Hallo zusammen,
nachdem ich nach 3 Jahren aus meiner Mietwohnung ausgezogen bin, habe ich festgestellt, dass wohl die qm Angaben in meinem Mietvertrag falsch waren.
In meinem Mietvertrag steht in etwa folgendes:
Räume: 2 Kammer: 1 Küche: 1 Badezimmer: 1 Terrasse: 1 ca. 20 m²
Wohnfläche: ca. 58 m²
Nun meine Frage:
Nach einer Nachmessung habe ich festgestellt, dass die Wohnung gut 10 m² kleiner ist. Mein Vermieter hat wohl die Hälfte der Terrasse mit eingerechnet (was er ja auch darf)
Darf er das allerdings auch wenn die Terrasse obendrüber schon separat mit 20 m² ausgewiesen ist?
Zum Vertragsabschluss bin ich also von einer Wohnfläche von 58 m² und einer Terrasse von 20 m² ausgegangen - was ja nicht zutrifft.
Wird man mit dieser Ausführung Erfolg haben?
Danke &
Grüße
Wenn der unterschied mehr als 10% beträgt, hast du einen rückerstattungsanspruch, allerdings musst du nachrechnen, ob der anspruch nicht verjährt ist. Die regelm. verjährungsfrist beträgt 3 jahre und es zählt immer das voll jahr. Bsp.: endete der MV zum 1.2.10, verjährt der Anspruch zum 31.12.13
ja obendrüber stehend im Mietvertrag 
Es geht halt nur darum ob die Terrasse wenn sie im MV separat mit m² Angaben beschrieben ist auch noch in die Wohnfläche mit einberechnet werden darf!?
hallo,
danke
es geht mir aber darum ob die Terrasse wenn sie im MV separat mit m² Angaben beschrieben ist auch noch in die Wohnfläche mit einberechnet werden darf!?
Terrassen und balkonenfläche sind zu 50% wohnflächen
Ja, die qm der Terrasse sind beschreibend, trotzdem können sie bis zur Hälfte auf die Wohnfläche angerechnet werden!