Zu hoher Mietkautionseinbehalt / Nebenkosten

Hallo,

ich bin neu hier und hoffe meine Frage richtig gepostet zu haben. Für Eure Antworten aber bereits jetzt vielen Dank!

Ein Mieter ist Mitte Juli 2012 aus einer (Zweit-)Wohnung ausgezogen (hat dort ca. 20 Monate gewohnt) und hat dort 110€ im Monat Nebenkosten bezahlt.
Nun möchte der Vermieter 600€ Einbehalt für erwartetete Nebenkosten einbehalten. Ich meine, dass ist gestzlich nicht haltbar. Seine Begründung ist, dass der Mieter in seiner NK-Abrechnung von 2010 70€ Nachbezahlen musste. Dazu ist aber zu sagen, dass der Mieter im November 2010 erst eingezogen ist, so dass er in den Sommermonaten keinen Ausgleich für die „teuren“ Wintermonate zusammensammeln konnte.

Des weiteren wird wahrscheinlich (wie in 2010 auch) eine Abrechnung über Heiztage oder so aufgestellt werden. Hier fühlt sich der Mieter bereits jetzt über den Tisch gezogen, denn den ganzen Monat Januar 2012 war er gar nicht in der Wohnung sondern in seiner Hauptwohnung, da er Nachwuchs bekommen hat. Als Nachmieter wird eine „sehr alte“ Damen einziehen und man weiß ja aus weiß aus eigener Erfahrung (Eltern, Großeltern), dass diese ihre Wohnung stets überheizen! Also müsste der Mieter anteilig von den Gesamtkosten 2012 vermutlich die Hälfte zahlen, obwohl er im Januar (Heizmonat) gar NICHT da war.

Ableseinstrumente gibt es nur an 2 Heizungen, 2 Heizungen werden wohl „geschätzt“. Auf der Abrechnung 2010 war von den Ableseständen aber nichts zu sehen, sondern Abrechnung über die Gesamtkosten.
Ihn interessiert nun die Abrechnung 2012. Für 2011 hat er übrigens auch noch keine Abrechnung erhalten!

Ist diese Praxis haltbar?

Danke für eure Antworten,

FunEyck

Der Vermieter kann wegen einer ausstehenden Abrechnung grundsätzlich einen angemessenen Betrag einhalten. Da eine umfassende Prüfung auf den Cent hier weder möglich, noch zumutbar ist, wird auf den Nachzahlungsanspruch der letzten Abrechnung abgestellt. Das bedeutet, dass der Vermieter im Hinlick auf das Jahre 2010 einen auf das ganze Jahr hochgerechneten Anteil einbehalten kann, allerdings muss er diesen für 2012 wieder anteilig kürzen, da der Auszug ja schon Mitte des Jahres war und somit nicht auf den Gesamtjahresbetrag abgestellt werden kann (wie viel das jetzt ist, muss man sich ausrechnen, da hier der genau Tag des Einzugs nicht bekannt ist).

Alle weiteren Einwände, wann welche Tage warm, kalt oder sonstwas waren, sind dabei nicht relevant, da es sich hierbei letztlich um Spekulationen handelt (ebenso wie die Orientierung an der letzten Abrechnung) und es primär darum geht, eine praktische Handhabung zu generieren, was der Vermieter einbehalten darf.

Übrigens: An sich kann die Kautionsrückzahlung ohnehin erst 6 Monate nach Auszug geltend gemacht werden, wenn nicht ausnahmsweise völlig offensichtlich ist (objektiv, nicht aus der alleinigen Sicht des Mieters), dass der Vermieter keine Ansprüche (hier mit Ausnahme der ausstehenden Abrechnung) mehr hat. Denn um das zu prüfen, hat er im Allgemeinen 6 Monate Zeit.

Gruß
Dea

Hallo Bea,

vielen Dank für deine schnelle Antwort.

Der Vermieter rechnet die Nachzahlung von 2010 (November+Dezember) auf die Nachzahlung für das gesamte Jahr 2011 und 7 Monate aus 2012, also insgesamt 19x35€/Monat=rechnerisch 665€ dem Mieter als Grund für den Einbehalt vor.

