Hallo
Ich habe folgendes Problem…
Unser Vermieter hat uns die Wohnung gekündigt (Eigenbedarf).
Deshalb sind wir zur Anwältin gegangen.Sie speiste uns nachdem wir 20 Minuten auf sie warten mußten relativ schnell ab…meinte sie könne die 3Monatsfrist mindestens um 6-12 Monate hinaus zögern (konnte uns aber nichts zu den anfallenden Kosten sagen da sie ja noch nicht wüßte was sie da alles für machen müsse…
Dann schrieb sie in unserem Beisein einen Brief an unserem Vermieter(den sie aber erst abschicken würde wenn wir Prozesskostenhilfe beantragt haben!) in dem stand das wir Wiederspruch einlegen,e.t.c.
Daraufhin wurde die Frist vom Vermieter um einen Monat verlängert.
Heute hatten wir dann die Rechnung unserer Anwältin im Briefkasten.Ich war der Meinung es würde die Summe sein die auf uns zukommt wenn es zum Prozess kommen würde…
mein Mann rief dann an und fragte nach da sagte sie …nein ,nein das bekomme ich jetzt!
Es handelt sich um 694,60Euro!!! In dem Brief steht Vorschuss-Liquidation…
Kann das sein???
Für EINEN!!!BRIEF???
Ich hoffe ich hab nicht allzu wirr geschrieben :-/ Bin echt fertig grade!
Kann mir jermand helfen?Ist das Rechtens???
Hallo,
im Grunde ist dies ein Vorschuss auf die zu erwartenden Kosten, die der Anwalt veranschlagt hat.
Diese Summe wird dann mit der Endsumme verrechnet.
Für einen popeligen Brief wäre das ja schon Wucher.
Ich würde der Anwältin ein Schreiben zuschicken, das
sich das Ganze nur erledigt habe und die euch die Abschlussrechnung zusenden soll.
Viele Grüße
tina
Besser in den Mieterverein eintreten und die bieten meist auch eine Mieterrechtschutz mit an. Ob man da freie Anwaltswahl hat, glaube ich eher nicht, aber ihr hattet offenbar auch nicht gerade einen Glücksgriff.
Vielen Dank erst mal für die schnelle Antwort!
Genauso hatte ich es auch verstanden das es ein Vorschuss sein soll…so stand es auch in dem Brief.
Als mein Mann dann bei ihr anrief meinte sie aber das wir die Summe überweisen sollen (auch wenn die Sache eingestellt wird.)
Ja, wir haben daraus gelernt und wollen jetzt endlich eine Rechtschutzversicherung machen.
Das mit dem Brief ist eine gute Idee ich werde es versuchen!
Ich bin echt fertig grade
Hallo,
zur Not wendet ihr euch an die Anwaltskammer.
Ihr seid ja willig, die bisher erbrachte Leistung zu begleichen.
Auch würde ich das nun alles schriftlich abwickeln
und vor allem keinen telefonischen Kontakt halten. So was ist später nicht beweisbar.
Viele Grße und Erfolg dabei
tina