanzamt nach. Ich wünsche Ihnen alles Gute und viel Erfolg.

Hallo,

die Nachzahlung für 2011 kann stimmen, da Sie als Selbständiger ja keine Steuervorauszahlungen vorgenommen haben. Hier können Sie - wenn Sie das Geld nicht aufbringen können - mit dem Finanzamt sprechen und evtl. eine kostenfreie (also zinsfreie) Stundung bzw. eine Ratenzahlung vereinbaren. Ein Telefonat ist erst einmal ausreichend - normalerweise bestätigt das Finanzamt dann die Vereinbarung.

Für die Vorauszahlungen 2013 kann ein Antrag gestellt werden, dass diese zurückgenommen werden - hierfür muss der formlose Antrag mit der aktuellen Situation (Frau hat erst Elterngeld bezogen und ist nun arbeitslos - selbst kaum Unterschied zu 2011) dargelegt werden. Allerdings entscheidet das Finanzamt darüber, ob dem Antrag stattgegeben werden kann - die Genehmigung ist nicht zwingend. Sollte dem Antrag nicht stattgegeben werden, müssen die Vorauszahlungen geleistet werden. Einem gut begründeten Antrag wird aber meist stattgegeben…

Die getrennte Veranlagung hätte vom Steuerpflichtigen - also von Ihnen - beantragt werden müssen. Allerdings kann ich mir nicht vorstellen, dass diese Veranlagung in der von Ihnen beschriebenen Konstellation wirklich günstiger ausgefallen wäre. Gerade bei hohen Einkommensunterschieden ist i.d.R. die Zusammenveranlagung günstiger.

Grüße,
Bea