Falls diese Frage schon einmal behandelt wurde, bitte ich um Entschuldigung, ich habe da leider nichts gefunden, was mir weiter helfen konnte.
Familie A hat neben einem Einfamilienhaus auch einen alten Stadel, der als Lager genützt wird. Ein Raum wurde als Büro hergerichtet, der daneben liegende als Werkstadt. Vor 3 Jahren ist ein Kachelofen zwischen diese 2 Räume eingebaut worden, und die Stromkosten konnten gesenkt werden (vorher wurden die Räume über eine zentrale Ölversorgung beheizt).
Als die Stromabrechnung für 2006 kam, war sie 28 Mal so hoch wie im Vorjahr. Familie A legte Widerspruch ein und bat um eine Überprüfung. Der Stromversorger schickte Herrn B. der befand, dass der Zähler zu schnell und zu ungleichmäßig lief. Er drehte die Sicherungen raus und schickt Frau A. ins Büro. Als sie wiederkam hatte er die Plombe entfernt und hantierte an dem Zähler. Er drehte die Sicherungen wieder rein und befand, dass das Gerät wieder normal lief. Familie A sollte 3 Wochen lang morgen und abends den Zählerstand aufschreiben und sich dann entscheiden ob das Gerät zur Eichstelle geschickt wird. Seiner Meinung nach wäre das aber sinnlos. Er hatte das auch nicht in seinem Bericht angegeben.
Frage: Hatte er das Recht die Plombe zu entfernen? Darf Familie A den Zähler auch selbst zur Prüfstelle schicken, oder muß er den Weg über den Stromversorger gehen?
Gibt es eine andere Möglichkeit, dass ein so hoher Verbrauch zustande kommt, außer einem fehlerhaften Zähler? Familie A ist sich 100% sicher so viel Strom nicht verbraucht zu haben.
es ist seeeeehr empfehlenswert den Zähler nienieiiiiiiiiiimals dem Energieversorger im Zuge einer solchen Auseinandersetzung in irgendeiner Form zu überlassen. Ist der Zähler dort dann nicht mehr auffindbar oder entsorgt worden, hat man bei einem Gerichtsprozess seeeeeeehr schlechte Karten, da das einzigste Beweismittel wech ist. Also lieber selber zu einem Gutachter schleppen, aber sich niiiiiiemals dat Ding vom Versorger abnehmen lassen
LG
Mikesch
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der „Stromzähler“ ist Eigentum des Versorgungsunternehmens und infolgedessen darf ein Mitarbeiter desselbigen diesen auch öffnen.
Um so einem „Abnormen“ Verbrauch auf die Schliche zu kommen,sollte zunächst einmal ein Sachverständiger die gesamte Installation untersuchen (Stichwort: Stromklau).
Als nächstes sollte dann darauf bestanden werden,das ein
sogenannter „Kontrollzähler mit Ausdruck“ eingebaut wird.
mfg
P.S.
Ich tippe übrigens auf eine „ungeklärte“ Verbrauchsstelle…*g*…
Ich tippe übrigens auf eine „ungeklärte“
Verbrauchsstelle…*g*…
Eine Verbrauchsstelle, die das 28fache eines normalen Abnehmers abnimmt? Da müsste schon ein ganzer Wohnblock drüber laufen, oder wie stellst Du Dir das vor?
Gruß
loderunner
wer lesen kann,ist ganz klar im Vorteil…*grinz*…
Falls du dir die Frage oben mal durchgelesen hättest…
*snip*
Familie A hat neben einem Einfamilienhaus auch einen alten Stadel, der als Lager genützt wird. Ein Raum wurde als Büro hergerichtet, der daneben liegende als Werkstadt. Vor 3 Jahren ist ein Kachelofen zwischen diese 2 Räume eingebaut worden, und die Stromkosten konnten gesenkt werden (vorher wurden die Räume über eine zentrale Ölversorgung beheizt).
Als die Stromabrechnung für 2006 kam, war sie 28 Mal so hoch wie im Vorjahr. Familie A legte Widerspruch ein und bat um …
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Da wird von " WERKSTATT" geredet…
Ist dir schon einmal der glorreiche Gedanke gekommen,das man in einer
Werkstatt ein paar Kilowatt mehr „Verbraten“ kann in der Stunde als ein Haushalt am ganzen Tag???..
Ich tippe,wie schon mein Vorredner auf „Stromklau“…
wieso jemand anderem? Nirgendwo war doch bislang die Rede
von einem Dritten?
Hallo,
erst mal danke an alle, die sich meinem Problem angenommen haben.
Zur Werkstatt:
Herr A ist selbstständig (1-Mann-Unternehmen)und braucht die Werkstatt um dort, falls nötig seine Kleingeräte zu reparieren. Der Raum ist ca. 6x4 Meter groß. Die Geräte (Bohrer, Kompressor etc.)werden nur dann benützt, wenn Herr A zu Hause ist. Größtenteil befinden sich in dem Raum Regale zur Lagerung. Als Selbstständiger ist er aber die meiste Zeit unterwegs, oft auch mehrere Wochen. Alle Räume werden jeden Abend kontrolliert, ob alles ausgeschalten ist. Die einzigen Geräte die über Nacht an sind, ist die Telefonanlage und das Fax-Gerät.
