Hallo,
wenn Eheleute sich trennen,hätten sie ja eigentlich den gemeinsamen Sparerfreibetrag ändern lassen müssen, sobald die Voraussetzungen für Zusammenveranlagung nicht mehr vorlagen.
Wenn nun einer der Ehegatten einen Zinsvorteil daraus zog, dass er den Auftrag nicht änderte, der andere Ehegatte jedoch gar keine Zinseinkünfte hatte - wird der ohne Zinsen für den andere womöglich haften müssen?
Könnte derjenige, der unberechtigt den höheren Freibetrag in Ansruch nahm, eine strafbefreiende Erklärung abgeben, obgleich der steuerbescheid für das betreffende jahr schon ergangen ist ?
Hoffe mich ein bisschen verständlich ausgedrückt zu haben
Gruß
Katja
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