Hallo!
Da ich mit meiner Nebenkostenabrechnung bei verschiedenen Positionen nicht einverstanden war, habe ich für die hohe Nachzahlungsforderung Einspruch eingelegt. Der Vermieter reagiert erst nicht darauf, 2 Monate später kam eine Mahnung.
Nun habe ich nach meinem Wissen einen Betrag nachgezahlt, allerdings weit unter der Forderung.
Kurz darauf bekam ich ein Einschreiben, die ganze Nachzahlungsforderung zu begleichen, der Vermieter würde sich dann darum kümmern…
Ich denke es wäre jetzt unklug, die ganze Forderung zu begleichen? Habe ich weiterhin ein Recht dazu, oder muß! er in jedem Fall die Nebenkostenabrechnung überprüfen?
MArkus
Hallo Markus,
Du musst gegenüber dem Vermieter nochmals Widerspruch einlegen. In diesem Widerspruch die Positionen, die Dir als zu hoch vorkommen bezeichnen. Dann die Belege zur Einsichtnahme verlangen, wenn der Vermieter auswärts ist, kannst Du gegen Zahlung von 0,25 € jeweils eine Kopie verlangen. Bis zur Vorlage und Prüfung musst Du dann nicht zahlen.
"Sehr geehrter Herr …
gegen die übersandte Nebenkostenabrechnung vom xx.xx.xxxx erhebe ich Widerspruch. Soweit ich bereits einen Teilbetrag bezahlt habe, ist diese Zahlung unter Vorbehalt erfolgt. Ich habe bereits am xx.xx.xxxx Widerspruch erhoben, auf den Sie nicht reagiert haben. Die Vorauszahlung auf die Hauptforderung ist aus Kulanz erfolgt.
Ich habe Sie nunmehr aufzufordern, mir alle für die Nebenkostenabrechnung relevanten Belege zur Einsichtnahme zu überlassen. ( Du kannst hier, wenn der Vermieter am Ort wohnt, ihn auch auffordern, Dir einen Termin zur Einsichtnahme in die Belege zu nennen) Folgende Positionen sind aus meiner Sicht nicht berechtigt bzw. zu hoch:
- (z.B. Heizkosten) 2.Wartungskosten
Ihnen ist bekannt, dass dem Mieter auf Anfrage die Kostenaufstellung im Detail nachzuweisen ist. Ich darf Sie bitten, mir die angeforderten Belege bis spätestens xx.xx.xxxx zu übersenden.
Bis zur Vorlage der Belege und einer angemessenen Zeit für die Überprüfung erkläre ich für den Restbetrag ein Zurückbehaltungsrecht.
Rein vorsorglich möchte ich Sie hinweisen, dass Sie bis zur Prüfung der Unterlagen keinen Anspruch auf eine ( weitere) Zahlung haben. Es liegt nun bei Ihnen, wie schnell wir die Angelegenheit in beiderseitigem Interesse klären können.
Mfg.
Da ich mit meiner Nebenkostenabrechnung bei verschiedenen
Positionen nicht einverstanden war, habe ich für die hohe
Nachzahlungsforderung Einspruch eingelegt. Der Vermieter
reagiert erst nicht darauf, 2 Monate später kam eine Mahnung.
Nun habe ich nach meinem Wissen einen Betrag nachgezahlt,
allerdings weit unter der Forderung.
Kurz darauf bekam ich ein Einschreiben, die ganze
Nachzahlungsforderung zu begleichen, der Vermieter würde sich
dann darum kümmern…
Der Vermieter hat sich sofort darum zu kümmern. Wenn Du gezahlt hast, wirst Du nichts mehr hören.
Ich denke es wäre jetzt unklug, die ganze Forderung zu
begleichen? Habe ich weiterhin ein Recht dazu, oder muß! er in
jedem Fall die Nebenkostenabrechnung überprüfen?
ja, er muss.
Vorschlag. Setze Dich direkt mit mir in Verbindung. Ich gebe Dir dann eine Fax-Nr… Du kannst mir dann die Rechnung komplett faxen. Ich prüfe Dir die Rechnung, welche Positionen falsch sein könnten. Bitte Personenzahl des Haushaltes mitteilen (Wasser) und bei Hausmeisterkosten von mehr als 200 EURO was der Hausmeister leistet. Wartungen über 150 EURO der Heizung - dann bitte Hinweis - ob Dir ein heizungsausfall bekannt ist -
Gruss Günter
Ein Lob an den Antworter!!
Hallo lieber Günter,
das nenne ich mal eine super vollständige informative Antwort und dein Angebot, die NK-Abrechnung zu prüfen, finde ich super!
whitewaters
( Ex-Mieterin )
Hallo Günter,
möchte mich nochmal herzlich für die ausfürliche Antwort und das Angebot bedanken, ich hatte auf das Schreiben meiens Vermieters (welches als Einschreiben kam) Einspruch eingelegt und warte nun auf detailierte Information über die zu hohen Nebenkosten. Die Nebenkosten werden über eine Hausverwaltung gesammelt und dann zu den einzelen Wohnungseigentümern verschickt. Einen Einspruch hatte ich seinerzeit auch an dei Hausverwaltung geschickt, die sind aus Erfahrung recht stur und behaupten, das nichts angekommen ist, zum Glück ist mein Vermieter da etwas ehrlicher!
Wichtige Punkte habe ich in dem Schreiben aufgenommen wie:
Da Sie und ich an eine baldige Klärung der Nebenkosten 2001 interessiert sind, bitte ich um einen detaillierten Nachweis folgender Positionen, wie ich schon im Schreiben vom xxx und xxx ihnen mitgeteilt habe…
Ihre Aufforderung zur Begleichung der Restzahlung von € xxx scheint mir nicht möglich, da sie einer Einverständniserklärung Ihrer Nebenkostenabrechnung 2001 gleichkommt, zu der ich aber erhebliche Bedenken habe.
Hoffe, das es bald zu einer vernünftigen Einigung kommt, bin halt kein Klägertyp, nur ich möchte auch eine realistische Nebekostenabrechnung und keine Abzocke bezahlen…
(Oder würde das einem nicht stutzig machen wenn ein Gärtner statt 6400.- dann 11500.- pro Jahr kostet, man aber eine recht ungepflegte Anlage vorfindet?; eine Putzfrau, die ein 3 stöckiges Treppenhaus einmal die Woche fegt und wischt, dafür aber 4200.-DM verlangt)
Viele Grüße
Markus
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