Nach einem erneuten Telefongespräch mit dem Stromversorger am 27. April, wurde Familie A eine mitgeteilt, dass sie Januar/Februar noch einen erhöhten Verbrauch hatten, ab März der Zählerstand wieder „normal“ ist und jetzt die Abschlagszahlung geändert wurde. Am 01. März war der Mitarbeiter des Stromversorgers Herr B zur Überprüfung da gewesen und hatte das Gerät geöffnet???
Hallo,
In diesem Teilthread ging es darum, dass Benny geschrieben hatte, er ginge von Stromklau aus. Ich hatte darauf geantwortet, dass ich mir das nicth vorstellen könne, weil dazu der Verbrauch viel zu hoch sei. Frank verbreitet hier gerne Unsinn, weshalb wir schon oft aneinandergeraten sind. Auch diesmal glaubte er an eine Chance, ein paar Punkte gutmachen zu können. Und schrieb deshalb was von ‚nicht lesen können, die Werkstatt mit ihren großen Maschinen könnte ja soviel verbrauchen‘. Ich antwortete darauf, dass Andrea nirgendwo geschrieben hätte, dass die Werkstatt jemand anders gehört - womit auch hier der Stromdiebstahl erstmal nicht in Frage kommt (wie sie inzwischen bestätigt hat).
Der ‚Dritte‘ ist also in unserem Fall der Stromdieb. Und ich habe nicht angefangen, davon zu schreiben, sondern habe im Gegenteil ausgedrückt, dass ich seine Existenz für unwahrscheinlich halte.
Hallo,
nachdem die Werkstatt als Großverbraucher ausfällt, war der Zähler wohl doch defekt. Keine Ahnung, was da dran war, was der Elektriker gemacht hat, ob der Fehler auf Dauer behoben ist. Ihr solltet die ganze Geschichte incl. Elektriker mal dem Stromlieferanten telefonisch erklären. Wahrscheinlich wird er seinen Zähler austauschen. Und natürlich kann man auch den Elektriker selber nochmal fragen, was er denn genau gemacht hat.
Noch eine Frage: welche Plombe genau hat der Elektriker denn entfernt? Es gibt eine, die den Zähler selber sichert und evt. eine, die nur den Kasten drumherum sichert. Und was genau meinst Du mit ‚den Zähler geöffnet‘?
Gruß
loderunner
nirgendwo geschrieben hätte, dass die Werkstatt jemand anders
gehört - womit auch hier der Stromdiebstahl erstmal nicht in
Frage kommt (wie sie inzwischen bestätigt hat).
Achso, jetzt verstehe ich was Du meinst. Ich verstehe unter Stromdiebstahl eben den Studenten, der sein Kabel bei Nacht und Nebel zum Nachbarn zieht und damit sein Gewächshaus beheizt. Vom Stromdiebstahl der Werkstatt ging ich jetzt nicht aus…
der Zähler hat 3 Plomben: eine oben auf dem Kästchen, eine unten an dem Kästchen und noch eine ganz unten auf dem schwarzen, ja wie soll man sagen, flachen Kasten. Geöffnet wurde die Plombe unter dem kleinen Kästchen, in dem sich das Rad dreht. Man sieht es noch, da eine neue Schraube eingesetzt wurde.
Herr B ist ein Mitarbeiter des Stromversorgers, der beauftragt wurde nachzuprüfen, wo der hohe Stromverbrauch herkam. Er hat die Plombe mit einer Zange geöffnet und mit einem Werkzeug in dem Gerät hantiert. Dann hat er eine neue Plombe wieder drangemacht.
Frau A. hat dem Stromlieferanten die Angelegenheit genau mitgeteilt, worauf diese sagten, Herr B. hätte davon nichts in seinem Prüfungsprotokoll vermerkt. Fam. A. hat eine Überprüfung des Zählers durch das Eichamt beantragt, mit der Bitte das Gerät selbst als versichertes Paket einzuschicken zu dürfen. Das wurde abgelehnt (das selbst abschicken). Falls Fam. A. den Gesamtbetrag nicht zahlt, wird demnächst der Strom abgestellt (Abschlagszahlungen wurden bezahlt).
Ich hoffe ich konnte es etwas klarer ausdrücken.
Viele Grüße und Dank für Eure Mühe
Andrea
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Geöffnet
wurde die Plombe unter dem kleinen Kästchen, in dem sich das
Rad dreht.
Also der Zähler selber.
Tut mir leid, aber ich kann Dir leider nicht sagen, ob das rechtlich zulässig ist - ianal.
Was ich weiß, ist, dass der Zähler dem Stromlieferanten gehört und in seinem Auftrag geeicht wurde. Imho macht der Lieferant das Eichen aber nicht selber, sondern eine von ihm ‚unabhängige‘ Firma. Ob der Elektriker vom Stromlieferanten oder von der Zählerfirma kam, weiß ich natürlich nicht.
Das Problem ist genau das, was Du jetzt hast: der Elektriker kann behaupten, was er will, je nach Interessenlage.
Fam. A. hat eine
Überprüfung des Zählers durch das Eichamt beantragt, mit der
Bitte das Gerät selbst als versichertes Paket einzuschicken zu
dürfen. Das wurde abgelehnt (das selbst abschicken).
Das ist verständlich. Familie A das nicht Recht, am Zähler zu ‚fummeln‘.
Falls
Fam. A. den Gesamtbetrag nicht zahlt, wird demnächst der Strom
abgestellt (Abschlagszahlungen wurden bezahlt).
Im Zweifel ab zum Anwalt. Eine Beratung kostet nicht die Welt, und man kann diese Kosten natürlich vorher klären und es sich dann immer noch überlegen.