Das Problem, dass der Mieter jedoch sieht wird die bereits beschriebene Abrechnung für 2012 werden, die vermutlich, da ja nur 2 Ablesestellen (von 4) vorhanden sind wieder über den gesamten Jahresverbrauch (Kosten des Vermieters) umgelegt wird.
Ist das rechtens, oder kann der Mieter eine genaue Abrechnung für den Zeitraum bis Ende Juli verlangen. Wie bereits erwähnt war der Mieter fast 1,5 Monate (in der Heizperiode) nicht in der Wohnung.

Gruß, FunEyck

Hallo Bea,

fast

Das Problem, dass der Mieter jedoch sieht wird die bereits
beschriebene Abrechnung für 2012 werden, die vermutlich, da ja
nur 2 Ablesestellen (von 4) vorhanden sind wieder über den
gesamten Jahresverbrauch (Kosten des Vermieters) umgelegt
wird.

Das kann man so nicht sagen, da muss man die Abrechnung sehen. Grundsätzlich kann der Vermieter nur für den Nutzungszeitraum abrechnen. Wie er das macht, ist seine Sache, kann er das nicht, ist die Abrechnung inhaltlich falsch. Hinsichtlich der Heizkosten müssen ohnehin zwischen 50 und 70 % nach Verbrauch umgelegt und dieser für den Nutzungszeitraum belegt werden. Eine Schätzung ist nicht für zwei aufeinander folgenden Abrechnungszeiträume möglich.

Vielen Dank nochmals!

Also wäre eine Abrechnung für den beschriebenen Mieter inhaltlich falsch, wenn diese (jetzt mal in abstrakter, beispielhafter, kurzer Form) lauten würde:

Gesamtheizkosten für die Wohnung im Jahr 2012: 1.200 €

Anteil Mieter 1 (Jan-Juli): 700 €
Anteil Mieter 2 (Aug-Dez): 500 €

Ohne genau zu wissen, ob vielleicht Mieter 1 gar nicht und Mieter 2 NONSTOP geheizt hat!

Bin erneut gespannt auf eure Antworten!

FunEyck

Gesamtheizkosten für die Wohnung im Jahr 2012: 1.200 €

Anteil Mieter 1 (Jan-Juli): 700 €
Anteil Mieter 2 (Aug-Dez): 500 €

Ohne genau zu wissen, ob vielleicht Mieter 1 gar nicht und
Mieter 2 NONSTOP geheizt hat!

Verstehe ich nicht. Geht es jetzt um eine Wohnung, in der 2 Mieter wohnen? Da gibt es eh keine getrennten Abrechnungen.

Hallo nochmal!

Der Mieter hat für 2010 eine Nebenkostenabrechnung erhalten, in der die Gesamtkosten für die Heizung (größter Anteil der NK) als Gesamtkosten multipliziert mit Heiztagen erhalten. Also ohne Rücksicht auf tatsächliche Ablesewerte.

Nun wird die Abrechnung des Mieters für 2011 vermutlich genauso aussehen, aber da hat der Mieter gänzlich alleine in der Wohnung gewohnt und muss 100% der Heizkosten tragen.

Für GESAMT 2012 wird diese Abrechnungsmethodik wohl ebenfalls so stattfinden und nach dem gleichen Schema wäre ein Anteil von 7 Monaten fällig, obwohl der Mieter von den 7 Monaten davon aber auch fast 2 Monate nicht da war, also nicht geheizt hat. Und das auch in der Heizperiode Januar.

Nun wird ein Nachmieter (Mieter 2) dort einziehen und vermutlich die ganzen 5 Monate (Aug-Dez) dort wohnen und heizen. (Ältere Dame, vermutlich hohes Heizverhalten). Ihr Anteil wäre nach diesem Schema 5 Monate.

Hier vermutet der Mieter nun augenscheinlich zu viel bezahlen zu müssen, da keine KONKRETE Abrechnung über den tatsächlichen Verbrauch vorliegt, sondern nur über die Zeit der Anmietung. Ob er nun da war oder nicht, viel geheizt hat oder gar nicht!

Gruß,

FunEyck