Du hast keine Ahnung…*gg*
o.w.T.
Damit dat klar is!
Wenn mich irgendjemand allen Ernstes nochmal mit diesem *grinz**gg*-Schlumpf vergleicht, fängt er sich ein paar Watschn ein :o)
Fam. A. hat eine
Überprüfung des Zählers durch das Eichamt beantragt, mit der
Bitte das Gerät selbst als versichertes Paket einzuschicken zu
dürfen. Das wurde abgelehnt (das selbst abschicken).Das ist verständlich. Familie A das nicht Recht, am Zähler zu
‚fummeln‘.
Hallo loderunner,
Familie A. hatte vorgeschlagen, dass der zuständige Elektriker (oder wer auch immer von den Stromwerken zuständig ist, Herr B. oder Herr XY…)den Zähler ausbaut, aber anstatt ihn mit zunehmen, zusammen mit Fam. A diesen verpackt und versichert mit GLS an das Eichamt schickt (GLS ist bei Fam. A. gleich ums Eck). Im Klartext würde das bedeuten: keiner hat dann die Möglichkeit irgendwie heimlich oder wie auch immer an dem Zähler „rumzufummeln“.
Das wurde nicht genehmigt.
Viele Grüße
Andrea
???
Antwortest Du auf Beiträge oder schreibst Du grundsätzlich alles, was Dir grad so durch den Leerraum zwischen den Ohren geht? Ich kann beim besten Willen keinerlei Zusammenhang zwischen meinem Post und Deinem Gefasel erkennen.
Fam. A. hat eine
Überprüfung des Zählers durch das Eichamt beantragt, mit der
Bitte das Gerät selbst als versichertes Paket einzuschicken zu
dürfen. Das wurde abgelehnt (das selbst abschicken).
kamen wieder einige Bsp. wenn Zähler verschwindet usw. mal auf der WISO Seite gucken. Unter alllen Umständen ist zu verhindern, dass der Zähler beim V landet und vielleicht als Beweismittel wech ist…
Berüchtigt scheinen die Stadtwerke München zu sein …
Das ist verständlich. Familie A das nicht Recht, am Zähler zu
‚fummeln‘.
LG
Mikesch
Hallo,
du kannst ja Ratschläge geben?Wenn es sich um die Zählanlage handelt also der Zähler des
Versorgers EVU
dann ist dieser deren Eigentum und zudem verplombt-pasta-
Wenn es um Beweissfragen vor Gericht geht siehts abber bissel anders aus
. Also lieber selber zu einem Gutachter schleppen, aber sich
niiiiiiemals dat Ding vom Versorger abnehmen lassenWie soll das nun laufen ohne …………ehrlich und ohne Probleme.
zum Bsp. über ein gerichtliches Beweissicherungsverfahren, du Pumuckel:wink:
dein Name weckt in mir sofort wieder schlechte Erinnerungen an einen ehemaligen Arbeitskollegen, der auch nur Blödsinn gemacht hat und der von mir selbigen Namen erhielt, was er mir selbst nach 10 Jahren noch nachträgt, nur mal so nebenbei 
Gruß
LG
Mikesch
hallo
es ist seeeeehr empfehlenswert den Zähler nienieiiiiiiiiiimals
dem Energieversorger im Zuge einer solchen Auseinandersetzung
in irgendeiner Form zu überlassen. Ist der Zähler dort dann
nicht mehr auffindbar oder entsorgt worden, hat man bei einem
Gerichtsprozess seeeeeeehr schlechte Karten, da das einzigste
Beweismittel wech ist. Also lieber selber zu einem Gutachter
schleppen, aber sich niiiiiiemals dat Ding vom Versorger
abnehmen lassenLG
MikeschHallo an alle,
Falls diese Frage schon einmal behandelt wurde, bitte ich um
Entschuldigung, ich habe da leider nichts gefunden, was mir
weiter helfen konnte.Familie A hat neben einem Einfamilienhaus auch einen alten
Stadel, der als Lager genützt wird. Ein Raum wurde als Büro
hergerichtet, der daneben liegende als Werkstadt. Vor 3 Jahren
ist ein Kachelofen zwischen diese 2 Räume eingebaut worden,
und die Stromkosten konnten gesenkt werden (vorher wurden die
Räume über eine zentrale Ölversorgung beheizt).
Als die Stromabrechnung für 2006 kam, war sie 28 Mal so hoch
wie im Vorjahr. Familie A legte Widerspruch ein und bat um
eine Überprüfung. Der Stromversorger schickte Herrn B. der
befand, dass der Zähler zu schnell und zu ungleichmäßig lief.
Er drehte die Sicherungen raus und schickt Frau A. ins Büro.
Als sie wiederkam hatte er die Plombe entfernt und hantierte
an dem Zähler. Er drehte die Sicherungen wieder rein und
befand, dass das Gerät wieder normal lief. Familie A sollte 3
Wochen lang morgen und abends den Zählerstand aufschreiben und
sich dann entscheiden ob das Gerät zur Eichstelle geschickt
wird. Seiner Meinung nach wäre das aber sinnlos. Er hatte das
auch nicht in seinem Bericht angegeben.
Frage: Hatte er das Recht die Plombe zu entfernen? Darf
Familie A den Zähler auch selbst zur Prüfstelle schicken, oder
muß er den Weg über den Stromversorger gehen?
Gibt es eine andere Möglichkeit, dass ein so hoher Verbrauch
zustande kommt, außer einem fehlerhaften Zähler? Familie A ist
sich 100% sicher so viel Strom nicht verbraucht zu haben.Vielen Dank schon mal im vorraus und viele Grüße