Bei uns wurde im Jahr 2009 das Haus von außen renoviert. Also abgespritzt und verputzt. Bei der Jahresablesung hatten wir 250 m³ mehr als sonst (Verbrauch der letzten 5 Jahre 90m³). Der Vermieter hat die Ursache dann gefunden und behoben (die Wasserkästen waren undicht, dies war eine Eigenkonstruktion vom Vermieter selbst). Wir sitzen jetzt auf der hoen Wasserrechnung! Die sich aus Hausrenovierung und defekten Spülungen ergeben! Wer muß jetzt die Kosten für den Mehrverbrauch bezahlen?Bitte um schnelle Hilfe
Diana
Hallo, sorry da kann ich leider nicht helfen. Im Zweifelsfall zum Mieterschutzbund gehen.
Ich sollte mal die Hälfte der Gärtnerkosten tragen, obwohl wir den Garten nur begrenzt
nutzen durften, das aber nie in Anspruch genommen haben. Der Mieterschutzbund hat das
super geregelt. Ich mußte NICHTS zahlen.
LG & viel Glück, Kerstin
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Tja, das mit den defekten Wasserspülkästen vermag ich rechtlich nicht einzuschätzen. Einerseits ist es ein Defekt, den der Vermieter beheben muss - andererseits müsste er es zunächst von Ihnen gesagt bekommen, dass das Wasser läuft, um den Schaden beheben zu können.
Das mit der Hausrenovierung ist da klarer: das Wasser muss der Vermieter zahlen, wenn es ordentlich gemessen wurde. Wenn nicht, schätze ich mal, dass Sie mit ihm sich auf einen Abzug einigen müssen. Wie der Richter entscheidet, wenn es keine Wassermessung gibt, vermag ich nicht zu prognostizieren.
Hallo Diana,
Tut mir leid, kann in diesem Fall nicht helfen.
MfG
Winfried
Hallo Diana,
leider hast Du mich nicht in der Expertenthematik angeschrieben, für die ich mich bei www registriert habe.
Daher kann ich Dir auch keine definitive Antwort geben.
Inzwischen dürfte aber wohl eine Klärung getroffen worden sein nach mehr als 3 Monaten.
Außer Konkurrenz: Sind die Wassermehrkosten nachweislich nicht durch Dein Verschulden entstanden, kannst Du die Rückzahlung mit allen (rechtlichen) Mitteln verlangen.
Gruß
T.R.