Zu hohe Sozialversicherungsbeiträge einbehalten

Gemäß dem Fall, dass ein Arbeitgeber aus Versehen (es kommt bspw. über eine Betriebsprüfung heraus, dass bei all den angestellten Studenten die besonderen Regelungen zur Gleitzone nicht beachtet wurden) über 2 Jahre hinweg bei all seinen Mitarbeitern zu hohe Sozialversicherungsbeiträge abgeführt hat, kann man diese dann bei der Krankenkasse zurückfordern? Bzw. ist die Krankenkasse verpflichtet diese zurück zu zahlen, auch wenn man in der Zwischenzeit die Krankenkasse gewechselt hat? Wie kann man hier vorgehen (auch wenn die alte Krankenkasse einen bei solchen Anfragen gänzlich ignoriert)?

Hallo,
ja selbstverständlich geht das. Es ist sogar so, dass gerade bei
Betriebsprüfungen durch den RV-Träger auch die Kasse einen entsprechenden Bericht erhält, wo bis auf den letzten Cent die Reste aber
auch die Guthaben aufgelistet sind. Die Kasse zahlt dann innerhalb der
Verjährungsfristen zurück und den Arbeitnehmeranteil direkt an den Versicherten (auch bei Kassenwechsel).
Gruß
Czauderna